Russland & Informationsmanipulation
EU-Kommission begrüßt neue Sanktionen gegen Desinformation und Kriegspropaganda
Die Sanktionen richten sich nicht gegen die Meinungsfreiheit
Die Europäische Kommission begrüßt den Beschluss des Rates, die in der EU stattfindenden oder auf die EU abzielenden Sendetätigkeiten von vier weiteren Medienunternehmen (Voice of Europe, RIA Novosti, Izvestia und Rossiyskaya Gazeta) auszusetzen, da diese den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen und rechtfertigen. Russland hat sich an kontinuierlicher und konzertierter Propaganda sowie an Informationsmanipulation beteiligt, die sich gegen die Zivilgesellschaft in der EU und ihren Nachbarländern richten und durch die Fakten drastisch verzerrt und manipuliert werden. Diese Propagandaaktionen werden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung Russlands verbreitet. Derartige Aktionen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.
Das Risiko für unsere demokratischen Gesellschaften – und für die Integrität der bevorstehenden Europawahl und der nationalen Wahlen – hat zugenommen. Die beschlossenen Maßnahmen sind eine entschiedene Antwort darauf.
Die Sanktionen richten sich nicht gegen die Meinungsfreiheit. Sie enthalten spezifische Schutzmaßnahmen für die Meinungsfreiheit und journalistische Tätigkeiten. Die Maßnahmen hindern die mit Sanktionen belegten Medienunternehmen und ihre Beschäftigten nicht daran, andere Tätigkeiten als die Ausstrahlung von Sendungen in der Union durchzuführen, wie etwa Recherchen und Interviews.
Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die ihr nahestehenden Medien ihre Desinformations- und Informationsmanipulationsmaßnahmen gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten einstellen. (EU-Kommunikation: ra)
eingetragen: 26.05.24
Newsletterlauf: 18.07.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.