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Lärmschutz-Regeln für Fahrzeuge


Europäisches Parlament will gesundheitsschädlichen Fahrzeuglärm senken
Auf Druck der Abgeordneten empfiehlt das Gesetz ebenfalls, dass neue Pkw ein Kennzeichen tragen müssen, das die Verbraucher über den Geräuschpegel eines Fahrzeugs informiert

(23.05.14) - Das Europäische Parlament strengere Lärmschutz-Regeln für Fahrzeuge zum Schutz der öffentlichen Gesundheit verabschiedet. Der Gesetzentwurf war vorab mit den Mitgliedstaaten informell vereinbart worden. Nach den neuen Vorschriften müssen Hersteller umfassend über den Geräuschpegel von Fahrzeugen informieren und elektrische Fahrzeuge mit akustischen Warnsystemen zum Schutz von Fußgängern ausgestattet werden.

Laut der Europäischen Umweltagentur kann ständiger Verkehrslärm zu körperlicher Erschöpfung und zur Entstehung von Herzkreislaufkrankheiten beitragen sowie Organfunktionen stören. Die Agentur hat ebenfalls festgestellt, dass die Hälfte der Stadtbewohner in Europa durch den Straßenverkehr einem Lärmpegel über 55 Dezibel (dB) ausgesetzt ist.

"Der endgültige Text, so wie er in den Trilog-Verhandlungen angenommen wurde, ist ein optimaler Kompromiss, der zum Schutz der Gesundheit der EU-Bürger beitragen wird. Er wird auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Autoindustrie nicht schwächen. Ich bin froh, dass der Vorschlag breite Unterstützung im gesamten politischen Spektrum des Parlaments gefunden hat", sagte der Berichterstatter Miroslav Ouzký (EKR, CZ), nachdem das Parlament den mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Gesetzestext gebilligt hatte.

Verschärfte Geräuschgrenzwerte
Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, werden die neuen Grenzwerte stufenweise zum 1. Juli 2016, 2020 und dann 2024 eingeführt. In der ersten Phase sind nur die neuen Modelle der Automobilhersteller betroffen, in der zweiten und dritten Phase, mit weiteren Dezibel-Senkungen, alle neuen Modelle und Neuwagen.

Der Grenzwert für Standard-Pkw wird innerhalb von zwölf Jahren von den aktuell geltenden 74 Dezibel auf 68 Dezibel gesenkt. Fahrzeuge mit stärkeren Motoren dürfen um 1dB bis 9dB lauter sein. Starkmotorisierte Schwerlaster (über 12 Tonnen) müssen ein Limit von 79dB einhalten, aktuell gelten 81dB. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass der Lärmpegel von Fahrzeugen auch vom Straßenbelag und den Reifen beeinflusst wird.

Geräuschpegel-Kennzeichen
Auf Druck der Abgeordneten empfiehlt das Gesetz ebenfalls, dass neue Pkw ein Kennzeichen tragen müssen, das die Verbraucher über den Geräuschpegel eines Fahrzeugs informiert. Ähnliche Kennzeichen gibt es bereits für den CO2-Ausstoß, den Kraftstoffverbrauch und das Reifenrollgeräusch.

Stille Gefahr
Die Abgeordneten sind besorgt, dass stille Elektro- und Hybridfahrzeuge zu einer Bedrohung für Fußgänger und Radfahrer werden können, und bestehen darauf, dass Hersteller sogenannte akustische Fahrzeug-Warnsysteme (AVAS) bis zum 1. Juli 2019 in solche Fahrzeuge einbauen müssen. Die Kommission sollte bis Juli 2017 die Anforderungen des künftigen Systems festlegen, sagen sie. (Europäisches Parlament: ra)


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