Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Weg zu einer Union der Gleichheit


Neue Rechte zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der EU
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige




Alle Mitgliedstaaten die 2019 angenommenen EU-weiten Vorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige anwenden. Diese neuen Vorschriften enthalten Mindeststandards für Vaterschafts-, Eltern- und Pflegeurlaub und legen zusätzliche Rechte fest, wie z. B. das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Dies soll die Menschen dabei unterstützen, ihre berufliche Karriere und ihr Familienleben unter einen Hut zu bringen, ohne auf eines von beiden verzichten zu müssen.

Diese Rechte, die zusätzlich zu dem bestehenden Recht auf Mutterschaftsurlaub gewährt werden, sind eine Errungenschaft im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte und stellen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer Union der Gleichheit dar.

Mit der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben soll sowohl (i) die Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt als auch (ii) die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen und von flexiblen Arbeitsregelungen gesteigert werden. Insgesamt ist die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU um 10,8 Prozentpunkte niedriger als die der Männer. Darüber hinaus arbeiten nur 68 Prozent der Frauen mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen im Vergleich zu 81 Prozent der Männer mit denselben Verpflichtungen. Die Richtlinie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich um Angehörige zu kümmern, die Unterstützung benötigen, sodass Eltern und pflegende Angehörige ihren Beruf und ihr Privatleben miteinander vereinbaren können.

>> Vaterschaftsurlaub: Berufstätige Väter haben zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes Anspruch auf mindestens zehm Arbeitstage Vaterschaftsurlaub. Die Vergütung muss mindestens in Höhe des Krankengeldes erfolgen;
>> Elternurlaub: Jeder Elternteil hat Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, wobei zwei Monate bezahlt und nicht übertragbar sind. Eltern können einen flexiblen Urlaub beantragen - entweder in Vollzeit, Teilzeit oder in einzelnen Teilen;
>> Urlaub für pflegende Angehörige: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine/n Angehörige/n oder eine in demselben Haushalt lebende Person betreuen oder unterstützen, haben Anspruch auf mindestens fünf Arbeitstage Pflegeurlaub pro Jahr;
>> Flexible Arbeitsregelungen: Alle berufstätigen Eltern mit Kindern bis zu acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen haben das Recht, verkürzte Arbeitszeiten, flexible Arbeitszeiten und Flexibilität am Arbeitsplatz zu beantragen.

Nächste Schritte
Wie Präsidentin von der Leyen in ihren politischen Leitlinien dargelegt hat, wird die Kommission sicherstellen, dass die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vollständig umgesetzt wird und dazu beiträgt, mehr Frauen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Kinderarmut zu bekämpfen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der neuen Vorschriften unterstützen, auch im Rahmen des Europäischen Sozialfonds+, um die Qualität und den Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. In einem nächsten Schritt wird die Kommission die Vollständigkeit und Konformität der von den einzelnen Mitgliedstaaten mitgeteilten nationalen Maßnahmen bewerten und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Hintergrund
Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit der Kommission, um die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament aufzufordern, die Rechtsvorschriften über Elternurlaub für Eltern zu verbessern und erstmals EU-Rechtsvorschriften über das Recht auf Urlaub für die Pflege von Angehörigen einzuführen.

Die Kommission legte 2008 erstmals einen Vorschlag zur Reform der älteren Rechtsvorschriften über den Mutterschaftsurlaub vor, der 2015 nach einem Verhandlungs-Stillstand zurückgezogen wurde. Um der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt weitestgehend entgegenzuwirken, wurde das Recht auf angemessene Urlaubszeiten, flexible Arbeitsregelungen und Zugang zu Betreuungsdiensten in Grundsatz 9 der europäischen Säule sozialer Rechte verankert, die vom Europäischen Parlament, vom Rat im Namen aller Mitgliedstaaten und von der Kommission im November 2017 in Göteborg gemeinsam proklamiert wurde.

Die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte, mit dem die Grundsätze der Säule weiter umgesetzt werden sollen. Der Richtlinienvorschlag wurde am 13. Juni 2019 angenommen, und die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 2. August 2022 in nationales Recht umsetzen. Die neue Regelung ergänzt die Richtlinie 92/85/EWG über die Rechte schwangerer Arbeitnehmerinnen, wonach Frauen Anspruch auf mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub haben; davon sind mindestens zwei Wochen obligatorisch. Der Mutterschaftsurlaub wird mindestens in Höhe des nationalen Krankengeldes vergütet.

Die Richtlinie geht auch Hand in Hand mit der Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, die die Mitgliedstaaten bis zum 1. August in nationales Recht umsetzen mussten (Pressemitteilung). Mit der Richtlinie werden die Rechte der 182 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU aktualisiert und ausgeweitet, insbesondere in Bezug auf den unzureichenden Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Gleichzeitig wird die Belastung für Arbeitgeber begrenzt, und die Flexibilität bei der Anpassung an sich verändernde Arbeitsmarktbedingungen bleibt erhalten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.09.22
Newsletterlauf: 22.11.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen