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Nicht für genügend Transparenz gesorgt


Die Ausführung von EU-Mitteln durch NRO muss transparenter sein, so die Prüfer
NRO unterstützen die Kommission dabei, EU-Programme in vielen Politikbereichen, wie humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe, Umwelt sowie Forschung und Innovation, zu gestalten, umzusetzen und zu überwachen



Die Art und Weise, wie EU-Mittel über NRO (Nichtregierungsorganisationen) für die humanitäre Hilfe und die Entwicklungshilfe, den Umweltschutz, Kultur und andere Zwecke bereitgestellt werden, muss transparenter sein. Zu dieser Einschätzung gelangte der Europäische Rechnungshof in seinem neuen Bericht. Das derzeitige System der Einstufung von Einrichtungen als NRO ist nicht verlässlich, warnen die Prüfer, und die Europäische Kommission verfügt nicht über hinlänglich detaillierte Informationen darüber, wie die Mittel verwendet werden. Eine ähnliche Unklarheit besteht dann, wenn den NRO EU-Mittel indirekt über UN-Einrichtungen gezahlt werden.

NRO unterstützen die Kommission dabei, EU-Programme in vielen Politikbereichen, wie humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe, Umwelt sowie Forschung und Innovation, zu gestalten, umzusetzen und zu überwachen. Zwischen 2014 und 2017 hat die Kommission Schätzungen zufolge Unionsmittel in Höhe von 11,3 Milliarden Euro für die Ausführung durch NRO bereitgestellt.

Die Prüfer untersuchten, auf welche Weise die Kommission Einrichtungen als NRO einstuft, wie die EU-Mittel von den NRO verwendet werden und ob die Kommission diese Informationen auf transparente Weise offengelegt hat. Das Hauptaugenmerk lag insbesondere auf den Maßnahmen im Außenbereich.

Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die Kommission hinsichtlich der Ausführung von EU-Mitteln durch NRO nicht für genügend Transparenz gesorgt hat. Angesichts der Tatsache, dass die Zuweisung des NRO-Status im Rechnungsführungssystem der Kommission auf einer Selbsterklärung beruht und die Kommission diesbezüglich nur begrenzte Kontrollen vorgenommen hat, ist die Einstufung einer Einrichtung als NRO nicht verlässlich, so die Prüfer. Auch wenn unter der Federführung von NRO durchgeführte Projekte im Allgemeinen auf transparente Weise auswählt werden, werden von Dritten gewährte Finanzhilfen von den verschiedenen Dienststellen der Kommission jedoch nicht einheitlich verwaltet. Zudem waren die von den geprüften UN-Einrichtungen durchgeführten Auswahlverfahren für NRO nicht immer transparent.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass die zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln erhobenen Informationen nicht einheitlich sind und die Kommission nicht über umfassende Informationen verfügt, was vor allem bei Netzwerken internationaler NRO und Projekten im Rahmen der indirekten Mittelverwaltung der Fall ist. Darüber hinaus ist bei der indirekten Mittelverwaltung die Kontrolle der Kostenangaben durch die Tatsache erschwert, dass keine ausreichenden Informationen verfügbar sind.

"Die EU ist der weltweit größte Geber von Hilfe, und die NRO spielen bei der Bereitstellung dieser Hilfe oftmals eine wesentliche Rolle. Die EU-Steuerzahler müssen Gewissheit darüber haben, dass ihre Gelder Einrichtungen ausgezahlt werden, die ordentlich definiert sind, und dass die Kommission hierfür voll und ganz rechenschaftspflichtig ist", erklärt Annemie Turtelboom, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs.

Die Prüfer weisen darauf hin, dass Informationen zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln zwar in mehreren Systemen veröffentlicht werden, die offengelegten Informationen jedoch begrenzt sind, obwohl die Kommission im Allgemeinen Daten zu humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe gemäß den internationalen Transparenzstandards angibt. Die UN-Einrichtungen veröffentlichten die an NRO vergebenen Verträge bei fünf der sechs geprüften Projekte entweder gar nicht oder nur teilweise, und die Kommission prüfte nicht, ob die UN-Einrichtungen diese Anforderung erfüllt hatten.

Die Prüfer empfehlen der Europäischen Kommission,
• >> die Zuverlässigkeit der Informationen zu NRO in ihrem Rechnungsführungssystem zu erhöhen,
• >> die Anwendung der Vorschriften und Verfahren in Bezug auf die Gewährung von Finanzhilfen an NRO durch Dritte zu überprüfen,
• >> die zu den von NRO verwendeten EU-Mitteln erhobenen Informationen zu verbessern,
• >> eine einheitliche Methode der Veröffentlichung von Angaben zu den für NRO bereitgestellten Finanzmitteln einzuführen,
• >> zu überprüfen, ob UN-Einrichtungen vollständige und zutreffende Daten zu EU-Mitteln veröffentlichen, die NRO gewährt werden.

Der Begriff "NRO" wird zwar weithin verwendet, es gibt jedoch auf internationaler Ebene keine allgemein anerkannte Begriffsbestimmung. In der EU wird der NRO-Status in einigen Mitgliedstaaten anhand der Rechtsform einer Organisation bestimmt, während er in anderen Mitgliedstaaten von der Art der durchgeführten Tätigkeiten abhängt.

In einer Mitteilung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 werden fünf Merkmale von NRO herausgestellt. Diese lauten wie folgt: 1) freiwillige Organisationen, die formalisiert oder institutionalisiert sind; 2) sie schütten keine Gewinne aus; 3) sie sind unabhängig von staatlichen Stellen und Behörden; 4) sie werden nicht zum Zwecke der persönlichen Bereicherung geführt; 5) ihre Tätigkeit muss zumindest teilweise auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein.

Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen Berichten ausspricht, wird umgesetzt. Dieses hohe Maß an Umsetzung macht deutlich, welchen Nutzen die Arbeit des Hofes für die Bürger der EU hat.
(Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 29.01.19


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