Verschärfung und Präzisierung von Vorschriften
Europäische Kommission überarbeitet Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder
Bereits der jetzige Verhaltenskodex unterwirft die Inhaber von EU-Spitzenämtern Regeln, die mit zu den strengsten ihrer Art gehören
(29.04.11) - Auf ihrer wöchentlichen Sitzung hat die Europäische Kommission beschlossen, ihren Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder zu ändern und seine ethische Komponente durch eine Verschärfung und Präzisierung der früheren Vorschriften noch stärker zu betonen.
In seinen Politischen Leitlinien für die nächste Kommission vom September 2009 hatte Präsident Barroso eine Überarbeitung des Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder angekündigt "in der Hoffnung, dass dieser Kodex ein Bezugsmaßstab ist, der allen anderen EU-Organen und -Einrichtungen als Vorbild dient".
Bereits der jetzige Verhaltenskodex unterwirft die Inhaber von EU-Spitzenämtern Regeln, die mit zu den strengsten ihrer Art gehören. Die überarbeitete Version des Verhaltenskodex greift die Ergebnisse mehrerer aktueller Studien der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie der OECD (Post-Public Employment – Good Practices for Preventing Conflict of Interest, 2010) auf. Sie enthalten wertvolle Empfehlungen dazu, wie der Verhaltenskodex der Kommission noch weiter vervollständigt und in seiner Wirkung verbessert werden kann.
Im Ergebnis hat dies zu folgenden Änderungen geführt:
>> Es gelten klarere Regeln für politische Aktivitäten von Kommissionsmitgliedern einschließlich ihrer Mitwirkung an Wahlkämpfen.
>> Die Vorschriften für die Aufnahme von Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt wurden verschärft; so wurde die Frist, innerhalb derer die Kommission bei der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit vorab zu unterrichten ist, von 12 auf 18 Monate angehoben.
>> Die Interessenerklärungen müssen jährlich auf den neuesten Stand gebracht werden.
>> Das Verfahren bei Interessenkonflikten wird klar geregelt.
>> Die Vorschriften für die Entgegennahme von Geschenken und die Inanspruchnahme von Gastfreundschaft werden präzisiert.
>> Ehegatten, Partner und direkte Familienmitglieder dürfen nicht im Kabinett des betreffenden Kommissionsmitglieds beschäftigt werden.
>> Die Ad-hoc-Ethikkommission wird in ihrem Auftrag bestärkt.
Der Verhaltenkodex für Kommissionsmitglieder steht im Einklang mit Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 245 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Er konkretisiert die den Kommissionsmitgliedern darin generell auferlegte Pflicht zur Unabhängigkeit und Integrität.
Gemäß der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission wurde das Europäische Parlament gebeten, zu den geplanten Änderungen Stellung zu nehmen. In dem jetzt angenommenen Verhaltenskodex sind die Bemerkungen des Europäischen Parlaments berücksichtigt. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
-
Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
-
Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
-
Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.