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Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung


Coronakrise: EU-Konzept für koordinierte Nutzung von Tracking Apps
Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen



Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Unterstützung der Kommission ein EU-Instrumentarium für die Nutzung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie entwickelt. Es ist Teil eines gemeinsamen koordinierten Konzepts, mit dem die schrittweise Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen unterstützt werden soll, wie vergangene Woche in einer Empfehlung der Kommission dargelegt. Zusammen mit dem Instrumentarium werden für solche Mobil-Apps außerdem Leitlinien für den Datenschutz veröffentlicht.

Seit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie bewerten die Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission digitale Lösungen zur Bewältigung der Krise im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Wahrung der Privatsphäre und den Datenschutz. Sofern sie vollständig den EU-Vorschriften entsprechen und gut koordiniert sind, können Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung eine Schlüsselrolle in allen Phasen des Krisenmanagements spielen, insbesondere sobald die Zeit reif ist, die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung schrittweise aufzuheben. Sie können die bestehende analoge Kontaktnachverfolgung ergänzen und dazu beitragen, die Übertragungskette des Virus zu unterbrechen. Zusammen mit dem Instrumentarium werden für solche Mobil-Apps außerdem Leitlinien für den Datenschutz veröffentlicht.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton begrüßte das Instrumentarium und erklärte: "Um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen, können Apps zur Nachverfolgung von Kontakten nützlich sein, insbesondere als Teil der Ausstiegsstrategien der Mitgliedstaaten. Strenge Datenschutzvorkehrungen sind jedoch Voraussetzung für die Einführung dieser Apps und damit für ihren Nutzen. Wir sollten zwar innovativ sein und die Technik bestmöglich nutzen, um die Pandemie zu bekämpfen, aber wir werden unsere Werte und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre nicht aufs Spiel setzen."

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige Kommissarin, Stella Kyriakides, ergänzte: "Digitale Instrumente werden für den Schutz unserer Bürger bei der schrittweisen Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen von entscheidender Bedeutung sein. Mobil-Apps können uns vor Infektionsrisiken warnen und die Gesundheitsbehörden bei der Nachverfolgung von Kontakten unterstützen. Dies ist wesentlich, um Übertragungsketten zu durchbrechen. Wir müssen bei der erneuten Öffnung unserer Gesellschaften sorgfältig, kreativ und flexibel vorgehen. Wir müssen die Kurve weiter abflachen – und sie auch unten halten. Ohne sichere Digitaltechnik, die mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht, wird unser Konzept nicht wirken."

Ein gemeinsames Konzept für die Verwendung von datenschutzgerechten Apps zur freiwilligen Nachverfolgung von Kontakten
Bei der Ankündigung handelt es sich um die erste Ausgabe eines gemeinsamen EU-Instrumentariums, das vom Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission mit der gebotenen Eile entwickelt wurde. Es bietet den Mitgliedstaaten eine praktische Orientierungshilfe für die Einführung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung.

Das Instrumentarium enthält die grundlegenden Anforderungen an diese Apps:
Sie sollten in vollem Umfang mit den Vorschriften der EU zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen, wie in den nach Konsultation des Europäischen Datenschutzausschusses vorgelegten Leitlinien dargelegt.

>> Sie sollten in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden eingeführt und von ihnen genehmigt werden.

>> Sie sollten freiwillig installiert und deaktiviert werden, sobald sie nicht mehr nötig sind.

>> Sie sollten darauf abzielen, die neuesten technologischen Lösungen zum Schutz der Privatsphäre zu nutzen. Da sie sich voraussichtliche auf Bluetooth-basierte Näherungstechnik stützen dürften, lassen sie keine Bestimmung des Standorts der Nutzer zu.

>> Sie sollten auf anonymisierten Daten beruhen: Sie können Personen warnen, die sich über einen bestimmten Zeitraum in der Nähe einer infizierten Person befunden haben, sodass sie sich testen lassen oder selbst isolieren können, ohne dass die Identität des Infizierten aufgedeckt wird.

>> Sie sollten europaweit interoperabel sein, damit die Bürgerinnen und Bürger auch beim Überschreiten der Grenzen geschützt werden.

>> Sie sollten in anerkannten epidemiologischen Leitlinien verankert sein und bewährte Verfahren in Bezug auf Cybersicherheit und Zugänglichkeit widerspiegeln.

>> Sie sollten sicher und wirksam sein.

Dies wird eine einfachere, schnellere und wirksamere Nachverfolgung ermöglichen als herkömmliche Systeme auf der Grundlage der Befragung infizierter Patienten. Dennoch wird auch diese Form der Kontaktnachverfolgung fortgeführt werden, um auch Bürgerinnen und Bürger zu erfassen, die möglicherweise anfälliger für Infektionen sind, aber mit geringerer Wahrscheinlichkeit über ein Smartphone verfügen, z. B. ältere oder behinderte Menschen.

Ein gemeinsames Konzept für andere Funktionen, insbesondere in Bezug auf die Information und die kontinuierliche Kontrolle von Symptomen, könnte für künftige Fassungen des Instrumentariums entwickelt werden.

Nächste Schritte
Das Instrumentarium spiegelt die neuesten empfohlenen Verfahren für die Nutzung von Mobil-Apps zur Kontaktnachverfolgung und Warnung bei der Bewältigung der Krise wider. Es ist Teil eines laufenden Prozesses, bei dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um in den kommenden Wochen und Monaten den Einsatz dieser und anderer praktischer Instrumente zu konzipieren und zu verfeinern. Diese erste Fassung wird im Lichte der Erfahrungen der Mitgliedstaaten weiter ergänzt.

Bis zum 30. April 2020 werden die Gesundheitsbehörden die Wirksamkeit der Apps auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene bewerten. Die Mitgliedstaaten sollten bis zum 31. Mai 2020 über ihre Maßnahmen Bericht erstatten und ihre Berichte den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zur gegenseitigen Begutachtung (Peer Review) zugänglich machen. Die Kommission wird die erzielten Fortschritte bewerten und ab Juni 2020 während der gesamten Krise regelmäßig Berichte veröffentlichen, in denen sie neue Maßnahmen bzw. die schrittweise Rücknahme von Maßnahmen empfiehlt, die nicht mehr notwendig zu sein scheinen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.04.20
Newsletterlauf: 23.07.20


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