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EU-Politik im Bereich Lebensmittelsicherheit


Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes: "Kommissionsmanagement des Systems der Veterinärkontrollen von Fleischimporten nach der Reform der Hygienevorschriften von 2004"
Wirksamkeit des Systems der Veterinärkontrollen von Fleischimporten verbessern


(21.03.11) - Die Lebensmittelsicherheit ist ein wichtiges politisches Anliegen der Europäischen Union (EU), da sie in Ländern mit einer industrialisierten Landwirtschaft und einem hochentwickelten Agrar- und Nahrungsmittelsektor für die Gesundheit der Bevölkerung unverzichtbar ist. Somit ist die Gewährleistung höchster Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit eine politische Schwerpunktaufgabe der EU. Veterinärkontrollen bei der Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen sind ein wesentlicher Bestandteil der EU-Politik im Bereich Lebensmittelsicherheit.

Gegenstand der Prüfung des Europäischen Rechnungshofs war die von der Europäischen Kommission vorgenommene Überwachung des EU-Systems der Veterinärkontrollen von Fleischimporten an den Grenzkontrollstellen (GKS). Dieses System wurde auf der Grundlage von Rahmenvorschriften eingerichtet, die durch die 2004 erlassenen und 2006 in Kraft getretenen Verordnungen des sogenannten "Hygienepakets" eingeführt wurden.

Die Prüfer des Hofes statteten den Behörden und GKS von vier Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Niederlande und Rumänien) Besuche ab und nahmen außerdem an Inspektionsbesuchen des Lebensmittel- und Veterinäramts (LVA) der Kommission in drei Mitgliedstaaten (Griechenland, Litauen und Vereinigtes Königreich) teil. Wegen der besonderen Rolle, die dem LVA im Zusammenhang mit der Aufsichts- und Kontrollfunktion der Kommission im Bereich der EU-Veterinärkontrollen zukommt, wurden die Planungs- und Berichterstattungsverfahren dieses Amtes einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Die Prüfung ergab, dass sich die Einführung des "Hygienepakets" von 2004 verzögert hat und in wesentlichen verordnungsrechtlichen Punkten immer noch nicht abgeschlossen ist. Zudem wurden in einigen mit Drittländern geschlossenen "Gleichstellungsabkommen" erhebliche Verringerungen der Kontrollhäufigkeit bei Einfuhren festgelegt, für die es nach Auffassung des Hofes keine angemessene Rechtfertigung gibt.

Die Informationssysteme (TRAde Control and Expert System (TRACES) und RASFF (Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel)), auf die sich die Veterinärkontrollen von Fleischimporten stützen, werden EU-weit umfassend und sinnvoll eingesetzt. Gleichwohl ist festzustellen, dass bestimmte GKS in drei Mitgliedstaaten immer noch nicht alle relevanten Daten eingeben. Dies beeinträchtigt insbesondere die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der erfassten Daten wie auch der Informationssysteme insgesamt.

Auf der Grundlage seiner Bemerkungen spricht der Hof Empfehlungen aus, wie die Kommission die Wirksamkeit des Systems der Veterinärkontrollen von Fleischimporten verbessern könnte. Diese Empfehlungen und ausführlichere Angaben zur Prüfung sind dem Sonderbericht zu entnehmen, der in gedruckter Form und im Internet verfügbar ist. (Europäischer Rechnungshof: ra)


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