Keine Schlupflöcher
Europäisches Datengesetz: EU-Parlament billigt neue Regeln zur Förderung des EU-weiten Datenaustauschs
Neue Regeln sollen Datenaustausch durch Vertrauen fördern und Bürgern und Unternehmen mehr Kontrolle geben - Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben eigene Bestimmungen zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und zur Förderung des freiwilligen Datenaustauschs durchgesetzt
Das im November 2021 mit dem Rat der EU vereinbarte Daten-Governance-Gesetz (Data Governance Act, DGA) zielt darauf ab, das Vertrauen in die gemeinsame Nutzung von Daten zu stärken, neue EU-Regeln für die Neutralität von Datenmarktplätzen zu schaffen und die Wiederverwendung bestimmter Daten im Besitz des öffentlichen Sektors zu erleichtern. Es wird gemeinsame europäische Datenräume in strategischen Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, Fertigung, öffentliche Verwaltung und Kompetenzen einrichten.
Während der Verhandlungen stellten die Abgeordneten des EU-Parlaments sicher, dass es keine Schlupflöcher gibt, die es Betreibern aus Nicht-EU-Ländern ermöglichen würden, das System zu hintergehen. Zu diesem Zweck wurden die Bestimmungen über Vertrauen und fairen Zugang gestärkt. Das Parlament hat auch genaue Anforderungen an die Dienstleistungen festgelegt, die unter das neue DGA fallen werden.
Daten-Altruismus zur Unterstützung von Forschung, Gesundheitswesen und Kampf gegen den Klimawandel
Die Abgeordneten setzten sich dafür ein, dass Daten, die freiwillig für Ziele von allgemeinem Interesse zur Verfügung gestellt werden, wie wissenschaftliche Forschung, Gesundheitsversorgung, Bekämpfung des Klimawandels oder Verbesserung der Mobilität, optimal genutzt werden. Vertrauenswürdige Dienste für die gemeinsame Datennutzung sollen sichtbarer werden und ein gemeinsames europäisches Logo verwenden, das ihre Übereinstimmung mit dem DGA bescheinigt.
Öffentliche Stellen müssen es vermeiden, Vereinbarungen abzuschließen, deren Ziel oder Wirkung darin bestehen könnte, für die Weiterverwendung bestimmter Daten ausschließliche Rechte zu begründen. Der Ausschließlichkeitszeitraum des Rechts auf Weiterverwendung von Daten darf bei neuen Verträgen zwölf Monate nicht überschreiten und muss bei bestehenden Verträgen auf zweieinhalb Jahre begrenzt werden, damit mehr Daten für KMU und Start-ups verfügbar sind.
Hintergrund
Nach Angaben der Europäischen Kommission wird sich die Menge der von öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Bürgern erzeugten Daten zwischen 2018 und 2025 voraussichtlich verfünffachen. Die neuen Vorschriften würden die Nutzung dieser Daten ermöglichen und den Weg für bereichsbezogene europäische Datenräume ebnen, zum Vorteil von Bürgern, Unternehmen und der gesamten Gesellschaft.
(EU-Parlament: ra)
eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 21.06.22
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