Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen


Fragen und Antworten zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz
Welche allgemeinen Vorteile bringt das Medienfreiheitsgesetz für Medienunternehmen?



Das europäische Medienfreiheitsgesetz soll den Pluralismus und die Unabhängigkeit der Medien im EU-Binnenmarkt schützen, wo die Medien leichter ohne ungebührliche Einflussnahme ihren Tätigkeiten grenzüberschreitend nachgehen können. Es ergänzt bestehende Maßnahmen im audiovisuellen Bereich und enthält klare Vorschriften und Schutzvorkehrungen, um eine größere Unabhängigkeit, Transparenz und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten des Medienmarktes zu gewährleisten. Auf diese Weise fördert es über Grenzen hinweg die wirtschaftliche Entwicklung.

Das europäische Medienfreiheitsgesetz wird die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und sie vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen. Dadurch wird es auch den Pluralismus in der europäischen Medienlandschaft schützen. Außerdem wird es den Medienunternehmen durch eine gerechtere und transparentere Zuweisung staatlicher Werbeausgaben zugute kommen.

Dieses gemeinsame Regelwerk für alle Medienakteure in der EU wird für mehr Rechtssicherheit und mehr Vorhersehbarkeit bei Konzentrationen im Medienmarkt sorgen und es den Beteiligten des Medienmarktes erleichtern, ihre Tätigkeiten im europäischen Binnenmarkt auszuweiten. Medienunternehmen werden so von einem fairen Wettbewerb und einer besseren Investitionsrendite im digitalen Umfeld profitieren, z. B. dank neuer Transparenzvorschriften für die Publikumsmessung und dank neuer Schutzvorkehrungen für die Entfernung von Inhalten auf sehr großen Online-Plattformen.

Welche Vorteile bringt das europäische Medienfreiheitsgesetz für öffentlich-rechtliche Medienanbieter?
Die öffentlich-rechtlichen Medien spielen eine besondere Rolle, wenn es darum geht, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen zu garantierten. Wegen ihrer Finanzierungsquellen sind öffentlich-rechtliche Medien jedoch einem besonderen Risiko der politischen Einflussnahme ausgesetzt.

Aus diesem Grund sind die öffentlich-rechtlichen Medien und die Herausforderungen, vor denen sie stehen, ein besonderer Schwerpunkt des Medienfreiheitsgesetzes. In der Verordnung wird vorgeschlagen, dass öffentlich-rechtliche Medien angemessen und stabil finanziert werden sollen, um so die redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. In der Verordnung ist ferner vorgesehen, dass öffentlich-rechtliche Medien eine breite Vielfalt von Informationen und Meinungen auf unparteiische Art und Weise verbreiten sollen. Um eine größere Unabhängigkeit von parteiischer und politischer Einflussnahme zu gewährleisten, sollen die Leiter und Vorstände öffentlich-rechtlicher Medien in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise ernannt werden und dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen entlassen werden.

Welche Vorteile bringt das Medienfreiheitsgesetz für Journalisten und andere Medienschaffende?
Journalisten und Redakteure werden besser vor ungebührlicher Einflussnahme auf redaktionelle Entscheidungen geschützt und können sich – bei öffentlich-rechtlichen Medien – darauf verlassen, dass ihr Arbeitgeber im Einklang mit seinem öffentlich-rechtlichen Auftrag eine angemessene und stabile Finanzierung für seine künftigen Tätigkeiten erhält.

Das Gesetz wird auch klarstellen, dass der Einsatz von Spähsoftware gegen Medien, Journalisten und ihre Familien verboten ist. Gleichzeitig machen die vorgeschlagenen Vorschriften deutlich, dass Journalisten nicht verfolgt werden dürfen, weil sie die Vertraulichkeit ihrer Quellen schützen.

Die begleitende Empfehlung enthält einen Katalog bewährter Verfahren zur Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit und fördert die Mitbestimmung der Journalisten in den Medienunternehmen sowie ihre Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Verordnung und die Empfehlung ergänzen die von der Kommission bereits ergriffenen Schutzmaßnahmen für Journalisten wie etwa die Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten und die vorgeschlagene Richtlinie zum Schutz von Journalisten und Rechteverteidigern vor Klagemissbrauch (SLAPP-Klagen).

Welche Anforderungen gelten für die Medien selbst?
Das Gesetz sieht eine Reihe neuer Rechte zum Schutz der Medien sowie eine Reihe sehr konkreter Verantwortlichkeiten vor. Es enthält einige besondere Anforderungen an Mediendienste, die Nachrichten und aktuelle Inhalte verbreiten, weil diese Medien eine besonders wichtige Rolle für die Information der Bürgerinnen und Bürger und für die öffentliche Meinungsbildung spielen.

Erstens müssen diese Medien in Bezug auf ihre Eigentumsverhältnisse transparent sein. Diese Anforderung baut auf bestehenden EU-Rechtsvorschriften auf, die für Unternehmen im Allgemeinen gelten (Gesellschaftsrecht und Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche).

Zweitens müssen diese Medien auch die Maßnahmen treffen, die sie für angemessen halten, um die Unabhängigkeit redaktioneller Einzelentscheidungen zu garantieren und tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen.

Dabei steht es den Medien völlig frei zu entscheiden, welche Maßnahmen ihrem Geschäftsmodell, ihrer Größe und anderen Besonderheiten am besten entsprechen. Um mehr Transparenz und Vertrauen zu schaffen, und im öffentlichen Interesse sind sie nach dem Gesetz jedoch verpflichtet, diese wichtigen Grundsätze zu berücksichtigen: Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse, tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte und Unabhängigkeit redaktioneller Einzelentscheidungen.

Dabei geht keineswegs darum, die Organisation und Arbeitsweise der Medien selbst zu regeln. Die überwältigende Mehrheit der Medien hat bereits derartige Maßnahmen getroffen.

Das neue Gremium hat nicht die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen und ist auch kein neues Aufsichtsorgan für den Pressesektor.

Wie wird das Gesetz den Einsatz von Spähsoftware gegen Journalisten regeln?
Das Gesetz wird den Einsatz von Spähsoftware gegen Medien, Journalisten und ihre Familien verbieten. Das ist die Grundregel. Ausnahmen davon sollen nur aus Gründen der nationalen Sicherheit, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, oder aufgrund von Ermittlungen in Bezug auf eine geschlossene Liste schwerer Straftaten wie Terrorismus, Kindesmissbrauch oder Mord möglich sein. In dem Gesetz wird sehr deutlich gemacht, dass dies im Einzelfall im Einklang mit der Charta der Grundrechte zu erfolgen hat, ordnungsgemäß zu begründen ist und auch nur dann zulässig ist, wenn keine anderen geeigneten Untersuchungsinstrumente zur Verfügung stehen. Das Gesetz bietet daher diesbezüglich konkrete neue Garantien auf EU-Ebene.

Jeder betroffene Journalist soll das Recht haben, bei einem unabhängigen Gericht in dem jeweiligen Mitgliedstaat wirksamen Rechtsschutz zu beantragen. Darüber hinaus muss jeder Mitgliedstaat eine unabhängige Behörde benennen, die Beschwerden von Journalisten über den Einsatz von Spähsoftware gegen sie bearbeitet. Diese unabhängigen Behörden sollen innerhalb von drei Monaten nach der Beschwerde eine Stellungnahme zur Einhaltung der Bestimmungen des Medienfreiheitsgesetzes abgeben.

Welche Rolle spielt die europäische Kontrollinstanz für Medienfreiheit? Wie wird sie in der Praxis arbeiten?
Die Kommission schlägt die Einrichtung eines neuen Europäischen Gremiums für Mediendienste vor, das sich aus nationalen Medienregulierungsbehörden zusammensetzt. Es wird an die Stelle der im Rahmen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) eingerichteten Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) treten und deren Rechtsnachfolger sein. Das Gremium soll bei der Erfüllung seiner Aufgaben unabhängig arbeiten.

Das Gremium wird folgende Aufgaben haben:
>> Förderung der wirksamen und einheitlichen Anwendung des europäischen Medienfreiheitsgesetzes und des umfassenderen EU-Rechtsrahmens für die Medien;
>> fachliche Beratung zu regulatorischen, technischen oder praktischen Aspekten der Medienregulierung;
>> Abgabe von Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen und zu Medienmarktkonzentrationen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für Mediendienste beeinträchtigen oder sich anderweitig auf die Freiheit und den Pluralismus der Medien auswirken könnten;
>> Förderung der Zusammenarbeit und des wirksamen Austauschs von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Medienregulierungsbehörden.

Das Gremium wird bei der Bekämpfung von Desinformation, einschließlich der Einflussnahme und Manipulation von Informationen durch ausländische Kräfte, eine besondere Rolle spielen. Es wird die nationalen Maßnahmen in Bezug auf jene Mediendienste koordinieren, die von Mediendiensteanbietern mit Sitz außerhalb der Union erbracht werden, auf Zielgruppen in der Union abzielen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Verteidigung bergen.

