Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierung des Urheberrechts


Strategie für den digitalen Binnenmarkt: Europäische Kommission vereinbart Tätigkeitsbereiche
Günther H. Oettinger: Europa kann nicht an der Spitze der digitalen Revolution stehen, wenn gleichzeitig ein Flickenteppich von jeweils 28 unterschiedlichen Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen, Urheberrechte, IT-Sicherheit und Datenschutz zu beachten ist

(24.04.15) - Die digitale Technik ist ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens. Ob im Studium oder beim Betrachten von Filmen, ob beim Online-Kauf und -Verkauf, beim Kontakt mit Freunden oder bei Fragen an den Arzt – das Internet bietet eine Fülle digitaler Möglichkeiten. Aber jeden Tag stehen Privatpersonen und Unternehmen in Europa vor zahlreichen Hindernissen – von geografischen Sperren über Unzulänglichkeiten bei der grenzüberschreitenden Paketauslieferung bis zur fehlenden Verbindung zu elektronischen Diensten. Digitale Dienstleistungen machen noch viel zu oft an Landesgrenzen halt.

Die Juncker-Kommission hat die Beseitigung dieser Hürden und die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts zu einer Priorität ihrer Arbeit erklärt: Die EU-Binnenmarktfreiheiten sollen auf die digitale Welt ausgedehnt werden und hierdurch Wachstum und Beschäftigung auf unserem Kontinent fördern. Das Kollegium der Kommissare hat heute erstmals über die Strategie für den digitalen Binnenmarkt, die im Mai vorgelegt werden soll, diskutiert und die wichtigsten Bereiche abgesteckt, auf die sich die Kommission konzentrieren wird, damit sich für die Verbraucher und die Unternehmen wirklich etwas ändert.

Hierzu erklärte Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident der Kommission: "Schaffen wir all die Zäune und Mauern ab, die uns im Internet den Weg versperren. Die Menschen müssen sich im Netz ebenso frei über Grenzen hinweg bewegen können wie in der Wirklichkeit. Innovative Unternehmen müssen unterstützt werden, damit sie EU-weit wachsen können und nicht in ihren nationalen Märkten gefangen bleiben. Dies wird von Anfang bis Ende ein schwieriges Unterfangen, aber zunächst müssen wir uns ehrgeizige Ziele setzen. Europa sollte die Vorteile des digitalen Zeitalters in vollem Umfang nutzen können: mit besseren Dienstleistungen, mehr Bürgerbeteiligung und neuen Arbeitsplätzen."

Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: "Europa kann nicht an der Spitze der digitalen Revolution stehen, wenn gleichzeitig ein Flickenteppich von jeweils 28 unterschiedlichen Regelungen für Telekommunikationsdienstleistungen, Urheberrechte, IT-Sicherheit und Datenschutz zu beachten ist. Wir brauchen einen europäischen Markt, auf dem neue Geschäftsmodelle erfolgreich sein können, neue Unternehmen wachsen können und die Wirtschaft die Vorteile des Internets der Dinge nutzen kann. Aber die Menschen müssen ebenfalls investieren – in ihre Internetkompetenzen, ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit."

Bei der Leitliniendiskussion wurden drei Bereiche herausgearbeitet, auf die sich die Kommission während ihrer Amtszeit konzentrieren wird:

1. Besserer Zugang zu digitalen Gütern und Dienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen

>> Erleichterung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels (insbesondere für KMU) mit harmonisierten Verbraucherschutz- und Vertragsvorschriften und einer effizienteren und bezahlbaren Paketauslieferung. Derzeit kaufen nur 15 Prozent der Verbraucher online in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein – was nicht verwundert angesichts der Tatsache, dass die Versandkosten oftmals höher sind als der Preis des Produkts selbst (weitere Zahlen auf dem Merkblatt).

>> Abbau geografischer Sperren: Zu viele EU-Bürger können Dienstleistungen, die in anderen EU-Ländern angeboten werden, nicht nutzen, oft ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gäbe; in anderen Fällen werden sie automatisch zu Anbietern vor Ort umgeleitet, die andere Preise verlangen. Eine solche Diskriminierung darf es in einem Binnenmarkt nicht geben.

