Roaming-Verordnung läuft aus
Roaming: EU-Kommission eröffnet Konsultation für neue Gesetzgebung
Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roaming-Entgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft
Die seit 2017 in der EU geltenden Roaming-Regeln laufen 2022 aus. Die EU-Kommission will diese verlängern und überarbeiten. Aus diesem Grund hat sie dazu eine öffentliche Konsultation eröffnet. "Roaming verbessert das tägliche Leben der Europäerinnen und Europäer ganz konkret. Davon profitieren Verbraucher und Mobilfunkanbieter gleichermaßen. Roaming im Ausland, ohne unvorhergesehene kostspielige Rechnungen nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder einer Geschäftsreise befürchten zu müssen, ist jetzt der Normalfall. Die Nutzung ist gestiegen und die Nachfrage nach Mobilfunkdiensten zeigt, dass Roaming wie zu Hause zur Gewohnheit geworden ist. Wir setzen unsere Arbeit fort, damit die Europäer diese konkreten Vorteile genießen können", sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
Mit der Verordnung haben die EU-Gesetzgeber Roaming-Entgelte für Reisende in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen im Juni 2017 abgeschafft. Dank dieser Regeln zahlen Verbraucher und Unternehmen keine zusätzlichen Kosten auf Mobilfunkdienste (Telefonieren, SMS oder Daten), wenn sie in diesen Ländern auf Reisen sind.
Während das langfristige Ziel darin besteht, Roaming wie zu Hause ohne Marktregulierung zu garantieren, erscheinen mittelfristig bestimmte gesetzgeberische Maßnahmen weiterhin notwendig. Die Konsultation wird zwölf Wochen dauern. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.07.20
Newsletterlauf: 23.09.20
Meldungen: Europäische Kommission
-
Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
-
Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
-
Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
-
Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
-
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.