Ferner sieht das Gesetz einen Amtshilfemechanismus für den Fall vor, dass eine Regulierungsbehörde die Hilfe einer anderen Regulierungsbehörde benötigt, um bestehenden Gefahren für den Binnenmarkt oder die öffentliche Sicherheit zu begegnen.

Für die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften für öffentlich-rechtliche Medienanbieter benennt jeder Mitgliedstaat selbst eine oder mehrere unabhängige Behörden oder Stellen, die sich von den Medienregulierungsbehörden unterscheiden können. Damit soll den nationalen Besonderheiten bei der Beaufsichtigung der öffentlich-rechtlichen Medien Rechnung getragen werden.

Das Gremium ist auch nicht für die Aufsicht über die Einhaltung anderer Bestimmungen des Gesetzes in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Mediendiensteanbieter und Presseveröffentlichungen zuständig.

Wie wird die Prüfung von Konzentrationen auf dem Medienmarkt funktionieren?
Das Medienfreiheitsgesetz verhindert keine Medienmarktkonzentrationen und legt auch keine konkreten Schwellenwerte dafür fest. Es bildet aber einen Rahmen für nationale Vorschriften und Verfahren zur Beurteilung von Medienmarktkonzentrationen, die sich erheblich auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit auswirken könnten.

Ziel des Vorschlags ist es, einen gut funktionierenden Medienbinnenmarkt zu gewährleisten. Die Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Medienmarktkonzentrationen, die erhebliche Auswirkungen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit haben könnten, prüfen müssen, und zwar ungeachtet der Wettbewerbsvorschriften. Dies soll auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien geschehen, die eine ganze Reihe von Elementen berücksichtigen, darunter die Auswirkungen auf die öffentliche Meinungsbildung, die Schutzvorkehrungen für die redaktionelle Unabhängigkeit und die wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Das Gremium wird auch zu Entwürfen der Beurteilungen nationaler Regulierungsbehörden in Bezug auf Medienmarktkonzentrationen, die das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen könnten, Stellungnahmen abgeben können. Es könnte auch dann eine Stellungnahme abgeben, wenn keine nationale Beurteilung vorliegt oder keine Konsultation des Gremiums seitens einer nationalen Behörde oder Stelle erfolgt.

Wie regelt das europäische Medienfreiheitsgesetz nationale Maßnahmen, die sich auf die Medien auswirken?
Das Medienfreiheitsgesetz schreibt vor, dass alle nationalen Maßnahmen (gesetzliche, regulatorische oder administrative Maßnahmen, z. B. die Erteilung von Lizenzen oder Genehmigungen), die sich auf die Tätigkeit von Mediendiensteanbietern im Binnenmarkt auswirken können, gerechtfertigt, verhältnismäßig, begründet, transparent, objektiv und diskriminierungsfrei sein müssen.

Das Gremium kann auf Ersuchen der Kommission tätig werden und Stellungnahmen zu nationalen Maßnahmen abgeben, auch zu Legislativvorschlägen, die auf nationaler Ebene verabschiedet werden. Zudem wird die Kommission die Möglichkeit haben, eigene Stellungnahmen zu solchen Maßnahmen abzugeben.

Bei Rechtsverletzungen kann die Kommission im Rahmen der ihr durch die Verträge verliehenen Befugnisse tätig werden und nötigenfalls Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Wie wird das europäische Medienfreiheitsgesetz die staatliche Werbung regeln, und warum ist das so wichtig?
Staatliche Werbung ist eine wichtige Einnahmequelle im Mediensektor, und die Marktteilnehmer sollten bei der Vergabe von Werbeaufträgen gleiche Chancen haben.

Bei Werbung durch öffentliche Stellen (nationale oder regionale Behörden oder Kommunalbehörden von Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern) und staatseigene Unternehmen stellt das europäische Medienfreiheitsgesetz sicher, dass die Zuweisung solcher staatlichen Werbeausgaben an die Medien in transparenter, objektiver, verhältnismäßiger und diskriminierungsfreier Weise erfolgt. So soll die Gefahr verringert werden, dass öffentliche und andere staatliche Mittel für parteiische Interessen verwendet werden, und es soll ein fairer Wettbewerb auf dem Medienbinnenmarkt gefördert werden. Behörden und staatseigene Unternehmen müssen jährlich Informationen über ihre an Mediendiensteanbieter geflossenen Werbeausgaben veröffentlichen, einschließlich der Namen der Mediendiensteanbieter, von denen Werbedienstleistungen erworben wurden, und der ausgegebenen Beträge (jährlicher Gesamtbetrag und Betrag je Anbieter).

