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Gesetz über digitale Märkte


Wegweisende EU-Regeln für faire digitale Märkte treten in Kraft
Die Kommission arbeitet bereits aktiv mit potenziellen Gatekeeper zusammen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der neuen Vorschriften ab Tag eins gewährleistet ist




Zum 1. November trat das EU-Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft. Die neue Verordnung wird unlauteren Praktiken von Unternehmen, die als Gatekeeper in digitalen Märkten fungieren, ein Ende setzen. Sie wurde von der Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen und im März 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat in Rekordzeit verabschiedet. Die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sieht durch das Gesetz eine grundlegende Veränderung der digitalen Landschaft: "Eine kleine Anzahl großer Unternehmen verfügt über eine beträchtliche Marktmacht. Diese Gatekeeper, die auf den digitalen Märkten über eine gefestigte Position verfügen, müssen nachweisen, dass sie fair mit anderen Unternehmen konkurrieren. Wir laden alle potenziellen Gatekeeper, ihre Wettbewerber und Verbraucherorganisationen ein, mit uns zu erörtern, wie das Gesetz über digitale Märkte am besten umgesetzt werden kann."

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton ergänzte: "Nach der in Rekordzeit zustande gekommenen Einigung über die neuen Vorschriften für digitale Märkte kommt jetzt der entscheidende Moment für ihre Anwendung. Wir haben nun Gewissheit, ab wann die Vorschriften gelten werden und die Gatekeeper ihre derzeitigen unlauteren Praktiken ändern müssen, die allzu lange dazu geführt haben, dass den digitalen Märkten innovative Alternativen vorenthalten werden. Es ist an der Zeit, dass die Gatekeeper benannt werden und sie die Vorschriften einhalten. Die Kommission arbeitet bereits aktiv mit potenziellen Gatekeeper zusammen, um sicherzustellen, dass die Einhaltung der neuen Vorschriften ab Tag eins gewährleistet ist. Wir werden auch nicht davor zurückschrecken, unsere Durchsetzungsbefugnisse zu nutzen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass Verpflichtungen oder Verbote nicht eingehalten werden."

Das Gesetz über digitale Märkte enthält eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als "Gatekeeper". Dabei handelt es sich um digitale Plattformen, die als wichtige Brücke zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern wirken und aufgrund dieser Stellung die Macht haben, als privater Akteur die Regeln festzulegen und den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren. Um etwaige Probleme anzugehen, wird das Gesetz über digitale Märkte eine Reihe von Verpflichtungen festlegen, die solche Gatekeeper einhalten müssen, und ihnen bestimmte Verhaltensweisen untersagen.

Benennung der Gatekeeper
Dazu zählen Unternehmen, die einen oder mehrere der im Gesetz über digitale Märkte aufgeführten sogenannten "zentralen Plattformdienste" betreiben, wenn sie die nachstehend beschriebenen Anforderungen erfüllen. Betroffen sind folgende Dienstleistungen: Online-Vermittlungsdienste wie solche zum Herunterladen von Computer- oder Handyprogrammen, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, bestimmte Kommunikationsdienste, Video-Sharing-Plattform-Dienste, virtuelle Assistenten, Webbrowser, Cloud Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Online-Werbedienste.

Es gibt drei Hauptkriterien, aufgrund derer ein Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über digitale Märkte gelangt:
>> binnenmarktrelevante Größe: wenn ein Unternehmen einen bestimmten jährlichen Mindestumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erzielt und einen zentralen Plattformdienst in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten anbietet,
>> Kontrolle über ein wichtiges Zugangstor als Brücke zwischen gewerblichen und Endnutzern: wenn das Unternehmen einen zentralen Plattformdienst bereitstellt, der mindestens 45 Millionen in der Union niedergelassene oder auf monatlich aktive Endnutzer und mindestens 10.000 in der Union niedergelassene jährlich aktive gewerbliche Nutzer hat,
>> gefestigte und dauerhafte Position: wenn die vorstehend genannten Nutzerzahlen in den drei vorhergehenden Geschäftsjahren erreicht wurden.

