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Karzinogene und Mutagene


Besserer Schutz von Arbeitnehmern vor krebserzeugenden Stoffen
Die Kommission hat die vorgeschlagene Überarbeitung, die insbesondere die Anhänge I und III der Richtlinie 2004/37/EG betrifft, im Januar 2017 vorgelegt




Der Europäische Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" erzielte eine Einigung über den Schutz von mehr als vier Millionen Arbeitnehmern gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit. Die Präsidentin des Rates, Frau Helena Dalli, erklärte dazu: "Mit dieser Einigung können wir Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU besser vor krebserzeugenden chemischen Stoffen am Arbeitsplatz schützen. Dies ist besonders wichtig, da Krebs die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU ist."

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen strengere Expositionsgrenzwerte und der Hinweis "Haut" für fünf Karzinogene sowie der Hinweis "Haut" unabhängig von Grenzwerten für zwei weitere Karzinogene eingeführt werden; insgesamt werden also sieben Karzinogene erfasst.

Folgende Karzinogene und Mutagene werden von der Richtlinie abgedeckt: Mineralöle, die zuvor in Verbrennungsmotoren verwendet wurden, bestimmte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffgemische (PAK), Trichlorethylen, 4,4′-Methylendianilin, Epichlorhydrin, Ethylendibromid und Ethylendichlorid.

Hintergrundinformationen:
Die Kommission hat die vorgeschlagene Überarbeitung, die insbesondere die Anhänge I und III der Richtlinie 2004/37/EG betrifft, im Januar 2017 vorgelegt.

Die festgelegten Grenzwerte beruhen auf einer Analyse der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der verschiedenen strategischen Optionen für jeden einzelnen chemischen Arbeitsstoff und auf den Kriterien wissenschaftliche Empfehlungen des Wissenschaftlichen Ausschusses für die Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen (SCOEL), Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz.

Die Grenzwerte wurden auch vom Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gebilligt.
Die Überarbeitung folgt auf einen früheren Kommissionsvorschlag, der bereits 13 karzinogene Stoffe betraf.
Die Kommission wird voraussichtlich Anfang des nächsten Jahres ein weiteres Paket mit Vorschlägen für Grenzwerte vorlegen.
(Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 27.07.17



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