Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Unternehmen in globalen Lieferketten


Globale Lieferketten: EU will Sorgfaltspflicht von Unternehmen gesetzlich verankern
Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüft seine globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen



Weltweit will die Kommission die Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in den Lieferketten verbessern. Da freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen zur Sorgfaltspflicht in Drittstaaten nicht zur Norm geworden sind, will die Kommission im nächsten Jahr Gesetzesvorhaben einleiten, damit global operierende Unternehmen aus Europa auch entlang ihrer Lieferketten und an ihren Produktionsstandorten außerhalb Europas Verantwortung übernehmen. Justizkommissar Didier Reynders und Sozialkommissar Schmit haben die Pläne der EU-Kommission für EU-weite Sorgfaltsstandards auf der Online-Konferenz "Globale Lieferketten - Globale Verantwortung" erläutert.

Nur jedes dritte Unternehmen in der EU prüft seine globalen Lieferketten sorgfältig mit Blick auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen. Das ergab eine Studie zu Regulierungsoptionen für Sorgfaltspflichten in den Lieferketten, die die Kommission im Februar vorgelegt hat. "Freiwillige Verpflichtungen der Unternehmen sind nicht zur Norm geworden, jetzt arbeiten wir auf verpflichtende Sorgfaltsstandards hin", sagte Sozialkommissar Schmit. Arbeitsrechte werden jetzt auch in die Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten einbezogen werden, sagte der Kommissar und verwies dabei auf das Handelsabkommen EU-Vietnam. Schmit fordert die Unternehmen auf, die Rechte von Gewerkschaften in Drittstaaten zu respektieren und mit Regierungen anzusprechen.

EU-Justizkommissar Reynders kündigte eine Konsultation zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen in globalen Lieferketten an. Konkrete Gesetzesvorschläge sollen im kommenden Jahr folgen. "Wir werden an zwei Elementen arbeiten: zum einen am Unternehmensrecht. Es ist klar, dass sich auch die Vorstände um die langfristigen Interessen der Unternehmen kümmern müssen. Sie sollten nicht nur kurzfristig an die Aktionäre denken, sondern sich auch Gedanken machen, welche Auswirkungen ihr Unternehmen langfristig auf die Umwelt und auf die Menschenrechte hat. Der zweite Teil der Gesetzesinitiative bezieht sich auf die Sorgfaltspflicht in den Lieferketten. Nicht nur in Europa, sondern weltweit müssen wir sehen, wie wir Regeln zu sozialen Fragen, Umweltauswirkungen und Menschenrechte schaffen können", so Reynders.

Der EU-Justizkommissar betonte weiter: "Es gibt schon nationale Gesetzgebung. Es gibt da jetzt immer mehr Druck von verschiedenen Stakeholdern, etwas zu tun. Wir wollen gesetzgeberisch tätig werden, wollen konkrete Pflichten und auch eine Haftung und Aufsicht. Wir brauchen zumindest zivilrechtliche Haftung und wir diskutieren sogar eine strafrechtliche Haftung." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 07.12.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen