Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäisches Parlament

Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen


CETA: Neue Möglichkeiten für EU-Unternehmen - Grünes Licht für barrierefreien Handel mit Kanada
CETA soll die Geschäfte zwischen der EU und Kanada erleichtern - Das Abkommen sieht vor, die Zolltarife für die meisten Waren und Dienstleistungen und Handelshemmnisse zu beseitigen



Das EU-Parlament das "Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada" (CETA) gebilligt. Die CETA-Verhandlungen hatten beinahe fünf Jahre und vier Monate in Anspruch genommen. Das Abkommen könnte schon ab April 2017 vorläufig zur Anwendung kommen. Der Handel zwischen der EU und Kanada erreichte 2015 ein Volumen von über 60 Milliarden Euro und soll durch CETA noch steigen.

Die EU-Abgeordneten hatten CETA am 15.2.2017 zugestimmt. Das Abkommen wurde mit 408 Stimmen gebilligt, bei 254 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen. Der folgende Artikel wurde zum ersten Mal am 10.2. veröffentlicht. Das Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (Comprehensive Economic and Trade Agreement - CETA) zwischen der EU und Kanada soll den Handel ankurbeln, die Wirtschaftsbeziehungen stärken und auf diese Weise Wachstum und Arbeitsplätze schaffen.

EU - Kanada
Wäre Kanada in der EU, so würde das Land bezogen auf die Einwohnerzahl hinter Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Italien, Spanien und Polen den siebten Platz belegen. Im Hinblick auf sein Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der Höhe von 1,4 Billionen Euro läge Kanada hinter Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien und vor Spanien an fünfter Stelle.

CETA: Die Vorteile
CETA soll die Geschäfte zwischen der EU und Kanada erleichtern. Das Abkommen sieht vor, die Zolltarife für die meisten Waren und Dienstleistungen und Handelshemmnisse zu beseitigen. (Es gibt aber Ausnahmen wie zum Beispiel für öffentliche oder audiovisuelle Dienstleistungen und für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Geflügel oder Eier erfolgt durch CETA auch keine Öffnung.) Der Zugang zu öffentlichen Aufträgen soll entscheidend verbessert, neue Bereiche des kanadischen Dienstleistungsmarkts geöffnet und geografische Angaben geschützt werden. Außerdem haben sich die EU und Kanada darauf geeinigt, ihre Konformitätsbescheinigungen für eine breite Palette von Produkten, von Elektrogeräten bis hin zu Spielzeug, gegenseitig anzuerkennen. So werden Doppelprüfungen vermieden, was zu Einsparungen für Unternehmen und Verbraucher führen dürfte.

Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
EU-Unternehmen erhalten durch den Zugang zum kanadischen Markt in Branchen wie Telekommunikation, Finanzen und Seeverkehr neue Möglichkeiten. Es wird auch für bestimmte Berufsgruppen wie Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Juristen und Architekten leichter werden, ihre Dienstleistungen zeitlich begrenzt in Kanada zu erbringen. Das Abkommen bietet einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in reglementierten Berufen. Außerdem wird es für Unternehmen leichter werden, Personal vorübergehend nach Kanada zu entsenden.

Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Kanada wird seine öffentlichen Ausschreibungen für EU-Unternehmen in einem größeren Umfang als für Unternehmen aller seiner anderen Handelspartnerländer öffnen. Europäische Unternehmen können dann in Kanada auf Bundesebene als auch auf Ebene der Provinzen und Kommunen ihre Angebote einreichen. Zudem soll für Transparenz gesorgt werden: Kanada wird alle seine öffentlichen Ausschreibungen auf einer einzigen Webseite veröffentlichen. Dies stellt für kleine Unternehmen einen großen Vorteil dar, denn für sie ist gerade der unzureichende Zugang zu Informationen ein Hindernis.

Niedrigere Preise, größere Auswahl und Qualitätsstandards
Das Freihandelsabkommen bringt Vorteile für die Verbraucher. Die Öffnung der Märkte soll zu niedrigeren Preisen führen und den europäischen Konsumenten ein größeres Angebot bieten.

Produkte aus Kanada müssen auch mit CETA den EU-Vorschriften und Regelungen entsprechen, um verkauft werden zu können. Das Freihandelsabkommen wird die europäischen Standards in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit, Umweltschutz, soziale Rechte und Verbraucherrechte nicht absenken. Es werden sich auch keine Auswirkungen darauf ergeben, wie die EU Fragen der Lebensmittelsicherheit reguliert. CETA wird die EU-Beschränkungen für Rindfleisch mit Wachstumshormonen oder GVO (genetisch veränderte Organismen) nicht beeinträchtigen.

