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Lebensmittelsystem nachhaltig gestalten


65 Unternehmen und Verbände unterzeichnen EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Praktiken in der Lebensmittelversorgung
Der Kodex ist Teil der EU-Bemühungen, gesunde und nachhaltige Lebensmittel leichter erhältlich und erschwinglicher zu machen und zugleich den ökologischen Fußabdruck zu verringern



Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit Interessenträgern aus der Industrie offiziell den EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken in der Lebensmittelversorgung vorgestellt. Dies ist ein Ergebnis der Kommissionsstrategie "Vom Hof auf den Tisch". Es gibt bereits 65 unterzeichnende Unternehmen und Verbände. Ziel ist es, den Übergang zu gesunden und nachhaltigen Konsumgewohnheiten zu fördern, beispielsweise über konkrete Maßnahmen wie mehr Tierschutz, die Verringerung des Zuckergehalts oder die Senkung der Treibhausgasemissionen in der gesamten Produktpalette.

Der Kodex ist Teil der EU-Bemühungen, gesunde und nachhaltige Lebensmittel leichter erhältlich und erschwinglicher zu machen und zugleich den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Er wurde gemeinsam von europäischen Verbänden und Unternehmen und den Dienststellen der Europäischen Kommission und unter aktiver Beteiligung von internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Berufsverbänden ausgearbeitet.

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte: "Wir müssen unser Lebensmittelsystem nachhaltig gestalten, und das muss schnell geschehen. Wir müssen die Treibhausgasemissionen reduzieren, den durch die Nahrungsmittelerzeugung verursachten Verlust an biologischer Vielfalt stoppen und ein Lebensmittelsystem aufbauen, das die Entscheidung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung erleichtert. Zur Bewältigung dieser ökologischen, gesundheitlichen und sozialen Herausforderungen für unser Lebensmittelsystem müssen alle Akteure der Lebensmittelkette zusammenarbeiten, und deshalb ich freue mich, dass bereits viele ambitionierte Interessenträger den EU-Verhaltenskodex unterzeichnet haben."

Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte dazu: "Damit der Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen gelingt, ist die enge Zusammenarbeit aller Akteure unerlässlich. Der EU-Verhaltenskodex wird diese Zusammenarbeit erleichtern, indem er sich auf Verpflichtungen stützt, die die Lebensmittelindustrie bereits eingegangen ist, und zugleich ehrgeizigere Maßnahmen fördert. Bereits jetzt zeichnet sich die europäische Lebensmittelindustrie durch die Qualität und die Sicherheit ihrer Produkte aus. Nun sollte sie auch zum weltweiten Vorbild für Nachhaltigkeit werden."

Der Kodex umfasst zwei Verpflichtungsebenen:

>> Verbände auf EU-Ebene: sieben Ziele, jeweils mit konkreten Vorgaben und Handlungsempfehlungen.
Es geht darum, Maßnahmen umzusetzen, die den Übergang zu gesunden und nachhaltigen Konsumgewohnheiten fördern. Das Ziel ist, den Beitrag der lebensmittelverarbeitenden Industrie, des Einzelhandels und der Verpflegungsdienstleister zur Nachhaltigkeit zu steigern und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelversorgungsketten zu verbessern, und zwar sowohl auf Ebene der Primärerzeuger als auch hinsichtlich anderer Akteure innerhalb der Ketten. Die Verbände sollen jährlich über ihre Fortschritte Bericht erstatten.

>> Unternehmen: Rahmen für ehrgeizige Verpflichtungen mit messbaren Ergebnissen. Der Rahmen deckt ein breites Spektrum von Bereichen ab – vom Tierschutz über die Verringerung des Zuckergehalts bis hin zur Senkung der Treibhausgasemissionen in der gesamten Produktpalette. Die Unternehmen legen jährlich einen zusammenfassenden Bericht über ihre Fortschritte bei der Nachhaltigkeit vor.

Die Kommission will den Kodex dieses Jahr auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen zu Ernährungssystemen vorstellen.

Hintergrund
Am 26. Januar 2021 startete die Kommission Gespräche mit einer Vielzahl von Interessenträgern im Lebensmittelsektor, um als eine der ersten Initiativen der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" einen EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Marketingpraktiken auszuarbeiten.

Die Strategie "Vom Hof auf den Tisch" ist ein Kernelement des europäischen Grünen Deals. Darin wird eine langfristige strategische Vision für die Art und Weise entworfen, wie wir Lebensmittel erzeugen, vertreiben und konsumieren. Der Verhaltenskodex deckt alle zentralen Faktoren der Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme ab und greift die Vorgaben und Ziele der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" und des europäischen Grünen Deals auf.

Die Kommission hat mehrere freiwillige Initiativen auf den Weg gebracht bzw. bereitet solche Initiativen vor, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem EU-Markt nachhaltige Produkte kaufen können und dass sie über bessere Informationen verfügen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Akteure in der Mitte der Lebensmittelkette – Lebensmittelhersteller, Lebensmitteleinzelhandel und Verpflegungsdienstleister – spielen sowohl für den vorgelagerten als auch für den nachgelagerten Bereich eine Schlüsselrolle. Deshalb ist es besonders wichtig, Legislativvorschläge durch freiwillige, nichtregulatorische Initiativen zu ergänzen, an denen sich Branchenvorreiter, die den Übergang zu einer grünen Wirtschaft unterstützen wollen, beteiligen können. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.07.21
Newsletterlauf: 28.10.21


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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