Bürgerrecht auf gute Verwaltung und Offenheit
Recht der EU-Bürger auf unparteiische, faire und pünktliche Bearbeitung ihrer Angelegenheiten durch die EU-Verwaltung und das Recht auf Zugang zu Dokumenten
Erforderlich: Verhaltensrichtlinien für EU-Beamte vor, um das Vertrauen der Bürger in den europäischen öffentlichen Dienst zu stärken
(22.02.11) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat Maßnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission dargestellt, die dem Interesse der europäischen Bürger dienen sollen. Bei seinem Treffen mit dem Kollegium der Kommissare würdigte er die bereits gemachten Fortschritte in den Beziehungen zur Kommission.
Außerdem betonte er die Aufgabe des Ombudsmannes, die EU-Institutionen bei der Umsetzung der Rechte zu unterstützen, die von den EU-Verträgen und der Charta der Grundrechte versprochen wurden. Dazu gehört das Recht der Bürger auf unparteiische, faire und pünktliche Bearbeitung ihrer Angelegenheiten durch die EU-Verwaltung und das Recht auf Zugang zu Dokumenten.
Diamandouros erklärte: "Gute Verwaltung hängt von der Gestaltung und Pflege einer Dienstleistungskultur für die Bürger ab. Fehler kommen in jeder Verwaltung vor. Eine Dienstleistungskultur umfasst jedoch die Bereitschaft, Fehler anzuerkennen und zu berichtigen."
Der Ombudsmann begrüßte das Umdenken, das in den vergangenen Jahren in Bezug auf die Anerkennung und Berichtigung von Fehlern innerhalb der Kommission stattgefunden hat. Das Anbieten von Schadensersatz stelle nun den nächsten Schritt in einer verbesserten Dienstleistungskultur der Kommission dar. Der Ombudsmann schlug die Einführung von Leitlinien vor, um künftig Entschädigungszahlungen zu erleichtern.
Der Ombudsmann bereitet außerdem Verhaltens-Richtlinien für EU-Beamte vor, um das Vertrauen der Bürger in den europäischen öffentlichen Dienst zu stärken. Er rief die Kommission dazu auf, positiv auf diese Initiative zu regieren, zu der er in Kürze eine öffentliche Konsultation starten wird.
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Verwaltungen der EU-Organe und -Institutionen. Alle Bürger, Einwohner, Unternehmen oder Verbände in einem Mitgliedstaat können sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. Der Bürgerbeauftragte bietet eine schnelle, flexible und kostenlose Möglichkeit zur Lösung von Problemen mit EU-Behörden. (Europäischer Bürgerbeauftragter: ra)
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