Schutz des EU-Haushaltes bei Verstößen
Rechtsstaatlichkeit: EU-Kommission muss Haushaltskonditionalität rasch einsetzen
Mehrere Abgeordnete wiesen zudem darauf hin, dass die Maßnahmen notwendig seien, um mit Blick auf die Versprechen der EU und die Erwartungen der Bürger nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren
Die Kommission muss ihren Verpflichtungen zum Schutz des EU-Haushaltes bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit nachkommen, fordern die Abgeordneten. In einer Plenardebatte fragten die Abgeordneten EU-Kommissar Hahn, warum die Kommission die Maßnahmen zum Schutz des EU-Haushaltes bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit noch nicht eingesetzt hat. Fast alle Redner betonten, dass die neuen Regeln bereits am 1. Januar in Kraft getreten sind, und die Bestimmungen rechtlich bindend sind. Die Beschlüsse des Europäischen Rates zur verzögerten Anwendung der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität haben dagegen keinerlei rechtliche Wirkung.
Mehrere Abgeordnete wiesen zudem darauf hin, dass die Maßnahmen notwendig seien, um mit Blick auf die Versprechen der EU und die Erwartungen der Bürger nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren. Außerdem verwiesen einige Abgeordnete auf die Notwendigkeit, diejenigen zu schützen, die auf angewiesen seien, wie Studenten und die Zivilgesellschaft. Schließlich baten sie auch um Klarheit über den Stand der digitalen Plattform der Kommission, die diesem Zweck gewidmet ist.
Viele Abgeordnete reagierten heftig auf die Aussage von EU-Kommissar Hahn, dass die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität erst angewendet werden sollte, wenn die entsprechenden Leitlinien zu ihrem Einsatz endgültig vorlägen. Dafür müsse auch das künftige EuGH-Urteil zur Rechtsstaatlichkeitskonditionalität gegebenenfalls berücksichtigt werden.
Angesichts lange bestehender Probleme und der kontinuierlichen Verschlechterung der Situation in einigen Ländern, darunter Ungarn und Polen, forderten die Abgeordneten sofortige Maßnahmen, um weiteren Schaden für den Haushalt und die Werte der EU zu verhindern. Einige wiesen auch auf die Verpflichtung der Kommission hin, als politisch unabhängiges Organ zu handeln und auf ihre Rolle als Hüterin der EU-Verträge.
Im Gegensatz dazu prangerten einige Redner die Debatte und die Maßnahmen selbst als politisch motiviert an. Einige von ihnen forderten, die Beschlüsse des Rates zu respektieren.
Hintergrund
Nach der im Dezember 2020 verabschiedeten Regelung kann die Kommission bei einem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit die Anwendung des Konditionalitätsmechanismus gegen eine EU-Regierung vorschlagen und anschließend die Zahlungen an diesen Mitgliedstaat entweder kürzen oder sogar einfrieren. Der Rat muss dann binnen eines Monats über die vorgeschlagenen Maßnahmen abstimmen, in Ausnahmefällen mit einer Frist von drei Monaten. (Europäisches Parlament: ra)
eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 21.05.21
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>