>> Modernisierung des Urheberrechts, Online-Kauf und -Verkauf um für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber einerseits und denen der Nutzer bzw. Verbraucher andererseits zu sorgen. Dies verbessert den Zugang der Bürger zur Kultur, fördert so die kulturelle Vielfalt, schafft neue Chancen für Künstler und Schöpfer von Inhalten und sorgt für die bessere Durchsetzung ihrer Rechte.

>> Ebenso wichtig für die Förderung grenzübergreifender Tätigkeiten von Unternehmen und insbesondere KMU ist die Vereinfachung der MwSt-Regelungen. Die Kosten und die Komplexität der Einhaltung ausländischer Steuervorschriften sind für KMU ein großes Problem. Durch die unterschiedlichen MwSt-Vorschriften entstehen schätzungsweise Kosten in Höhe von 80 Mrd. EUR.

Hauptbeiträge von:
>> Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident
>> Günther Oettinger, digitale Wirtschaft und Gesellschaft
>> Elżbieta Bieńkowska, Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU
>> Věra Jourová, Justiz, Verbraucher und Gleichstellung
>> Tibor Navracsics, Bildung, Kultur, Jugend und Sport
>> Carlos Moedas, Forschung, Wissenschaft und Innovation
>> Pierre Moscovici, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll
>> Margrethe Vestager, Wettbewerb

2. Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Erfolg digitaler Netze und Dienstleistungen
>> Alle innovativen digitalen Dienstleistungen, Anwendungen und Inhalte benötigen als Lebensader ein Hochgeschwindigkeits-Internet und sichere Netze. Zur Förderung von Investitionen in die Infrastruktur will die Kommission deshalb die geltenden Telekommunikations- und Medienvorschriften überarbeiten, um sie auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, insbesondere im Hinblick auf Verbraucheranwendungen (z. B. die wachsende Zahl der Telefongespräche über das Internet) und neue Marktteilnehmer auf diesem Gebiet.

>> Funkfrequenzen sind die Luft, die das Internet zum Atmen braucht. Deshalb ist eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten unverzichtbar. Bei der Einführung der neuesten 4G-Technik in Europa sind erhebliche Verzögerungen aufgetreten, weil keine geeigneten Frequenzen zur Verfügung standen. Funkfrequenzen machen nicht an den Landesgrenzen Halt: Damit ein echter Binnenmarkt mit EU-weiten Dienstleistungen entstehen kann, ist bei der Verwaltung ein europäischer Ansatz erforderlich.

>> Außerdem wird sich die Kommission mit der wachsenden Bedeutung von Online-Plattformen (wie Suchmaschinen, sozialen Medien, App-Stores usw.) befassen, damit eine erfolgreiche internetgestützte Wirtschaft entsteht. Hierbei muss auch geprüft werden, wie sich das Vertrauen in Online-Dienstleistungen durch mehr Transparenz verbessern lässt, wie diese Dienstleistungen in die Online-Wertschöpfungskette einbezogen werden können und wie sich das schnelle Entfernen illegaler Inhalte erleichtern lässt.

>> Gegenwärtig haben 72 Prozent der Internetnutzer Bedenken bei der Inanspruchnahme von Online-Dienstleistungen, weil sie befürchten, dass sie zu viele persönliche Daten über sich preisgeben müssen. Die rasche Annahme der Datenschutzverordnung ist eine entscheidende Voraussetzung, um hier mehr Vertrauen zu schaffen.

Hauptbeiträge von:
>> Andrus Ansip, für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident
>> Günther Oettinger, digitale Wirtschaft und Gesellschaft
>> Margrethe Vestager, Wettbewerb
>> Elżbieta Bieńkowska, Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU
>> Věra Jourová, Justice, Justiz, Verbraucher und Gleichstellung
>> Pierre Moscovici, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll
>> Phil Hogan, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
>> Corina Crețu, Regionalpolitik
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen