Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäisches Parlament

Opfer des Wirkstoffs Thalidomid


Contergan-Skandal: Opfer sollen EU-weit vergleichbare Entschädigung erhalten
Da Deutschland eine besondere Verantwortung zukomme, so die Abgeordneten, sollte die Deutsche Bundesregierung den Opfern ermöglichen, Leistungen der deutschen Conterganstiftung für behinderte Menschen in Anspruch zu nehmen



Mehr als 50 Jahre nach dem Contergan-Skandal kämpfen die Opfer in mehreren EU-Ländern noch immer nach einer Lösung, um die Kosten, die ihnen aufgrund ihrer gesundheitlichen und körperlichen Verfassung entstehen, zu decken. In einer angenommenen Entschließung ruft das Parlament die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu auf, sicherzustellen, dass alle betroffenen EU-Bürger eine vergleichbare Entschädigung erhalten. Die Abgeordneten fordern die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen zu koordinieren, mit denen die förmliche Anerkennung und die Entschädigung von Thalidomidgeschädigten geregelt werden. Die entsprechende Resolution wurde per Handzeichen angenommen.

Da Deutschland eine besondere Verantwortung zukomme, so die Abgeordneten, sollte die Bundesregierung den Opfern ermöglichen, Leistungen der deutschen Conterganstiftung für behinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.

Weiterhin fordert das Parlament, dass Thalidomidgeschädigte aus dem Vereinigten Königreich, Spanien, Italien, Schweden oder anderen Mitgliedstaaten diese Leistungen als Gruppe in Anspruch nehmen können, wenn sie in ihren eigenen Ländern in gutem Glauben als thalidomidgeschädigte Menschen anerkannt wurden;

Die EU-Kommission soll in einem Rahmenprotokoll auf EU-Ebene festlegen, dass alle thalidomidgeschädigten europäischen Bürger Entschädigungen in gleicher Höhe erhalten, und ein EU-Hilfsprogramm für die Opfer des Wirkstoffs Thalidomid und ihre Familien einrichten, so der Text der Entschließung.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass unabhängig überprüfte Forschungsarbeiten eindeutig darauf schließen lassen, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1970 in das Strafverfahren gegen die Chemie Grünenthal GmbH, den deutschen Hersteller von Contergan, eingriff und in der Folge die Schuld des Herstellers nicht ordnungsgemäß festgestellt werden konnte. Zudem seien darüber hinaus Schritte unternommen worden, um dafür zu sorgen, dass gegen das Unternehmen kein Zivilverfahren angestrengt wird.

Hintergrundinformationen
Das Arzneimittel Contergan wurde von der Chemie Grünenthal GmbH in den Fünfziger- und Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts als sicheres Medikament zur Behandlung von Morgenübelkeit, Kopfschmerzen, Husten, Schlaflosigkeit und Erkältung vermarktet. Die Einnahme des Medikaments durch schwangere Frauen führte zum Tod oder zur Missbildung tausender Säuglinge in vielen europäischen Ländern.

Dokumente aus der Zeit des Contergan-Skandals, die unabhängig überprüft wurden, zeigen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA, Frankreich, Portugal und der Türkei erhebliche Mängel bei der Arzneimittelkontrolle gab.
(Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 18.01.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäisches Parlament

  • Bestimmungen für politische Werbung

    Das EU-Plenum hat die Bestimmungen für politische Werbung verschärft, um Wahlen und Referenden transparenter zu machen und besser vor Einflussnahme von außen zu schützen. Es sprach sich für die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorgeschlagene Verhandlungsposition aus. Die Zustimmung des Plenums gibt dem Berichterstatter des Parlaments, Sandro Gozi (Renew, FR), grünes Licht für die Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, um rechtzeitig vor den Europawahlen 2024 einen Text zu vereinbaren.

  • Prüfung von Korruptionsfällen

    Das EU-Parlament hat auf die jüngsten Vorwürfe mit sofortigen Änderungen reagiert und Maßnahmen zur Schließung von Schlupflöchern in den bestehenden Transparenzvorschriften gefordert. Nach der Debatte am Dienstag hat das EU-Parlament eine Entschließung zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU angenommen.

  • Einheitliches Ladekabel: Elektroschrott verringern

    Das Parlament ist bereit, in die Verhandlungen über einheitliche Ladekabel zu gehen. So soll Elektronikabfall verringert und das Aufladen von Handys und anderen Geräten erleichtert werden. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat am 20. April seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Funkanlagenrichtlinie angenommen. Durch eine Ankündigung im Plenum wurde dieses Mandat nun formell bestätigt, und die Verhandlungen mit den EU-Regierungen über die endgültige Form der Rechtsvorschriften können beginnen.

  • POPs aus Recyclingketten entfernen

    Um eine giftfreie Umwelt und eine echte Kreislaufwirtschaft zu schaffen, fordern die Europaabgeordneten strengere Grenzwerte für langlebige organische Schadstoffe in Abfällen.

  • Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen

    Das Parlament hat seine Verhandlungsposition zu Rechtsvorschriften festgelegt, die marktverzerrende drittstaatliche Subventionen für in der EU tätige Unternehmen verhindern sollen. Das neue Instrument erlaubt der EU-Kommission, gegen marktverzerrende ausländische Subventionen für Unternehmen vorzugehen, wenn diese EU-Unternehmen erwerben oder sich an öffentlichen Aufträgen in der EU beteiligen wollen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen