Rat legt Verhandlungsposition fest
Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll der Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-2) überarbeitet werden
Am 14. Juni 2017 haben die EU-Botschafter eine Einigung über die Verhandlungsposition des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erzielt. Der Rat wird nun Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll der Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-2) überarbeitet werden. Der neue Vorschlag zielt im Besonderen auf die Probleme im Zusammenhang mit der quelloffenen Produktgruppe ab und enthält Änderungen zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der unter die Richtlinie fallenden Produkte; ferner soll ein bestimmtes Produkt, nämlich Pfeifenorgeln, aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden.
Mit dem Änderungstext sollen im Wesentlichen Sekundärmarkttätigkeiten (z. B. Weiterverkauf, Gebrauchtwarenhandel) für neu unter die RoHS-2-Richtlinie fallende Elektro- und Elektronikgeräte und die Verwendung von Ersatzteilen für diese Geräte ermöglicht werden, wenn sie vor dem 22. Juli 2019 in Verkehr gebracht wurden.
Das Europäische Parlament im Plenum bestätigt, dass es ebenfalls bereit ist, mit den Verhandlungen zu beginnen. Der erste Trilog im Hinblick auf eine Einigung in erster Lesung ist für den 21. Juni vorgesehen. Es herrscht große Zuversicht, dass die Verhandlungen bei dieser Gelegenheit abgeschlossen werden können. (Europäischer Rat: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 27.07.17
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