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Arbeitsweise des OLAF anpassen


Vorschläge zur Betrugsbekämpfung der EU gehen nicht weit genug, so lautet das Fazit der Prüfer
Die Prüfer stellen den Mehrwert des Betrugbekämpfungsprogramms infrage und betonen das Risiko von Überschneidungen und mangelnden Synergien mit Programmen, die ähnliche Maßnahmen fördern, wie das Zollprogramm



Die in Bezug auf das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vorgeschlagenen Änderungen greifen zu kurz, um die Wirksamkeit der Untersuchungen des Amts entscheidend zu verbessern. Dies ist der Tenor einer heute veröffentlichten Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs. Die Prüfer weisen ferner darauf hin, dass der Vorschlag die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zwar entsprechend widerspiegelt, bestimmte Problempunkte aber einer wirksamen Zusammenarbeit entgegenstehen könnten. Außerdem wird eine Stellungnahme zum Betrugsbekämpfungsprogramm der EU für den Zeitraum 2021-2017 veröffentlicht.

Die Kernziele des Vorschlags der Europäischen Kommission bestehen darin, die Arbeitsweise des OLAF im Lichte der Errichtung der EUStA anzupassen und die Wirksamkeit der Untersuchungstätigkeit des OLAF zu verbessern. Nach Auffassung der Prüfer stellen die Rechtzeitigkeit und die Nacherhebung bzw. Rückforderung von Mitteln die wichtigsten Herausforderungen für die Untersuchungen des OLAF dar. Sie begrüßen die begrenzte Anzahl gezielter Maßnahmen im Vorschlag, einschließlich des neuen Mandats des OLAF im Bereich des MwSt.-Betrugs, die Zulässigkeit der vom OLAF zusammengetragenen Beweise und der Zugang zu Informationen über Bankkonten.

Die Prüfer empfehlen jedoch, die Untersuchungen des OLAF einer Überprüfung durch den Gerichtshof zu unterziehen, um sicherzustellen, dass die Verfahrensgarantien gewahrt bleiben. Generell geben sie zu bedenken, dass durch den Vorschlag die Probleme hinsichtlich der Wirksamkeit der Verwaltungsuntersuchungen des OLAF nicht gelöst werden. Obwohl die Kommission dies einräumt, ist eine weitergehende Reform des OLAF derzeit nicht in Planung. Auch die anzugehenden Problempunkte sind bislang noch nicht eindeutig ermittelt worden.

"Die Wirksamkeit seiner Untersuchungen zu erhöhen stellt für das OLAF nach wie vor eine Herausforderung dar", so Eva Lindström, das für die Stellungnahme zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Gegenwärtig ist mit der vorgeschlagenen Reform des OLAF nicht gewährleistet, dass der Schutz der finanziellen Interessen der EU effektiv gestärkt wird"

Die Prüfer stellen fest, dass der Vorschlag den für die künftigen Beziehungen zwischen dem OLAF und der EUStA geltenden Grundsätzen hinsichtlich einer engen Zusammenarbeit, Informationsaustausch, Komplementarität und unnötiger Doppelarbeiten gebührend Rechnung trägt. Jedoch ermittelten sie auch gewisse Mängel in dieser Hinsicht. So wird im Vorschlag beispielsweise nicht geregelt, wie die Rolle des OLAF bei der Untersuchung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Straftaten aussieht, wenn diese sowohl Mitgliedstaaten betreffen, die an der EUStA teilnehmen, und solche, bei denen dies nicht der Fall ist. Angesichts der Grenzen des Vorschlags betonen die Prüfer die Notwendigkeit weiterer Reformschritte. Kurzfristig sollte die Europäische Kommission Rolle und Befugnisse des OLAF auf dem Gebiet der Bekämpfung von Betrug bei den EU-Ausgaben überdenken. Zu diesem Zweck empfehlen die Prüfer, dem OLAF eine strategische und aufsichtliche Rolle bei den Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der EU einzuräumen. Mittelfristig sollte die Kommission die Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUStA bewerten und erforderlichenfalls weitere Legislativmaßnahmen vorschlagen, um die Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Handlungen zu stärken.

Zeitgleich veröffentlichte der Europäische Rechnungshof auch eine Stellungnahme zu den Plänen für das nächste EU-Betrugsbekämpfungsprogramm. Mit dem von der Kommission vorgeschlagenen EU-Betrugsbekämpfungsprogramm für den Zeitraum 2021-2027 soll die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beim Schutz der finanziellen Interessen der Union gefördert werden. Zu den Projekten gehören Schulungsmaßnahmen und IT-Systeme, die eingesetzt werden, um aufgedeckte (betrügerische und nichtbetrügerische) Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit EU-Mitteln zu melden.

Die Prüfer stellen den Mehrwert des Programms infrage und betonen das Risiko von Überschneidungen und mangelnden Synergien mit Programmen, die ähnliche Maßnahmen fördern, wie das Zollprogramm. Ferner sind sie der Ansicht, dass es konkreterer und messbarerer Ziele mit hinreichend belastbaren Bewertungsindikatoren bedarf sowie eindeutigerer Förderfähigkeitsregeln und einer Klarstellung hinsichtlich der Kofinanzierungsbeiträge der Mitgliedstaaten.

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) wurde im Jahr 1999 im Wege eines Kommissionsbeschlusses errichtet. Das OLAF hat insbesondere den Auftrag, Verwaltungsuntersuchungen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen durchzuführen und die Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung zu unterstützen. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wird ihre Tätigkeit voraussichtlich 2020 oder spätestens Anfang 2021 aufnehmen. Die EUStA wird die Befugnis haben, strafrechtliche Ermittlungen vorzunehmen und gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtete Straftaten zu verfolgen. Die EUStA wurde nach dem Modell der verstärkten Zusammenarbeit eingerichtet. Bislang nehmen 22 Mitgliedstaaten an der EUStA teil.
Das vorgeschlagene Betrugsbekämpfungsprogramm für 2021-2017 wäre mit den Bestimmungen des derzeitigen Programms "Hercule III" weitgehend deckungsgleich. Im Rahmen des Programms würden auch zwei zentrale Systeme finanziert: das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (Anti-Fraud Information System, AFIS), das von der Kommission verwaltete IT-Anwendungen im Zollbereich umfasst, und das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (Irregularity Management System, IMS), das es den Mitgliedstaaten erleichtert, der ihnen obliegenden Pflicht zur Meldung aufgedeckter (betrügerischer und nichtbetrügerischer) Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit EU-Mitteln nachzukommen. Die vorgeschlagene Gesamtfinanzausstattung für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 180 Millionen Euro für den gesamten Zeitraum.
(Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 16.01.19


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