Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Freigabe nach EU-Fusionskontrollverordnung


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme der Dekorpapier- und Schleifpapiersparte von Arjowiggins durch schwedischen Papierhersteller Munksjö
Untersuchung der Kommission ergab, dass das geplante Rechtsgeschäft das Risiko von Preisabsprachen oder Kapazitätsabsprachen nicht wesentlich erhöhen würde


(25.02.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Geschäftsbereiche Dekorpapier, Dünndruckpapier, Künstlerpapier und Schleifpapier von Arjowiggins durch das schwedische Unternehmen Munksjö nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Im Zuge dieser Übernahme wird einer der weltweit größten Dekorpapieranbieter entstehen.

Auch nach diesem Zusammenschluss wird im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin wirksamer Wettbewerb herrschen, denn das neu aufgestellte Unternehmen wird sich mit ernstzunehmenden Wettbewerbern wie Technocell (Deutschland), Malta Decor (Polen) und einer Reihe kleinerer Unternehmen messen müssen.

Munksjö ist ein schwedischer Hersteller von hochwertigen Papierprodukten, die den folgenden sechs Bereichen zuzuordnen sind: Dekorpapier, Zellstoff, Spezialpapier für Anwendungen in der Elektrotechnik, Spantex, Dünndruckpapier und Inpak. Im Rahmen des geplanten Rechtsgeschäfts wird Munksjö die Arjowiggins-Geschäftsbereiche Dekorpapier, Dünndruckpapier, Künstlerpapier und Schleifpapier einschließlich zweier in Arches (Frankreich) und Dettingen (Deutschland) gelegenen Papiermühlen erwerben.

Die Kommission richtete bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens das Hauptaugenmerk auf den Dekorpapiermarkt, auf dem beide Unternehmen tätig sind. Dekorpapiere sind Spezialpapiere zur Oberflächenveredelung, die vor allem für Möbel und Laminatböden verwendet werden. Nach dem geplanten Zusammenschluss werden drei große Anbieter auf dem Dekorpapiermarkt tätig sein: das neu aufgestellte Unternehmen als künftiger Marktführer auf dem europäischen Markt und dem Weltmarkt, das deutsche Unternehmen Technocell und das in Polen ansässige Unternehmen Malta Decor.

Die Kommission stellte im Zuge ihrer Untersuchung fest, dass die horizontalen Überschneidungen zwischen dem Dekorpapiergeschäft von Munksjö und Arjowiggins gering sind und dass auch das neue Unternehmen mit Technocell und Malta Decor, aber auch mit kleineren Anbietern wie den deutschen Unternehmen Koehler und Hoffsümmer oder Cartiere di Guarcino aus Italien ernstzunehmende Wettbewerber haben wird. Zudem werden Technocell und Cartiere di Guarcino in Kürze ihre Produktionskapazität beträchtlich erhöhen und damit eine echte Alternative für Abnehmer von Papierprodukten sein.

Die Untersuchung der Kommission ergab ferner, dass das geplante Rechtsgeschäft das Risiko von Preis- oder Kapazitätsabsprachen nicht wesentlich erhöhen würde, da zahlreiche kleinere Unternehmen und das vertikal integrierte Unternehmen Malta Decor etwaige Koordinierungsmaßnahmen der großen Unternehmen wahrscheinlich unterlaufen würden. Außerdem zeigt das Kaufverhalten der Abnehmer, dass sie schon jetzt dazu neigen, bei mehreren Anbietern zu kaufen und auch bei umfangreichen Bestellungen den Anbieter wechseln können, so dass etwaige Koordinierungsversuche fehlschlagen würden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen