Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verhaltenskodex zur Desinformation


Facebook, Google, Microsoft, Twitter, TikTok und Mozilla legen Berichte zu Desinformation über Covid-19 vor
Das Programm zur monatlichen Berichterstattung ist ein Ergebnis der Gemeinsamen Mitteilung vom 10. Juni 2020



Wie Facebook, Google, Microsoft, Twitter, TikTok und Mozilla im Januar 2021 falsche und irreführende Informationen über Covid-19 bekämpft haben, zeigt eine neue Reihe von Berichten, die die EU-Kommission veröffentlicht hat. Die Plattformen, die den Verhaltenskodex zur Desinformation unterzeichnet haben, legten diese Berichte im Rahmen des Überwachungs- und Berichterstattungsprogramms COVID-19 vor.

"Online-Plattformen müssen Verantwortung übernehmen, um zu verhindern, dass schädliche und gefährliche Desinformationen, sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland, unseren gemeinsamen Kampf gegen das Virus und die Bemühungen um Impfungen untergraben. Aber die Bemühungen der Plattformen allein werden nicht ausreichen. Es ist auch entscheidend, die Zusammenarbeit mit Behörden, Medien und der Zivilgesellschaft zu verstärken, um zuverlässige Informationen zu liefern", so Věra Jourová, Kommissionsvizepräsidentin und zuständig für Werte und Transparenz.

Die vorgelegten Berichte geben einen Überblick über die im Januar 2021 getroffenen Maßnahmen. Google erweiterte seine Suchfunktion mit Informationen über zugelassene Impfstoffe am Standort des Nutzers als Reaktion auf entsprechende Suchanfragen in 23 EU-Ländern. TikTok nutzte den COVID-19-Impfstoff-Tag bei über 5.000 Videos in der EU. Microsoft unterstützte die #VaxFacts-Kampagne von NewsGuard, die eine kostenlose Browser-Erweiterung zum Schutz vor Fehlinformationen über Coronavirus-Impfstoffe bereitstellt. Mozilla berichtet, dass maßgebliche Inhalte aus seiner Pocket-Anwendung (Read-it-later) mehr als 5,8 Milliarden Impressionen in der EU gesammelt haben.

Das Programm zur monatlichen Berichterstattung ist ein Ergebnis der Gemeinsamen Mitteilung vom 10. Juni 2020, mit der gegenüber der Öffentlichkeit Rechenschaft über die Bemühungen der Plattformen und der einschlägigen Industrieverbände zur Begrenzung der Online-Desinformation im Zusammenhang mit COVID-19 abgelegt werden soll. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 10.05.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen