Eine CO2-Abgabe als Lösung für "Carbon Leakage"
Carbon Leakage: Unternehmen daran hindern Emissionsvorschriften zu umgehen
Klimawandel zu bekämpfen, ohne unsere Unternehmen durch unfairen internationalen Wettbewerb zu gefährden
Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zu einer CO2-Abgabe auf importierte Waren verabschiedet, um das sogenannte "Carbon Leakage" zu stoppen. Während die europäische Industrie damit kämpft, sich von der Covid-19-Krise und dem wirtschaftlichen Druck durch Billigimporte von Handelspartnern zu erholen, versucht die EU, ihre Klimaverpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Arbeitsplätze und Produktionsketten in der Union zu halten.
Erfahren Sie, wie der EU-Aufbauplan dem Thema Klima Priorität einräumt.
Eine CO2-Abgabe als Lösung für "Carbon Leakage"
Die Bemühungen der EU, ihren CO2-Fußabdruck im Rahmen des europäischen Green Deals zu reduzieren und bis 2050 nachhaltig und klimaneutral zu werden, könnten durch weniger klima-ambitionierte Länder untergraben werden. Daher hat das Europäische Parlament eine Entschließung zu einem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) verabschiedet, das eine CO2-Abgabe auf Importe bestimmter Waren von außerhalb der EU einführen soll.
Was ist "Carbon Leakage"?
"Carbon Leakage" ist die Verlagerung von Treibhausgas verursachenden Industrien in Länder außerhalb der EU, um die strengeren europäischen Auflagen für Treibhausgasemissionen zu umgehen.
Angesichts des Risikos, dass umweltverschmutzende Branchen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Auflagen für Treibhausgasemissionen verlagern, stellt die CO2-Bepreisung eine wesentliche Ergänzung zum bestehenden EU-System für CO2-Zertifikate, dem EU-Emissionshandelssystem (ETS), dar.
Wie würde eine europäische CO2-Abgabe funktionieren?
Wenn Produkte aus Ländern kommen, in denen weniger strenge Vorschriften gelten als in der EU, dann wird eine CO2-Abgabe erhoben, die dafür sorgt, dass die Importe nicht günstiger sind als das entsprechende EU-Produkt.
Bestehende Maßnahmen zur CO2-Bepreisung in der EU
Im Rahmen des derzeitigen Emissionshandelssystems (ETS), das finanzielle Anreize zur Emissionsreduzierung bietet, müssen Kraftwerke und Industrien für jede Tonne CO2, die sie produzieren, eine Genehmigung besitzen. Der Preis für diese Genehmigungen wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Aufgrund der letzten Wirtschaftskrise ist die Nachfrage nach Genehmigungen gesunken und damit auch ihr Preis, der momentan so niedrig ist, dass er Unternehmen davon abhält, in grüne Technologien zu investieren.
Um dieses Problem zu lösen, wird die EU das ETS reformieren.
"Das Ziel des EP ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, ohne unsere Unternehmen durch unfairen internationalen Wettbewerb zu gefährden, der durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen in bestimmten Ländern entsteht. Wir müssen die EU vor Klimadumping schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere Unternehmen auch die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um ihren Teil zum Kampf gegen den Klimawandel beizutragen."
Yannick Jadot, Berichterstatter
Was das Parlament fordert
Der neue Mechanismus ist Teil der neuen EU-Industriestrategie und soll mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) übereinstimmen sowie die Entkarbonisierung von EU- und Nicht-EU-Industrien fördern.
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) soll bis 2023 die Strom- und energieintensiven Industriebranchen abdecken, die 94% der industriellen Emissionen in der EU ausmachen und immer noch erhebliche kostenlose Zuteilungen erhalten, so die Abgeordneten.
Sie betonen, dass das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) kein Instrument zur Stärkung des Protektionismus darstellen soll, sondern zum Ziel hat die Klimaziele zu erreichen und weltweit gleiche Wettbewerbungsbedingungen zu schaffen.
Die Abgeordneten unterstützen auch den Vorschlag der Kommission, die durch den Mechanismus generierten Einnahmen als neue Eigenmittel für den EU-Haushalt zu verwenden und fordern die Kommission auf, volle Transparenz über die Verwendung dieser Einnahmen zu gewährleisten.
Die Kommission wird ihren Vorschlag für den neuen Mechanismus voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 vorlegen. (Europäisches Parlament: ra)
eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 21.05.21
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