Recht auf gute Verwaltung
Umfrage: 42 Prozent der Befragten sind nicht zufrieden mit dem Maß an Transparenz in der EU-Verwaltung
Wie bringt man die Bürger näher an die Europäische Union?
(23.03.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat erklärt, dass sich 72 Prozent der europäischen Bürger nicht gut über die EU-Charta der Grundrechte informiert fühlen. Dies ist eines der ersten Ergebnisse einer Umfrage zu Bürgerrechten, die der Ombudsmann und das Europäische Parlament in Auftrag gegeben haben. Die Umfrage zeigt auch, dass weitere 13 Prozent der Bürger noch nie von der Charta gehört haben.
Der Ombudsmann stellte diese Statistiken während einer Veranstaltung mit dem Titel "Hält der Vertrag von Lissabon für Bürger, was er versprochen hat?" vor, die er in Brüssel organisierte. Hauptredner war der Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy. Zu den Rednern gehörten außerdem Viviane Reding, die Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, und Diana Wallis, die Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments.
Diamandouros erklärte: "Der Umfrage zufolge sind 42 Prozent der Befragten nicht zufrieden mit dem Maß an Transparenz in der EU-Verwaltung. Das, zusammen mit dem mangelnden Informationsgrad über die Charta, ist sehr beunruhigend. Der Ombudsmann, in Partnerschaft mit den anderen EU-Institutionen und dem Verbindungsnetz der europäischen Ombudsleute, hat offensichtlich noch viel zu tun, um die Bürger über ihre Rechte zu informieren."
Der Vertrag von Lissabon und die Charta der Grundrechte wurden mit dem Ziel eingeführt, die Bürger näher an die EU zu bringen. Sie sehen einen verstärkten Dialog zwischen der Zivilgesellschaft und der EU vor und eine stärkere Einbindung der Bürger in die Entscheidungsfindung der EU, zum Beispiel durch die Europäische Bürgerinitiative.
Außerdem sollen der Vertrag und die Charta eine transparentere und bürgerfreundlichere EU-Verwaltung ermöglichen. Ein Drittel der Bürger, die an der Umfrage teilnahmen, gaben an, dass das neue Recht auf gute Verwaltung das wichtigste Bürgerrecht für sie sei, gleich nach dem Recht, sich in der EU frei zu bewegen und aufzuhalten.
Die vollständigen Ergebnisse der Ombudsmann-Umfrage werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.
Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Ombutsmann: ra)
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