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Wegweisendes Regelwerk der EU


Beginn der Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf alle Online-Plattformen
Betroffen sind alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR erzielen



Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

Neue Verantwortlichkeiten für Plattformen und Stärkung der Nutzer
Alle Online-Plattformen mit Nutzern in der EU, außer Klein- und Kleinstunternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 10 Mio. EUR erzielen, müssen Maßnahmen ergreifen, um

>> gegen illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen vorzugehen: Online-Plattformen müssen ihren Nutzern Mittel an die Hand geben, um illegale Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen, zu melden. Außerdem müssen Online-Plattformen mit "vertrauenswürdigen Hinweisgebern" zusammenarbeiten, d. h. mit spezialisierten Stellen, deren Meldungen die Plattformen vorrangig bearbeiten müssen;

>> Minderjährige besser zu schützen: Dazu gehört auch ein vollständiges Verbot, Minderjährige gezielt mit einer auf ihren Nutzerprofilen oder ihren personenbezogenen Daten beruhenden Werbung anzusprechen;

>> die Nutzer über die ihnen angezeigte Werbung aufzuklären, z. B. warum ihnen die Werbung angezeigt wird und wer dafür bezahlt hat;

>> Werbung zu unterbinden, deren Ausrichtung auf sensiblen Daten der Nutzer beruht, z. B. auf politischen oder religiösen Überzeugungen, sexuellen Vorlieben usw.;

>> den Nutzern eine Begründung zu geben, wenn diese von einer Entscheidung zur Moderation von Inhalten betroffen sind, z. B. Entfernung von Inhalten, Sperrung von Konten usw. Außerdem müssen sie ihre Begründungen in die im Gesetz vorgesehene Transparenzdatenbank hochladen;

>> den Nutzern ein Beschwerdeverfahren anzubieten, damit sie Entscheidungen zur Moderation von Inhalten anfechten können;

>> mindestens einmal jährlich einen Bericht über ihre Verfahren zur Moderation von Inhalten zu veröffentlichten;

>> den Nutzern eindeutige Geschäftsbedingungen zur Verfügung zu stellen, in denen sie die wichtigsten Parameter angeben, auf deren Grundlage ihre Inhaltsempfehlungssysteme funktionieren;

>> eine Kontaktstelle für Behörden und Nutzer zu benennen.

Das Gesetz über digitale Dienste gilt nicht nur für Online-Plattformen, sondern auch für Hostingdienste (z. B. Cloud-Dienste oder Domänennamensysteme, Hintergrunddienste, die Nutzer an die gewünschten Websites weiterleiten) sowie für Online-Vermittler (z. B. Internetdiensteanbieter oder Domänenanbieter). Hostingdienste und Online-Vermittler müssen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen.

Seit Ende August 2023 findet das Gesetz über digitale Dienste bereits auf die 19 sehr großen Online-Plattformen (VLOP) und sehr großen Online-Suchmaschinen (VLOSE) Anwendung, die im April 2023 benannt wurden (Plattformen mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzern). Drei weitere Plattformen, die erst im Dezember 2023 als sehr große Online-Plattformen benannt wurden, müssen den strengeren Verpflichtungen des Gesetzes über digitale Dienste erst ab Ende April nachkommen. Die allgemeinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste müssen sie jedoch ebenfalls schon ab morgen erfüllen.
Koordinatoren für digitale Dienste in den Mitgliedstaaten

Plattformen, die nicht als sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen benannt wurden, werden in den Mitgliedstaaten von einer unabhängigen Regulierungsbehörde beaufsichtigt, die als nationaler Koordinator für digitale Dienste fungiert. Es wird Aufgabe der Koordinatoren sein, dafür zu sorgen, dass diese Plattformen die Vorschriften einhalten. Die Koordinatoren für digitale Dienste werden die Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste überwachen und die Vorschriften gegenüber den in ihrem Land niedergelassenen Plattformen durchsetzen.

In der Praxis werden die Koordinatoren für digitale Dienste folgende Aufgaben haben:

>> erste Anlaufstelle für Beschwerden von Nutzern über Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste durch eine Plattform, auch eine sehr große Online-Plattform oder sehr große Online-Suchmaschine. Gegebenenfalls wird der Koordinator für digitale Dienste die Beschwerde zusammen mit einer Stellungnahme an den Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats weiterleiten, in dem die Plattform niedergelassen ist;

>> Zertifizierung bestehender außergerichtlicher Beschwerdeverfahren für die Nutzer, damit Beschwerden bearbeitet werden und Entscheidungen zur Moderation von Inhalten angefochten werden können;

>> Prüfung und Vergabe des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers an geeignete Antragsteller oder unabhängige Stellen, die Fachwissen bei der Erkennung, Identifizierung und Meldung illegaler Online-Inhalte nachgewiesen haben;

>> Bearbeitung der Anträge von Forschern auf Zugang zu Daten sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen für bestimmte Forschungszwecke. Die Koordinatoren für digitale Dienste werden die Forscher zunächst überprüfen und dann für sie den Zugang zu den Daten verlangen;

>> Ausübung wirksamer Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse, um die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch die in ihrem Land niedergelassenen Anbieter sicherzustellen. Sie werden die Befugnis haben, nach einem mutmaßlichen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste Inspektionen anzuordnen, Online-Plattformen, die sich nicht an das Gesetz über digitale Dienste halten, Geldbußen aufzuerlegen und im Falle eines ernsthaften Schadens für die Öffentlichkeit einstweilige Maßnahmen zu verhängen.

Europäisches Gremium für digitale Dienste
Die Koordinatoren für digitale Dienste und die Kommission werden mit dem Europäischen Gremium für digitale Dienste eine unabhängige Beratungsgruppe bilden, damit das Gesetz über digitale Dienste einheitlich angewandt wird und die Nutzer EU-weit dieselben Rechte genießen, unabhängig davon, wo die Online-Plattformen niedergelassen sind.

Das Gremium wird zur Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste konsultiert, leistet Beratung zu auftretenden Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über digitale Dienste, es kann Leitlinien aufstellen und Analysen anfertigen. Außerdem wird es bei der Überwachung sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen helfen und jährlich über die wichtigsten systemischen Risiken und über bewährte Verfahren zu ihrer Eindämmung berichten.

Das Gremium kam am 19. Februar 2024 zu seiner ersten Sitzung zusammen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 16.05.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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