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Verbesserung der Landbewirtschaftung


Fragen und Antworten – Anhebung der Ziele der Lastenteilungsverordnung der EU und Förderung natürlicher CO2-Senken
Welche neuen Ziele werden in der Lastenteilungsverordnung festgelegt, und welche Bereiche sind betroffen?




In der Lastenteilungsverordnung werden Emissionsreduktionsziele für die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten mit Blick auf eine Vielzahl von Bereichen festgelegt: Inlandsverkehr (ohne Luftfahrt), Gebäude, Landwirtschaft, Kleinindustrie und Abfallwirtschaft. Insgesamt machen die unter die Lastenteilung fallenden Emissionen rund 60 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU aus.

Gemäß der überarbeiteten Verordnung muss die EU die Treibhausgasemissionen in diesen Bereichen bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 senken. Damit wird das vorherige Ziel – Senkung der Emissionen um 29 Prozent – deutlich angehoben.

Fast alle Mitgliedstaaten (einzige Ausnahme: Malta) heben ihre nationalen Ziele im Rahmen der überarbeiteten Verordnung an. Die neuen Zielmarken liegen nun zwischen -10 Prozent (Bulgarien) und -50 Prozent (Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Finnland und Schweden). Der nachstehenden Tabelle ist zu entnehmen, welche nationalen Ziele 2018 bei der Annahme der ursprünglichen Lastenteilungsverordnung festgelegt wurden (Zielmarken 2018) und wie ehrgeizig die neuen Ziele nach der überarbeiteten Verordnung von 2023 sind (Zielmarken 2023).

Treibhausgasemissionen senken
Treibhausgasemissionen senken Bild: EU-Kommission


Welche neuen Ziele enthält die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft?
Mit der überarbeiteten Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft ("Landnutzungsverordnung") wird das EU-Ziel für den Nettoabbau von CO2 durch natürliche Senken bis 2030 auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente erhöht. In der Verordnung werden ehrgeizige, aber faire Ziele für jeden Mitgliedstaat festgelegt, um den Nettoabbau auszuweiten und den allgemeinen Trend der CO2-Senken in der EU umzukehren.

Die einzelnen Mitgliedstaaten müssen selbst festlegen, wie sie ihre CO2-Senken instand halten und ausbauen, um das neue EU-Ziel zu erreichen. Dazu stehen ihnen zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Landbewirtschaftung zur Verfügung, etwa nachhaltige Waldbewirtschaftung oder Wiedervernässung von Mooren. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten ihre Strategiepläne im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aktualisieren, um den ehrgeizigeren Zielen in Bezug auf die Landnutzung Rechnung zu tragen. EU-Programme wie LIFE bieten finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.

Mit der Verordnung werden bestehende Vorschriften vereinfacht und die Qualität der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung der Emissionen und des Abbaus verbessert, indem eine genauere und präzisere Datenüberwachung unter Nutzung geografischer Daten und der Fernerkundung angewendet wird. Von 2021 bis 2025 stehen die nationalen Ziele mit der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des derzeitigen Niveaus der CO2-Senken im Einklang.

In der zweiten Phase von 2026 bis 2030 wird das Ziel der EU für den Nettoabbau auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente angehoben, was die EU auf Kurs bringen wird, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.23
Newsletterlauf: 11.12.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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