Fahrgastschutz bei Reiseunterbrechungen
EU-Gesetzgeber einig über moderne Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Die neuen Regeln werden durchgehende Tickets obligatorisch machen, wenn Anschlusszüge von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, zum Beispiel wenn eine Reise eine Verbindung zwischen einem Regional- und einem Fernzug beinhaltet
Nach drei Jahren haben das Europäische Parlament und der Rat der EU eine vorläufige Einigung über die Modernisierung der Fahrgastrechte im Schienenverkehr erzielt. "Die neue Verordnung bedeutet einen besseren Schutz für unsere europäischen Fahrgäste bei Verspätungen, Zugausfällen, verpassten Anschlüssen oder Diskriminierung. Sie bedeutet auch mehr Vertrauen in die Eisenbahnunternehmen", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. Sie begrüßte insbesondere die Fortschritte für die Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität und die Rechtsklarheit für die Verbraucher wie auch für die Unternehmen.
Die Vereinbarung gewährleistet einen verbesserten Fahrgastschutz bei Reiseunterbrechungen und sorgt für Klarheit bei den Regeln im Falle von Beschwerden. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem werden die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erheblich gestärkt. Fahrgäste sollen in Zukunft das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen.
Die neuen Regeln werden durchgehende Tickets obligatorisch machen, wenn Anschlusszüge von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden, zum Beispiel wenn eine Reise eine Verbindung zwischen einem Regional- und einem Fernzug beinhaltet. Dieses durchgehende Ticket ist eine Einzelfahrkarte, die für alle oder mehrere aufeinanderfolgende Zugverbindungen einer Reise gültig ist und das Recht auf Umleitung und Entschädigung bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen sichert.
Die neuen Regeln wahren jedoch auch die Verhältnismäßigkeit und befreien Schienenverkehrsbetreiber unter genau festgelegten Bedingungen von der Pflicht, die Fahrgäste bei Verspätungen zu entschädigen.
Sie definieren klar die außergewöhnlichen Umstände (wie extreme Wetterbedingungen oder eine Pandemie), bei denen die Betreiber von der Zahlung von Entschädigungen befreit wären, da sie diese Ereignisse weder vermeiden noch ihre Folgen verhindern könnten. In solchen Fällen haben die Fahrgäste jedoch weiterhin das Recht auf Rückerstattung des vollen Fahrpreises, anderweitige Beförderung und Hilfeleistung. Dies steht im Einklang mit den für die anderen Verkehrsträger geltenden Rechtsvorschriften.
Hintergrund
Die Kommission legte den Vorschlag im September 2017 vor. Mit dem Vorschlag wird die aktuelle Verordnung aus dem Jahr 2007 überarbeitet, die sowohl für inländische als auch für internationale Fahrten und Dienstleistungen gilt. Der Rat einigte sich im Dezember 2019 auf seine allgemeine Ausrichtung, woraufhin der Rat und das Parlament eine Reihe von Trilog-Sitzungen einleiteten, um eine Einigung über den endgültigen Text zu erzielen. Die erste dieser Trilog-Sitzungen fand im Januar 2020 statt, und die Sitzung war die vierte in dieser Reihe.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 07.12.20
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