Welche Verbindung besteht zwischen dem Medienfreiheitsgesetz und dem Gesetz über digitale Dienste in Bezug auf die Moderation von Medieninhalten?
Das europäische Medienfreiheitsgesetz beruht auf dem Gesetz über digitale Dienste. Der Vorschlag bietet zusätzlichen Schutz vor einer ungerechtfertigten Entfernung von Medieninhalte, die nach professionellen Standards produziert wurden, durch sehr große Online-Plattformen (mit mehr als 45 Mio. Nutzern in der EU). Diese Plattformen müssen alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um den Mediendiensteanbietern die Gründe für die Sperrung von Inhalten mitzuteilen, bevor die Sperrung wirksam wird.

Das Verfahren umfasst eine Reihe von Schutzvorkehrungen, damit dieses Frühwarnverfahren mit anderen Prioritäten der Kommission, wie der Bekämpfung von Desinformation, im Einklang steht. Beschwerden von Mediendiensteanbietern müssen von den Plattformen vorrangig bearbeitet werden. Der Vorschlag sieht vor, dass ein substanzieller und effektiver Dialog zwischen den Parteien geführt wird, um ungerechtfertigte Entfernungen von Inhalten zu vermeiden. Außerdem schreibt er eine obligatorische jährliche Berichterstattung durch sehr große Online-Plattformen vor.

Diese Bestimmungen gehen einher mit einem strukturierten Dialog zwischen sehr großen Online-Plattformen, dem Mediensektor und der Zivilgesellschaft, der vom Europäischen Gremium für Mediendienste organisiert wird, um den Zugang zu vielfältigen Angeboten unabhängiger Medien auf sehr großen Online-Plattformen zu fördern und die Einhaltung der Selbstregulierungsinitiativen zum Schutz der Gesellschaft vor schädlichen Inhalten zu überwachen, was auch Desinformation, die Manipulation von Informationen und die Einflussnahme durch ausländische Kräfte einschließt.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Medienfreiheitsgesetz und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)?
Das europäische Medienfreiheitsgesetz beruht auf der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), mit der bestimmte Aspekte der Regulierung audiovisueller Mediendienste durch die Mitgliedstaaten koordiniert werden. Der Vorschlag stärkt insbesondere die Zusammenarbeit der nationalen Medienregulierungsbehörden, auch im Hinblick auf die Anwendung der Bestimmungen der AVMD-Richtlinie. Mit dem europäischen Medienfreiheitsgesetz wird vor allem ein Rahmen für die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Medienregulierungsbehörden geschaffen und ein neuer Mechanismus eingeführt, um die Durchsetzung der Verpflichtungen von Video-Sharing-Plattformen aus der AVMD-Richtlinie zu erleichtern. Darüber hinaus wird die im Rahmen der AVMD-Richtlinie eingerichtete Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) durch das Europäische Gremium für Mediendienste abgelöst, das die Aufgaben der ERGA aus der AVMD-Richtlinie übernimmt und neue Aufgaben im Rahmen dieses Vorschlags erhält. Der Verordnungsvorschlag und die dazugehörige Empfehlung stützen sich auch auf die Bestimmungen der AVMD-Richtlinie über die Transparenz des Medieneigentums.

Gleichzeitig wird mit dem vorgeschlagenen europäischen Medienfreiheitsgesetz eine ganze Reihe neuer Bestimmungen eingeführt, die über die AVMD-Richtlinie hinausgehen, z. B. über Systeme zur Publikumsmessung, staatliche Werbung und den Schutz journalistischer Quellen. Zudem hat es einen breiteren Anwendungsbereich und ist nicht auf audiovisuelle Medien beschränkt.

Worum geht es bei dem neuen Recht auf persönliche Anpassung des audiovisuellen Medienangebots?
Mit der Verordnung wird ein Recht auf persönliche Anpassung des Medienangebots auf Geräten und über Schnittstellen wie vernetzten Fernsehgeräten eingeführt, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden. Das bedeutet, dass die Nutzer die Möglichkeit haben sollen, die Standardeinstellungen zu ändern und an ihre eigenen Wünsche anzupassen. Dies gilt beispielsweise für Hardware (z. B. Fernsteuerung) oder für Software-Shortcuts, Anwendungen und Suchbereiche.

