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Verordnung über Interbankenentgelte


Neue Vorschriften für Zahlungsdienste zum Nutzen von Verbrauchern und Einzelhändlern
Die Verordnung zur Begrenzung der Interbankenentgelte soll die Durchsetzung der Kartellvorschriften ergänzen und überzogene Gebühren auf breiter Front verhindern


(22.08.13) - Um den Zahlungsverkehrsmarkt der EU fit für den Binnenmarkt zu machen und das Wachstum der EU-Wirtschaft zu fördern, hat die Europäische Kommission zwei Legislativvorschläge angenommen: einen Vorschlag zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie und einen Vorschlag für eine Verordnung über Interbankenentgelte für kartengestützte Zahlungsvorgänge.

Hierzu sagte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: "Der Zahlungsverkehrsmarkt der EU ist fragmentiert und mit jährlichen Kosten von mehr als 1 Prozent des EU-BIP bzw. 130 Mrd. EUR auch teuer. Das kann sich unsere Wirtschaft nicht leisten. Unser Vorschlag wird Internet-Zahlungen für Einzelhändler und Verbraucher billiger und sicherer machen und so den digitalen Binnenmarkt fördern. Darüber hinaus werden die bei den Interbankenentgelten vorgeschlagen Änderungen ein zentrales Hindernis zwischen den nationalen Zahlungsverkehrsmärkten beseitigen und den ungerechtfertigt hohen Gebühren ein Ende setzen."

Vizepräsident Joaquín Almunia fügte hinzu: "Die von den Einzelhändlern gezahlten Interbankenentgelte werden letztendlich auf die Verbraucher abgewälzt. Diese sind sich darüber meistens nicht im Klaren und werden durch Treuesysteme auch noch zur Nutzung der Karten ermutigt, die ihren Banken die größten Einnahmen bringen. Die Verordnung zur Begrenzung der Interbankenentgelte wird die Durchsetzung der Kartellvorschriften ergänzen und überzogene Gebühren auf breiter Front verhindern. Dies wird für Zahlungsdienstleister gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten, neuen, innovativen Dienstleistern den Markteintritt ermöglichen, die Gebühren, die Einzelhändler an ihre Banken entrichten, senken und den Händlern dadurch große Einsparungen ermöglichen, und auch den Verbrauchern durch niedrigere Einzelhandelspreise zugutekommen."

Die geänderte Zahlungsdiensterichtlinie bringt für den Zahlungsverkehrsmarkt der EU eine Reihe wichtiger neuer Elemente und Verbesserungen mit sich:

Sie erleichtert die Nutzung kostengünstiger Internet-Zahlungsdienste und erhöht deren Sicherheit, indem sie die neuen, so gen. Zahlungsauslösedienste in ihren Anwendungsbereich aufnimmt. Dabei handelt es sich um Dienste, die zwischen dem Händler und der Bank des Käufers angesiedelt sind und kostengünstige und effiziente elektronische Zahlungen ohne Kreditkarte ermöglichen. Diese Dienstleister werden nun den gleichen hohen Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen wie alle anderen Zahlungsinstitute. Gleichzeitig werden die Banken und alle anderen Zahlungsdienstleister die Sicherheit von Online-Transaktionen erhöhen und zu diesem Zweck bei Zahlungen für eine sichere Authentifizierung ihrer Kunden sorgen müssen.

Die Verbraucher werden besser vor Betrug, Missbrauch und sonstigen Problemen (wie einer strittigen oder fehlerhaften Zahlungsausführung) geschützt sein. Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen werden sich die Verluste der Verbraucher künftig sehr in Grenzen halten und nicht über 50 EUR hinausgehen (gegenüber derzeit 150 EUR).

Bei Überweisungen und Finanztransfers außerhalb Europas sowie bei Zahlungen in Nicht-EU-Währungen werden die Rechte der Verbraucher durch die vorgeschlagene Richtlinie gestärkt.

Sie wird neue Anbieter und die Entwicklung innovativer Mobiltelefon- und Internetzahlungen in Europa fördern und damit der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der EU zugute kommen.

In Verbindung mit der geänderten Zahlungsdiensterichtlinie wird die Verordnung über Interbankenentgelte diese Entgelte bei Zahlungen, die Verbraucher mit ihrer Debit- oder Kreditkarte leisten, deckeln und bei den genannten Karten zusätzliche Gebühren untersagen. Derartige Zusatzgebühren werden von einigen Händlern für Kartenzahlungen erhoben und sind insbesondere beim Kauf von Flugtickets gängige Praxis. Werden bei Zahlungen mit Verbraucherkarten die Interbankenentgelte gedeckelt, gehen die Kosten der Händlern bei Kartenzahlungen erheblich zurück, so dass zusätzliche Gebühren nicht länger gerechtfertigt sind.

Während einer 22-monatigen Übergangsfrist gelten die Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten für grenzübergreifende Transaktionen, d. h. wenn ein Verbraucher seine Karte in einem anderen Land verwendet oder ein Einzelhändler eine Bank in einem anderen Land nutzt. Danach werden die Obergrenzen auch für inländische Transaktionen gelten. Bei Debitkarten beträgt die Obergrenze 0,2 Prozent des Transaktionswerts, bei Kreditkarten 0,3 Prozent. Diese Werte wurden von den Wettbewerbsbehörden bereits für eine Reihe von Transaktionen mit Karten der Marken Visa, MasterCard und Cartes Bancaires akzeptiert. Bei Karten, die diesen Obergrenzen nicht unterliegen (hauptsächlich an Unternehmen ausgegebene Firmenkarten und Karten von Drei-Parteien-Systemen, wie American Express oder Diners) werden die Händler einen Aufschlag erheben oder die Annahme verweigern dürfen. Auf diese Weise können die mit diesen teuren Karten verbundenen Kosten direkt auf diejenigen abgewälzt werden, die von ihnen profitieren, anstatt von allen Verbrauchern gemeinsam getragen zu werden.

Interbankenentgelte sind in den Kosten, die den Händlern durch die Entgegennahme von Kartenzahlungen entstehen, enthalten und werden über höhere Einzelhandelspreise letztendlich von den Verbrauchern getragen. Für die Verbraucher sind sie unsichtbar, kosten Einzelhändler und damit auch die Verbraucher alljährlich aber zweistellige Milliardenbeträge. Die Höhe der Interbankenentgelte ist von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich, was Zweifel an ihrer effektiven Berechtigung aufkommen lässt und ein großes Hindernis zwischen den nationalen Zahlungsverkehrsmärkten schafft. Eine Deckelung der Interbankenentgelte wird für Einzelhändler und Verbraucher die Kosten senken und zur Schaffung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsmarkts beitragen. Dies dürfte auch die Innovation fördern und Zahlungsdienstleistern größeren Spielraum für neue Dienstleistungsangebote geben.

Hintergrund
Die Überprüfung der EU-Rahmenvorschriften für den Zahlungsverkehr, insbesondere die Richtlinie über Zahlungsdienste, und die Stellungnahmen zum Grünbuch der Kommission "Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen" im Jahr 2012, führten zu dem Schluss, dass weitere Maßnahmen getroffen und bestehende Rechtsvorschriften aktualisiert werden müssen, wozu auch eine Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie zählt. Damit könnte der rechtliche Rahmen für den Zahlungsverkehr den Erfordernissen eines effizienten europäischen Zahlungsmarkts besser gerecht werden und uneingeschränkt zu Rahmenbedingungen beitragen, die Wettbewerb, Innovation und Sicherheit fördern. Die Modernisierung des rechtlichen Rahmens für den Massenzahlungsverkehr war auch eine der zentralen Maßnahmen in der Binnenmarktakte II der Kommission.

Dieses Paket trägt den stark veränderten Kauf- und Zahlungsgewohnheiten der Europäer Rechnung. Fast alle Kontoinhaber in der EU besitzen eine Debitkarte und 40 Prozent darüber hinaus auch ein Kreditkarte. 34 Prozent der EU-Bürger kaufen bereits über das Internet und über 50 Prozent besitzen ein Smartphone, über das sie mobile Zahlungen tätigen können1. Einige Wirtschaftszweige — wie die Tourismusbranche — erzielen gar den größten Teil ihrer Umsätze über das Internet.2

Gleichzeitig ist der EU-Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen nach wie vor fragmentiert und steht vor großen Herausforderungen, die seine Weiterentwicklung behindern und das EU-Wachstumspotenzial schmälern (hierzu zählen unterschiedlich hohe Kosten für Verbraucher und Händler, Unterschiede bei der technischen Infrastruktur oder die mangelnde Fähigkeit der Zahlungsdienstleister, sich auf gemeinsame technische Standards zu einigen).

Auch wenn immer mehr Zahlungen mit Karte geleistet werden, fördert das vorherrschende Geschäftsmodell (bei dem die Banken einander bei jeder Kartenzahlung ein Entgelt, das so gen. Interbankenentgelt, zahlen) nach wie vor hohe Bankgebühren und verursacht dadurch Kosten für die Einzelhändler und über die Preise letztendlich auch für die Verbraucher. Zudem wird durch dieses Modell der Markteintritt neuer Anbieter verhindert.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/payments/framework/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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