Schutz geografischer Angaben
Durch CETA könnten rund 92 Prozent der Agrar- und Nahrungsmittelerzeugnisse der Europäischen Union zollfrei nach Kanada exportiert werden. Kanada hat sich bereit erklärt, 143 typische Erzeugnisse aus bestimmten geografischen Regionen der EU zu schützen. Diesen Spezialitäten wird somit auf dem kanadischen Markt ein besonderer Status und Schutz zugestanden: Sie werden in vergleichbarem Umfang vor Nachahmung geschützt werden wie nach EU-Recht.

14 deutsche Spezialitäten werden in CETA als geschützt aufgeführt, darunter zum Beispiel "Bayerisches Bier", "Nürnberger Rostbratwürste", "Schwarzwälder Schinken", "Nürnberger Lebkuchen", "Hessicher Handkäse" oder "Spreewälder Gurken". Die Liste der österreichischen geschützten Produkte umfasst "Tiroler Speck", "Steirischen Kren" und "Steirisches Kürbiskernöl".

Garantien für öffentliche Dienste
Das Freihandelsabkommen CETA erstreckt sich nicht auf öffentliche Dienstleistungen. Somit können die Mitgliedstaaten auch weiterhin staatliche Monopole beibehalten. Sie werden durch CETA nicht verpflichtet, öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsfürsorge oder Wasserversorgung zu privatisieren. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, in welchen Bereichen sie einen öffentlichen Universaldienst wünschen.

Investitionsschutz
Auf Druck des Parlaments wurde die umstrittene Investor-Staat-Streitbelegung (Investor-state dispute settlement - ISDS) durch eine neue, verbesserte Investitionsgerichtsbarkeit (Investment Court System - ICS) ersetzt. Das neue öffentliche System basiert nicht auf Ad-hoc-Schiedsgerichten. Die EU und Kanada ernennen die professionellen und unabhängigen Richter des Investitionsgerichts.

Transparenz
Der Abschluss der CETA-Verhandlungen wurde am 26. September 2014 am EU-Kanada Gipfel in Ottawa verkündet. Seitdem konnte der gesamte Abkommenstext online eingesehen werden. Die EU-Kommission hatte die Verhandlungen geführt.

Am 30. Oktober 2016 haben die EU und Kanada das Abkommen unterzeichnet. Die Abstimmung im Plenum fand am Mittwoch (15.2.) statt: Das Parlament hat CETA gebilligt. Das Freihandelsabkommen ist zu einem "gemischten" Abkommen erklärt worden. Das bedeutet, dass CETA anschließend noch von den nationalen - und teils regionalen - Parlamenten gebilligt werden muss, um vollständig und definitiv in Kraft treten zu können. (Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 12.04.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäisches Parlament

  • Bestimmungen für politische Werbung

    Das EU-Plenum hat die Bestimmungen für politische Werbung verschärft, um Wahlen und Referenden transparenter zu machen und besser vor Einflussnahme von außen zu schützen. Es sprach sich für die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorgeschlagene Verhandlungsposition aus. Die Zustimmung des Plenums gibt dem Berichterstatter des Parlaments, Sandro Gozi (Renew, FR), grünes Licht für die Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, um rechtzeitig vor den Europawahlen 2024 einen Text zu vereinbaren.

  • Prüfung von Korruptionsfällen

    Das EU-Parlament hat auf die jüngsten Vorwürfe mit sofortigen Änderungen reagiert und Maßnahmen zur Schließung von Schlupflöchern in den bestehenden Transparenzvorschriften gefordert. Nach der Debatte am Dienstag hat das EU-Parlament eine Entschließung zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU angenommen.

  • Einheitliches Ladekabel: Elektroschrott verringern

    Das Parlament ist bereit, in die Verhandlungen über einheitliche Ladekabel zu gehen. So soll Elektronikabfall verringert und das Aufladen von Handys und anderen Geräten erleichtert werden. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am 20. April seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie angenommen. Durch eine Ankündigung im Plenum wurde dieses Mandat nun formell bestätigt, und die Verhandlungen mit den EU-Regierungen über die endgültige Form der Rechtsvorschriften können beginnen.

  • POPs aus Recyclingketten entfernen

    Um eine giftfreie Umwelt und eine echte Kreislaufwirtschaft zu schaffen, fordern die Europaabgeordneten strengere Grenzwerte für langlebige organische Schadstoffe in Abfällen.

  • Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen

    Das Parlament hat seine Verhandlungsposition zu Rechtsvorschriften festgelegt, die marktverzerrende drittstaatliche Subventionen für in der EU tätige Unternehmen verhindern sollen. Das neue Instrument erlaubt der EU-Kommission, gegen marktverzerrende ausländische Subventionen für Unternehmen vorzugehen, wenn diese EU-Unternehmen erwerben oder sich an öffentlichen Aufträgen in der EU beteiligen wollen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen