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EU-Markt für Bio-Produkte


EU-Prüfer untersuchen Kontrollsystem für ökologisch erzeugte Lebensmittel
Potenzieller Anreiz für Betrug beim Handel mit Bio-Produkten - Hintergrundpapier zum EU-Kontrollsystem für ökologisch erzeugte Lebensmittel



Der Europäische Rechnungshof (EuRH) führt derzeit eine Prüfung der in der EU vorgenommenen Kontrollen ökologisch erzeugter Lebensmittel durch. Die Prüfer nehmen das Kontrollsystem ins Visier, das die Produktion, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse regelt. Sie werden bewerten, ob die Verbraucher heute stärker als zum Zeitpunkt der letzten Prüfung dieses Sektors durch den Hof im Jahr 2012 darauf vertrauen können, dass Erzeugnisse tatsächlich ökologisch sind. Außerdem haben die Prüfer für alle, die sich für dieses Thema interessieren, ein Hintergrundpapier zum EU-Kontrollsystem für ökologisch erzeugte Lebensmittel veröffentlicht. Im Rahmen der ökologischen/biologischen Produktion werden Lebensmittel und sonstige Erzeugnisse so hergestellt, dass natürliche Lebenszyklen respektiert werden.

Der ökologische/biologische Charakter von Erzeugnissen wird mithilfe eines im EU-Recht vorgesehenen Zertifizierungssystems überprüft, über das die Europäische Kommission die Aufsicht führt. Das System wird von den Mitgliedstaaten umgesetzt, und die Kontrollen werden sowohl von öffentlichen als auch von privaten Einrichtungen durchgeführt. Die Umsätze des Einzelhandels auf dem EU-Markt für Bio-Produkte stiegen zwischen 2010 und 2015 um 54 Prozent an.

Im selben Zeitraum vergrößerte sich in der EU die ökologisch/biologisch bewirtschaftete Fläche insgesamt um 21 Prozent. Das Volumen der Einfuhren von Bio-Produkten nahm zwischen 2012 und 2015 um 32 Prozent zu. Obwohl die Preise ökologischer/biologischer Erzeugnisse höher sind als die Preise der konventionell erzeugten Produkte, kann der Markt die Nachfrage kaum bedienen, und der Mehrpreis, den Verbraucher auszugeben bereit sind, stellt einen potenziellen Anreiz für Betrug beim Handel mit Bio-Produkten dar.

"Der Bio-Sektor steht vor der Herausforderung, ein stetiges Wachstum von Angebot und Nachfrage sicherzustellen und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher zu erhalten", so Nikolaos Milionis, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhalten Landwirte mit Bio-Zertifikat eine "Ökologisierungszahlung". Biologisch bewirtschaftete Betriebe können darüber hinaus sowohl für die Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau als auch für seine Beibehaltung Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums erhalten. Der Gesamtbeitrag dieses Fonds zu Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau für den Zeitraum 2014 bis 2020 beläuft sich auf 6,5 Milliarden Euro.

Der Prüfungsbericht wird voraussichtlich Anfang 2019 veröffentlicht. Er gehört zu einer Reihe von Berichten des Rechnungshofs über verschiedene Aspekte der Lebensmittelkette. Die weiteren Themen der Reihe sind Lebensmittelverschwendung (veröffentlicht im Januar 2017), Tierschutz (Prüfung läuft) und Lebensmittelsicherheit (Prüfung läuft).

Hinweise
Die EU-Verordnung Nr. 834/2007 schafft die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung der ökologischen/biologischen Produktion, wobei es gleichzeitig gilt, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, das Vertrauen der Verbraucher zu wahren und die Verbraucherinteressen zu schützen. Landwirte und sonstige Unternehmer können im Rahmen der Säulen 1 und 2 der Gemeinsamen Agrarpolitik EU-Mittel für die ökologische Erzeugung von Lebensmitteln erhalten. Beim letzten Bericht der EU-Prüfer zu diesem Thema handelt es sich um den Sonderbericht Nr. 9/2012: "Prüfung des Kontrollsystems, das die Produktion, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen regelt".
(Europäischer Rechnungshof: ra)

eingetragen: 24.02.18
Newsletterlauf: 18.04.18


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