Mehr Transparenz bei der legislativen Tätigkeit
Überarbeitung der Geschäftsordnung: Für mehr Transparenz im Parlament
Rassistische oder verleumderische Rede oder ein solches Verhalten werden künftig nicht mehr toleriert
Die Abgeordneten des Europäisches Parlaments haben eine umfassende Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments verabschiedet. Die Klarstellung der bestehenden Regeln wird die Transparenz im Parlament verstärken. Rassistische oder verleumderische Rede oder ein solches Verhalten werden künftig nicht mehr toleriert. Der entsprechende Bericht von Richard Corbett (S&D, UK) wurde mit 548 Stimmen angenommen, bei 145 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen.
Die Erklärungen der finanziellen Interessen der Abgeordneten müssen nach den neuen Regeln ausführlicher gestaltet und geprüft werden. Ehemalige Abgeordnete müssen das Parlament unterrichten, wenn sie eine neue Lobbytätigkeit aufnehmen.
Der Verhaltenskodex für die Abgeordneten wird verstärkt und schließt unter anderem das ausdrückliche Verbot für die Abgeordneten ein, eine bezahlte Lobbytätigkeit auszuüben.
Gegen Abgeordnete, die sich diffamierend, rassistisch oder fremdenfeindlich äußern oder ein Verhalten an den Tag legen, durch das die parlamentarische Tätigkeit gestört wird, werden nunmehr schärfere Sanktionen verhängt. Die Sanktionen für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wurden zusätzlich verschärft.
Um die Transparenz zu erhöhen, müssen die Abgeordneten nun für jede Verhandlung mit dem Rat für eine Einigung in erster Lesung ein Mandat des gesamten Parlaments einholen, nicht nur des zuständigen Ausschusses.
Ablauf der Plenar- und Ausschusssitzungen
Jede Fraktion darf bei jeder Tagung ein oder zwei Aussprachen über ein aktuelles Thema, das für die Politik der Europäischen Union von großem Interesse ist, von mindestens je 60 Minuten auf die Tagesordnung setzen.
Die Abgeordneten werden nicht mehr vom Plenum förmlich in Ausschüsse gewählt, sondern ab der nächsten Legislaturperiode von den Fraktionen bestimmt, und zwar jeweils im Verhältnis der Anzahl der Sitze, die eine Fraktion im Parlament hat.
Die Effizienz der parlamentarischen Arbeit verbessern
Die Überarbeitung schließt auch die für die Anwendung der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung nötigen Abänderungen ein und sieht folgendes vor:
>> Der Präsident kann Verhandlungen über die jährliche interinstitutionelle Programmvereinbarung über die legislative Programmplanung führen;
>> Ein Ausschuss kann übereinkommen, das Legislativverfahren zu beschleunigen;
>> Die Zurückziehung eines Vorschlags durch die Kommission muss mit dem jeweiligen EP-Ausschuss erörtert werden.
Die Abgeordneten haben die Effizienz der parlamentarischen Arbeit verbessert, indem die Anzahl schriftlicher Anfragen, von Entschließungsvorschlägen und von Anträgen zur namentlichen Abstimmung im Plenum begrenzt wird.
Auch die in verschiedenen Verfahren im Parlament erforderlichen Schwellen (bisher 37) werden so gestrafft, dass es nur noch drei Hauptschwellen gibt. Die Neufestlegung der Schwellenwerte soll nach einem Jahr überprüft werden. (Europäisches Parlament: ra)
eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 19.01.17
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