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Russland & Informationsmanipulation


EU-Kommission begrüßt neue Sanktionen gegen Desinformation und Kriegspropaganda
Die Sanktionen richten sich nicht gegen die Meinungsfreiheit



Die Europäische Kommission begrüßt den Beschluss des Rates, die in der EU stattfindenden oder auf die EU abzielenden Sendetätigkeiten von vier weiteren Medienunternehmen (Voice of Europe, RIA Novosti, Izvestia und Rossiyskaya Gazeta) auszusetzen, da diese den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen und rechtfertigen. Russland hat sich an kontinuierlicher und konzertierter Propaganda sowie an Informationsmanipulation beteiligt, die sich gegen die Zivilgesellschaft in der EU und ihren Nachbarländern richten und durch die Fakten drastisch verzerrt und manipuliert werden. Diese Propagandaaktionen werden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung Russlands verbreitet. Derartige Aktionen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.

Das Risiko für unsere demokratischen Gesellschaften – und für die Integrität der bevorstehenden Europawahl und der nationalen Wahlen – hat zugenommen. Die beschlossenen Maßnahmen sind eine entschiedene Antwort darauf.

Die Sanktionen richten sich nicht gegen die Meinungsfreiheit. Sie enthalten spezifische Schutzmaßnahmen für die Meinungsfreiheit und journalistische Tätigkeiten. Die Maßnahmen hindern die mit Sanktionen belegten Medienunternehmen und ihre Beschäftigten nicht daran, andere Tätigkeiten als die Ausstrahlung von Sendungen in der Union durchzuführen, wie etwa Recherchen und Interviews.

Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die ihr nahestehenden Medien ihre Desinformations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten einstellen. (EU-Kommunikation: ra)

eingetragen: 26.05.24
Newsletterlauf: 18.07.24


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    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

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    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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