Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäisches Parlament

Eine CO2-Abgabe als Lösung für "Carbon Leakage"


Carbon Leakage: Unternehmen daran hindern Emissionsvorschriften zu umgehen
Klimawandel zu bekämpfen, ohne unsere Unternehmen durch unfairen internationalen Wettbewerb zu gefährden



Das Europäische Parlament hat eine Entschließung zu einer CO2-Abgabe auf importierte Waren verabschiedet, um das sogenannte "Carbon Leakage" zu stoppen. Während die europäische Industrie damit kämpft, sich von der Covid-19-Krise und dem wirtschaftlichen Druck durch Billigimporte von Handelspartnern zu erholen, versucht die EU, ihre Klimaverpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Arbeitsplätze und Produktionsketten in der Union zu halten.

Erfahren Sie, wie der EU-Aufbauplan dem Thema Klima Priorität einräumt.

Eine CO2-Abgabe als Lösung für "Carbon Leakage"
Die Bemühungen der EU, ihren CO2-Fußabdruck im Rahmen des europäischen Green Deals zu reduzieren und bis 2050 nachhaltig und klimaneutral zu werden, könnten durch weniger klima-ambitionierte Länder untergraben werden. Daher hat das Europäische Parlament eine Entschließung zu einem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) verabschiedet, das eine CO2-Abgabe auf Importe bestimmter Waren von außerhalb der EU einführen soll.

Was ist "Carbon Leakage"?
"Carbon Leakage" ist die Verlagerung von Treibhausgas verursachenden Industrien in Länder außerhalb der EU, um die strengeren europäischen Auflagen für Treibhausgasemissionen zu umgehen.
Angesichts des Risikos, dass umweltverschmutzende Branchen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Auflagen für Treibhausgasemissionen verlagern, stellt die CO2-Bepreisung eine wesentliche Ergänzung zum bestehenden EU-System für CO2-Zertifikate, dem EU-Emissionshandelssystem (ETS), dar.

Wie würde eine europäische CO2-Abgabe funktionieren?
Wenn Produkte aus Ländern kommen, in denen weniger strenge Vorschriften gelten als in der EU, dann wird eine CO2-Abgabe erhoben, die dafür sorgt, dass die Importe nicht günstiger sind als das entsprechende EU-Produkt.

Bestehende Maßnahmen zur CO2-Bepreisung in der EU
Im Rahmen des derzeitigen Emissionshandelssystems (ETS), das finanzielle Anreize zur Emissionsreduzierung bietet, müssen Kraftwerke und Industrien für jede Tonne CO2, die sie produzieren, eine Genehmigung besitzen. Der Preis für diese Genehmigungen wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Aufgrund der letzten Wirtschaftskrise ist die Nachfrage nach Genehmigungen gesunken und damit auch ihr Preis, der momentan so niedrig ist, dass er Unternehmen davon abhält, in grüne Technologien zu investieren.

Um dieses Problem zu lösen, wird die EU das ETS reformieren.

"Das Ziel des EP ist es, den Klimawandel zu bekämpfen, ohne unsere Unternehmen durch unfairen internationalen Wettbewerb zu gefährden, der durch fehlende Klimaschutzmaßnahmen in bestimmten Ländern entsteht. Wir müssen die EU vor Klimadumping schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass unsere Unternehmen auch die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um ihren Teil zum Kampf gegen den Klimawandel beizutragen."
Yannick Jadot, Berichterstatter

Was das Parlament fordert
Der neue Mechanismus ist Teil der neuen EU-Industriestrategie und soll mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) übereinstimmen sowie die Entkarbonisierung von EU- und Nicht-EU-Industrien fördern.

Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) soll bis 2023 die Strom- und energieintensiven Industriebranchen abdecken, die 94% der industriellen Emissionen in der EU ausmachen und immer noch erhebliche kostenlose Zuteilungen erhalten, so die Abgeordneten.

Sie betonen, dass das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) kein Instrument zur Stärkung des Protektionismus darstellen soll, sondern zum Ziel hat die Klimaziele zu erreichen und weltweit gleiche Wettbewerbungsbedingungen zu schaffen.

Die Abgeordneten unterstützen auch den Vorschlag der Kommission, die durch den Mechanismus generierten Einnahmen als neue Eigenmittel für den EU-Haushalt zu verwenden und fordern die Kommission auf, volle Transparenz über die Verwendung dieser Einnahmen zu gewährleisten.

Die Kommission wird ihren Vorschlag für den neuen Mechanismus voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 vorlegen. (Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 21.05.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäisches Parlament

  • Bestimmungen für politische Werbung

    Das EU-Plenum hat die Bestimmungen für politische Werbung verschärft, um Wahlen und Referenden transparenter zu machen und besser vor Einflussnahme von außen zu schützen. Es sprach sich für die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorgeschlagene Verhandlungsposition aus. Die Zustimmung des Plenums gibt dem Berichterstatter des Parlaments, Sandro Gozi (Renew, FR), grünes Licht für die Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, um rechtzeitig vor den Europawahlen 2024 einen Text zu vereinbaren.

  • Prüfung von Korruptionsfällen

    Das EU-Parlament hat auf die jüngsten Vorwürfe mit sofortigen Änderungen reagiert und Maßnahmen zur Schließung von Schlupflöchern in den bestehenden Transparenzvorschriften gefordert. Nach der Debatte am Dienstag hat das EU-Parlament eine Entschließung zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU angenommen.

  • Einheitliches Ladekabel: Elektroschrott verringern

    Das Parlament ist bereit, in die Verhandlungen über einheitliche Ladekabel zu gehen. So soll Elektronikabfall verringert und das Aufladen von Handys und anderen Geräten erleichtert werden. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am 20. April seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie angenommen. Durch eine Ankündigung im Plenum wurde dieses Mandat nun formell bestätigt, und die Verhandlungen mit den EU-Regierungen über die endgültige Form der Rechtsvorschriften können beginnen.

  • POPs aus Recyclingketten entfernen

    Um eine giftfreie Umwelt und eine echte Kreislaufwirtschaft zu schaffen, fordern die Europaabgeordneten strengere Grenzwerte für langlebige organische Schadstoffe in Abfällen.

  • Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen

    Das Parlament hat seine Verhandlungsposition zu Rechtsvorschriften festgelegt, die marktverzerrende drittstaatliche Subventionen für in der EU tätige Unternehmen verhindern sollen. Das neue Instrument erlaubt der EU-Kommission, gegen marktverzerrende ausländische Subventionen für Unternehmen vorzugehen, wenn diese EU-Unternehmen erwerben oder sich an öffentlichen Aufträgen in der EU beteiligen wollen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen