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Recht des Einzelnen auf Privatsphäre


Privatsphäre und Datenschutz sind in den letzten Jahren immer wieder ins Rampenlicht gerückt
Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten findet ausdrücklich Anerkennung in Artikel 8 der EU-Charta der Grundrechte und im Vertrag von Lissabon


(03.02.11) - Der weltweite Informationsaustausch geht heute einfacher und schneller vonstatten als je zuvor. Man kann persönliche Daten – E-Mails, Fotos, elektronische Terminkalender – in Großbritannien mit auf deutschen Rechenanlagen installierter Software erstellen, die dann in Indien weiterverarbeitet, in Polen gespeichert und in Spanien von einem Italiener abgerufen werden.

Durch die rapide Zunahme des weltweiten Informationsflusses wird der Schutz der personenbezogenen Daten vor große Herausforderungen gestellt. Jeder ist im Alltag mit Fragen des Datenschutzes – auch in seiner grenzüberschreitenden Dimension – konfrontiert, sei es bei der Arbeit, beim Umgang mit Behörden, beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen, beim Reisen oder Surfen im Internet.

Die Datenschutzregeln der EU bestehen mittlerweile seit über 15 Jahren. Sie haben sich nach Ansicht der Europäischen Kommission bewährt, müssen aber an die heutigen Anforderungen und die neuen technologischen Möglichkeiten angepasst werden. Die EU-Kommission wird daher in diesem Jahr Änderungen zur Datenschutzrichtlinie von 1995 vorschlagen.

Wie die für Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding, hervorhob, "ist ein wirksamer Datenschutz für unsere Demokratien und für andere Grundrechte und -freiheiten von vitaler Bedeutung. Datenschutzanliegen und freier Informationsfluss, der wirtschaftliche Möglichkeiten schafft, müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Unsere Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Datenschutzregeln werden genau diesen Zwecken dienen".

Heute feiern wir das dreißigjährige Bestehen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108).

"Mit der raschen Fortentwicklung der Informationstechnologie wird der Schutz der Privatsphäre immer wichtiger. Das Datenschutzübereinkommen hat beim Schutz dieses Rechts in den vergangenen 30 Jahren eine wichtige Rolle gespielt. Jetzt muss es für die nächsten 30 Jahre fit gemacht werden", so der Generalsekretär des Europarates Thorbjørn Jagland: "Wir brauchen einen wirklich internationalen, flexiblen, transparenten und umfassenden Rahmen auf der Grundlage der Menschenrechte."

Privatsphäre und Datenschutz sind in den letzten Jahren immer wieder ins Rampenlicht gerückt. Der rasante technische Fortschritt hat in der Verwendung personenbezogener Daten im Waren- und Dienstleistungshandel dramatische Veränderungen bewirkt, was sich insbesondere am Internet zeigt – von Bankgeschäften über die Buchung von Reisen bis hin zu sozialen Netzen. Durch den Zugang zu personenbezogenen Daten kann aber auch die Sicherheit der Gesellschaft gewährleistet werden.

Hintergrund
Datenschutzrichtlinie der EU von 1995
Am 4. November 2010 hat die Kommission eine neue Strategie zur Stärkung des EU-Datenschutzrechts vorgestellt. Sie soll die Daten des Einzelnen in allen Politikbereichen einschließlich bei der Strafverfolgung schützen, gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Unternehmen vermindern und den freien Verkehr von Daten in der EU gewährleisten. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung zu dieser Thematik und dieser strategischen Überlegungen wird die Kommission die Datenschutzrichtlinie der EU von 1995 überarbeiten.

Die EU-Datenschutzvorschriften von 1995 (Datenschutzrichtlinie 95/46/EG) dienen dem Schutz der Grundrechte und -freiheiten Einzelner, insbesondere ihres Rechts auf Datenschutz, sowie dem freien Datenverkehr. Diese allgemeine Datenschutzrichtlinie wurde durch andere Rechtsinstrumente wie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ergänzt. Überdies bestehen spezielle Regeln für den Schutz personenbezogener Daten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Rahmenbeschluss 2008/977/JI).

Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten findet ausdrücklich Anerkennung in Artikel 8 der EU-Charta der Grundrechte und im Vertrag von Lissabon. Der Vertrag (über die Arbeitsweise der Europäischen Union) bietet mit Artikel 16 die Rechtsgrundlage für datenschutzrechtliche Vorschriften überall dort, wo EU-Recht angewendet wird.

Europarat und Datenschutz
Seit das Übereinkommen 1981 zur Unterzeichnung ausgelegt wurde, haben sich bereits 43 Staaten in Europa der Konvention Nr. 108 angeschlossen. Es handelt sich um das einzige verbindliche internationale Rechtsinstrument, das eine weltweite Geltung erlangen könnte. Jedes Land, das entsprechende Datenschutzvorschriften verabschiedet hat, kann dem Übereinkommen beitreten.

Es enthält eine Reihe weltweit anerkannter Kernprinzipien und verbindlicher Rechtsnormen. Es ist technologieneutral und soll Daten vor Missbrauch durch Behörden und Private schützen. Ferner enthält es Rahmenregeln für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Vertragsstaaten und bietet eine Plattform für ihre gleichberechtigte multilaterale Zusammenarbeit.

Diese dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen und der gemeinsamen Entwicklung neuer Standards. 2001 wurde dem Übereinkommen ein Zusatzprotokoll bezüglich Kontrollstellen und grenzüberschreitendem Datenverkehr hinzugefügt.

Der 28. Januar, der Jahrestag des Übereinkommens, wurde zum Tag des Datenschutzes bestimmt. In diesem Jahr wird der Europarat am Tag des Datenschutzes eine Konsultation zur Überarbeitung der Konvention Nr. 108 und zur Verbesserung der Datenschutznormen europa- und weltweit starten. (Europäische Kommission: ra)


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Meldungen: EU und Europa

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    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

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    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

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    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

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