Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zentrale Clearingdienste in der EU


Finanzdienstleistungen: Kommission befindet US-amerikanische zentrale Gegenparteien für gleichwertig
Mit dem Gleichwertigkeitsbeschluss wird festgestellt, dass die Rechts- und Aufsichtsregelungen für die bei der SEC registrierten US-amerikanischen CCPs mit den EMIR-Anforderungen als gleichwertig angesehen werden können



Die Europäische Kommission hat beschlossen, dass die Bestimmungen der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission – SEC) für zentrale Gegenparteien (CCPs) den EU-Vorschriften gleichwertig sind. Der Beschluss ist ein wichtiger erster Schritt, damit US-amerikanische CCPs, die bei der SEC registriert sind, in der Europäischen Union anerkannt werden können. Er macht den Weg frei, damit US-amerikanische CCPs diese Anerkennung durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) fortan beantragen können. Sobald diese US-CCPs von der ESMA anerkannt sind, können sie zentrale Clearingdienste in der EU erbringen.

Hierzu die für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissarin Mairead McGuinness: "Dieser Beschluss stellt einen bedeutenden ersten Schritt im Hinblick darauf dar, bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde SEC registrierte CCPs in der Europäischen Union anzuerkennen. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und -Agenturen und der SEC."

Der Beschluss ergänzt den bestehenden Gleichwertigkeitsbeschluss von 2016 für CCPs, die bei der US Commodity Futures Trading Commission (CFTC) registriert sind.

Hintergrund
Zentrale Gegenparteien (CCPs) sind zwischengestaltete Stellen bei Derivatekontrakten, die für jeden Verkäufer als Käufer bzw. für jeden Käufer als Verkäufer auftreten. Seit der Finanzkrise empfiehlt die G20 die Einschaltung von CCPs, um die Risiken im Derivatehandel zu verringern. Derivate werden an globalen Märkten gehandelt.

Voraussetzung für einen Gleichwertigkeitsbeschluss der Kommission ist, dass eine Drittlandsregelung drei in der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen ("EMIR") festgelegte Bedingungen erfüllt:

>> Erstens müssen die im betreffenden Drittland zugelassenen CCPs an gesetzliche Auflagen gebunden sein, die den Anforderungen der EMIR-Verordnung gleichwertig sind.

>> Zweitens müssen CCPs im betreffenden Drittland laufend einer wirksamen Aufsicht unterliegen.

>> Drittens muss der Rechtsrahmen des betreffenden Drittlands eine wirksame gleichwertige Regelung für die Anerkennung ausländischer CCPs beinhalten.

Mit dem Gleichwertigkeitsbeschluss wird festgestellt, dass die Rechts- und Aufsichtsregelungen für die bei der SEC registrierten US-amerikanischen CCPs mit den EMIR-Anforderungen als gleichwertig angesehen werden können.

Der Gleichwertigkeitsbeschluss gilt nur für Clearinghäuser, die der Regulierung durch die SEC unterliegen. Der Gleichwertigkeitsbeschluss ist an Bedingungen geknüpft. Um in der EU Dienstleistungen anbieten zu dürfen, müssen US-CCPs bestimmte Anforderungen an das Risikomanagement erfüllen und z. B. bestimmte Liquidationsfristen und Maßnahmen zur Vermeidung prozyklischer Effekte vorsehen.

In den USA werden CCPs teils von der SEC, teils von der CFTC beaufsichtigt. Der heutige Gleichwertigkeitsbeschluss gilt für CCPs, die bei der SEC registriert sind, d. h. für CCPs, die das Clearing von Wertpapieren und wertpapierbasierten Derivaten (die in den USA als "security-based swaps" bezeichnet werden) anbieten. Verschiedene bei der CFTC registrierte und von dieser beaufsichtigte US-amerikanische CCPs wurden von der ESMA bereits anerkannt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.02.21
Newsletterlauf: 12.04.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen