Reform des EU-Mehrwertsteuersystems
Bundeskartellamt gibt Fusion von Titandioxid-Rohstoffunternehmen frei
Die Übernahme musste beim Bundeskartellamt angemeldet werden, da die Unternehmen die Rohstoffe auch an namhafte Pigmenthersteller mit Standorten in Deutschland absetzen
Die derzeitigen EU-Mehrwertsteuerregeln für den grenzüberschreitenden Handel stammen aus dem Jahr 1993. Eine Reform ist nötig, um einerseits den Anforderungen expandierender Unternehmen und des wachsenden E-Commerce-Sektors nachzukommen und andererseits Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Mit der Reform des EU-Mehrwertsteuersystems würden zwei Hauptziele verfolgt, betont der Berichterstatter Werner Langen (EVP) aus Deutschland in unserem Interview im Oktober. Er sagt: "Das erste ist, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem zu finden, denn seit 23 Jahren haben wir nur ein Übergangssystem. Das zweite und wichtigere ist die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetruges, der erhebliche Dimensionen annimmt."
"Karussellbetrug" oder Phänomen des sogenannten "verschwundenen Händlers" ("Missing-Trader-Betrug")
Nach dem derzeitigen EU-Mehrwertsteuersystem wird jeder grenzüberschreitende Umsatz in eine steuerfreie grenzüberschreitende Lieferung und einen steuerpflichtigen grenzüberschreitenden Erwerb unterteilt. Das seit 1993 in Kraft befindliche System, das ursprünglich als Übergangslösung gedacht war, ist kompliziert und bietet Steuerbetrügern Schlupflöcher: Inländische und grenzüberschreitende Umsätze werden unterschiedlich behandelt. Innerhalb des Binnenmarkts können Gegenstände oder Dienstleistungen mehrwertsteuerfrei erworben werden.
Betrug liegt vor, wenn ein Importeur, ein fiktives Unternehmen, einen innergemeinschaftlichen Erwerb ohne Mehrwertsteuerbelastung tätigt und bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer in Rechnung stellt und danach "verschwindet", ohne diese Mehrwertsteuer an den Fiskus abzuführen. Daher stammt auch der Begriff des "verschwundenen Händlers".
Unter einem sogenannten "Karussellbetrug" ist dann zu verstehen, dass dieselben Waren mehrmals zwischen betrügerischen Unternehmen und grenzüberschreitend verkauft werden.
Die Position des EU-Parlaments
Der Bericht über das Thema "Wege zu einem endgültigen Mehrwertsteuersystem und zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug" besagt, dass das künftige Mehrwertsteuersystem "auf dem Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsland der Waren und Dienstleistungen" beruhen solle. Außerdem werde es als wichtig erachtet, "weniger Ausnahmen zuzulassen, wenn es gilt, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen". Ein "einfaches Mehrwertsteuersystem mit einem möglichst niedrigen Satz" werde für das "beste und wirkungsvollste Instrument zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs" angesehen, so der Bericht.
Schließlich wird die Kommission aufgefordert, "die Folgen des Reverse-Charge*-Verfahrens sorgfältig zu analysieren und zu prüfen, ob mit diesem Verfahren Vereinfachungen in Bezug auf die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einhergehen und sich der Mehrwertsteuerbetrug eindämmen lässt". (*Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger).
(Europäisches Parlament: ra)
eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 20.12.16
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>