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Kampf gegen den Krebs


EU-Kommission verschärft Grenzwerte für Cadmium und Blei in Lebensmitteln
Die Hauptquelle der Cadmiumexposition für Nichtraucher sind Lebensmittel



Die Europäische Kommission hat neue Höchstwerte für Cadmium und Blei in einer Vielzahl von Lebensmitteln festgelegt und veröffentlicht. Sie hatte bei der Vorstellung von Europas Plan gegen den Krebs im Februar angekündigt, auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenzwerte für weitere Schadstoffe festzusetzen. EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides sagte: "Wir wissen, dass eine ungesunde Ernährung das Risiko einer Krebserkrankung erhöht. Bei der Entscheidung stellen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt und machen unsere Lebensmittel sicherer und gesünder."

Für Blei gelten die neuen Grenzwerte ab dem 30. August, für Cadmium ab dem 31. August. Die neuen Höchstgehalte für Cadmium, das in Lebensmitteln wie Obst, Gemüse, Getreide und Ölsaaten enthalten sein kann, legt die neue Verordnung (EU) 2021/1323 fest. Verordnung (EU) 2021/1317 verschärft die Höchstwerte für Blei in vielen Lebensmitteln, darunter in solchen für Säuglinge und Kleinkinder, sowie für Waldpilze, Gewürze und Salz.

Die Entscheidungen sind das Ergebnis jahrelanger Arbeit der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie von Konsultationen mit wichtigen Interessengruppen.

Cadmium ist ein giftiges Schwermetall, das in der Umwelt sowohl natürlich als auch durch landwirtschaftliche und industrielle Tätigkeiten vorkommt. Die Hauptquelle der Cadmiumexposition für Nichtraucher sind Lebensmittel. Blei ist ein natürlich vorkommender Schadstoff in der Umwelt. Lebensmittel sind die Hauptquelle für die Exposition des Menschen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.08.21
Newsletterlauf: 12.11.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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