Eine klare Liste von Verpflichtungen und Verboten
Das Gesetz über digitale Märkte enthält eine Liste von Verpflichtungen und Verboten, die die Gatekeeper in ihrem täglichen Betrieb einhalten müssen, damit faire und offene digitale Märkte gewährleistet sind. Diese Verpflichtungen werden dazu beitragen, dass Unternehmen auf Märkten als Wettbewerber tätig werden und dort die Gatekeeper auf der Grundlage der Vorzüge ihrer Produkte und Dienstleistungen herausfordern und ihnen ihre Position streitig machen können, wodurch ihnen mehr Spielraum für Innovationen geboten wird.

Wenn ein Gatekeeper beispielsweise seine eigenen Waren oder Dienstleistungen begünstigt oder gewerbliche Nutzer seiner Dienste daran hindert, Verbraucher zu erreichen, kann das Wettbewerb verhindern und zu weniger Innovation, geringerer Qualität und höheren Preisen führen. Wenn also ein solcher Gatekeeper unlautere Praktiken anwendet, indem er z. B. unfaire Bedingungen für den Zugang zu seinem Store für Softwareanwendungen festlegt oder das Installieren von Anwendungen aus anderen Quellen verhindert, müssen die Verbraucher in der Regel mehr bezahlen oder werden sogar ganz der Vorteile beraubt, die alternative Dienste möglicherweise mit sich bringen würden.

Nächste Schritte
Mit seinem Inkrafttreten wird das Gesetz über digitale Märkte in seine entscheidende Umsetzungsphase eintreten. Ab dem 2. Mai 2023soll es dann Anwendung finden. Ab dann müssen es potenzielle Gatekeeper innerhalb von zwei Monaten und spätestens bis zum 3. Juli 2023 der Kommission mitteilen, wenn ihre zentralen Plattformdienste die im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Schwellenwerte erreichen.

Sobald die Kommission die vollständige Mitteilung erhalten hat, muss sie binnen 45 Arbeitstagen prüfen, ob das betreffende Unternehmen die Kriterien erfüllt, und sie als Gatekeeper benennen (der späteste Termin dafür wäre der 6. September 2023). Nach ihrer Benennung haben Gatekeeper sechs Monate Zeit, um die Anforderungen des Gesetzes über digitale Märkte zu erfüllen. Diese Frist läuft spätestens am 6. März 2024 ab.

Um die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte vorzubereiten, arbeitet die Kommission bereits jetzt aktiv mit Interessenträgern aus der Industrie zusammen, damit die wirksame Einhaltung der neuen Vorschriften sichergestellt ist. Darüber hinaus wird die Kommission in den kommenden Monaten eine Reihe technischer Arbeitssitzungen abhalten, um die Ansichten der Interessenträger zur Einhaltung der im Gesetz über digitale Märkte festgelegten Gatekeeper-Pflichten zu bewerten. Das erste dieser Arbeitstreffen findet am 5. Dezember 2022 statt und hat vor allem die Vorzugsbehandlung eigener Produkte und Dienstleistungen zum Gegenstand.

Die Kommission arbeitet zudem an einer Durchführungsverordnung, die Bestimmungen zu den Verfahrensaspekten der Mitteilung enthält.

Hintergrund
Zusammen mit dem Vorschlag für ein Gesetz über digitale Dienste (DSA) hatte die Kommission im Dezember 2020 das Gesetz über digitale Märkte vorgeschlagen, um die negativen Folgen bestimmter Verhaltensweisen von Online-Plattformen, die als digitale Gatekeeper fungieren, für den EU-Binnenmarkt anzugehen.

Das Gesetz über digitale Märkte wird mittels einer soliden Aufsichtsstruktur durchgesetzt. Nur die Kommission ist befugt, diese Vorschriften durchzusetzen, aber sie wird dabei eng mit den Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Sie kann Zwangsgelder und Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens und bis zu 20 Prozent bei wiederholten Verstößen verhängen. Bei systematischen Verstößen kann die Kommission überdies verhaltensbezogene oder gegebenenfalls strukturelle Abhilfemaßnahmen anordnen, die erforderlich sind, um die Wirksamkeit der Verpflichtungen zu gewährleisten, einschließlich eines Verbots weiterer Übernahmen.

Darüber hinaus verleiht das Gesetz über digitale Märkte der Kommission die Befugnis, Marktuntersuchungen durchzuführen, um dafür zu sorgen, dass die in der Verordnung festgelegten Verpflichtungen in einer sich ständig weiterentwickelnden Wirklichkeit digitaler Märkte stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 10.02.22


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