Beim Inverkehrbringen solcher Produkte und Benutzerschnittstellen müssen die Hersteller und Entwickler sicherstellen, dass es eine Funktion gibt, die es den Nutzern ermöglicht, dieses Recht frei und einfach auszuüben.

Die Möglichkeit, dass die Mitgliedstaaten eine angemessene Hervorhebung audiovisueller Mediendienste von allgemeinem Interesse verlangen (Artikel 7a der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) bleibt davon unberührt.

Warum und wie wird im europäischen Medienfreiheitsgesetz auf die Messung des Publikums eingegangen?
Die Publikumsmessung ist für Ökosysteme der Medien und der Werbung von größter Bedeutung, weil sie zur Berechnung der Werbepreise dient und damit eine wichtige Rolle bei der weiteren Zuweisung von Werbeeinnahmen und der damit verbundenen Planung, Produktion oder Verbreitung von Inhalten durch Mediendiensteanbieter spielt.

Aufbauend auf dem Gesetz über digitale Märkte sieht die Verordnung vor, dass die Anbieter von Publikumsmessinstrumenten den Mediendiensteanbietern und Werbetreibenden detailliert Auskunft über die angewandte Methodik geben müssen. Außerdem werden die Regulierungsbehörden durch das Medienfreiheitsgesetz dazu verpflichtet, die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes zwischen Anbietern von Publikumsmessinstrumenten zu erleichtern, um die Transparenz, Inklusivität und Nichtdiskriminierung zu fördern.

Dank der neuen Vorschriften für die Publikumsmessung werden Medienunternehmen von einem fairen Wettbewerb und einer besseren Investitionsrendite im digitalen Umfeld profitieren können.

Warum legt die Kommission sowohl eine Verordnung als auch eine Empfehlung vor?
Das europäische Medienfreiheitsgesetz wird in Form einer Verordnung erlassen, die gemeinsame Regeln und Schutzvorkehrungen enthält, die dann unmittelbar in der gesamten Europäischen Union gelten, sobald die Verordnung vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet wurde. Der Verordnung ist eine Empfehlung beigefügt, die einen Katalog freiwilliger bewährter Verfahren für Medienunternehmen und andere Medienakteure enthält und mit ihnen erörtert werden soll, um die redaktionelle Unabhängigkeit weiter zu stärken. Ziel ist es, die Medien widerstandsfähiger gegen äußeren Druck zu machen. Enthalten sind außerdem Empfehlungen an Medienunternehmen und Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Verbesserung der Transparenz des Medieneigentums. Die Empfehlung wird sofort gelten und dürfte kurzfristig zu positiven Entwicklungen im Medienbinnenmarkt führen. Darüber hinaus ermöglicht eine Kombination aus Verordnung und Empfehlung, die Besonderheiten der Regulierung und Selbstregulierung der Medien auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Wann wird das europäische Medienfreiheitsgesetz in Kraft treten?
Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtern. Nach der Verabschiedung durch die beiden Gesetzgeber ist die Verordnung in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Die meisten Bestimmungen der Verordnung werden sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten zur Anwendung kommen. Die Bestimmungen über das Europäische Gremium für Mediendienste werden bereits drei Monate nach Inkrafttreten gelten, um die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Vorschriften zu schaffen.

Wie soll das europäische Medienfreiheitsgesetz in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden?
Das Medienfreiheitsgesetz ist eine Verordnung, d. h. es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass gegen mutmaßliche Verstöße vor nationalen Gerichten geklagt werden kann. Das Europäische Gremium für Mediendienste wird gemeinsam mit der Europäischen Kommission für die einheitliche Anwendung des europäischen Medienfreiheitsgesetzes und des umfassenderen EU-Rechtsrahmens für die Medien sorgen. Im Zusammenhang mit nationalen Maßnahmen, die sich auf die Tätigkeiten von Mediendiensteanbietern auswirken, werden die Stellungnahmen des Gremiums ein wichtiges Element bei jeder Entscheidung darüber sein, ob ein Mitgliedstaat gegen das Gesetz verstoßen hat. In den schwerwiegendsten Fällen kann die Kommission im Rahmen der ihr durch die Verträge verliehenen Befugnisse tätig werden und Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Die dem Legislativvorschlag beigefügte Empfehlung ist nicht verbindlich. Die Kommission wird jedoch die Umsetzung der Empfehlung durch die Mitgliedstaaten beobachten und in den einschlägigen Foren Gespräche über Folgemaßnahmen der Beteiligten führen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.09.22
Newsletterlauf: 18.11.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen