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Keine Patente auf natürlich gezüchtete Pflanzen


Parlament sagt Nein zur Patentierung natürlich gezüchteter Pflanzen
Das Europäische Parlament lehnt die Patentierung von Pflanzen, die durch natürliche Verfahren gezüchtet werden, ab. Warum werden Patente auf Pflanzen kontrovers diskutiert?



Am 19. September hat das Europäische Parlament eine Entschließung zur Patentierbarkeit von Pflanzen verabschiedet. Diese besagt, dass Pflanzen, die konventionell wie durch Kreuzung und Selektion gezüchtet werden, nicht patentierbar werden sollten. Die EU-Abgeordneten befürchten, dass die Patentierung natürlicher Pflanzenarten dazu führen würde, dass einige wenige multinationale Unternehmen ein Monopol auf Pflanzenzuchtmaterial hätten. Der daraus resultierende Verlust an genetischer Vielfalt könnte wiederum die Lebensmittelsicherheit gefährden und zu steigenden Preisen führen.

Worum geht es genau?
Auslöser der Kontroverse war die Entscheidung des Europäischen Patentamts (EPA), Patente für eine schrumpelige Tomate mit wenig Wassergehalt und einen besonders gesunden Brokkoli mit „Anti-Krebs-Substanzen“ zu erteilen. Beide Pflanzen waren durch Kreuzung und Selektion, also ohne gentechnische Manipulation, gezüchtet worden.

Nach einer Entschließung des Parlaments aus dem Jahr 2015 und dem Eingreifen der Kommission 2016 werden die beiden Fälle in der letzten Berufungsinstanz des Patentamts debattiert. Die Frist für die Einreichung schriftlicher Erklärungen endet am 1. Oktober.

Patente
>> Patente sind eine Form des geistigen Eigentums, die dem Inhaber das Recht geben, andere von der Erstellung, Nutzung oder dem Verkauf ihrer Erfindung auszuschließen. Sie sind ein Mittel, um Investitionen in Innovationen zu fördern.
>> Patentierbare Erfindungen müssen neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sein.
>> Das Europäische Patentübereinkommen legte Ausnahmen von der Patentierbarkeit für „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren“ fest.
>> Die Ausnahme gilt jedoch nicht für mikrobiologische Verfahren und die daraus gewonnenen Erzeugnisse. Die Patentierbarkeit von natürlich gezüchteten Pflanzensorten wird kontrovers diskutiert, da die Ausnahme unterschiedlich interpretiert werden kann.
Ausnahme für Züchter

Durch die Züchtung von Pflanzen werden neue, resistentere, ertragsreichere und qualitativere Pflanzensorten geschaffen. Vor dem Hintergrund der durch den Klimawandel verursachten sich verändernden Umweltbedingungen sind Innovationen in diesem Sektor besonders wichtig, um die Nahrungsmittelherstellung zu vernünftigen Preisen sicherzustellen.

Pflanzenzüchter können ihre Sorten durch Sortenschutzrechte schützen. Im Unterschied zu Patenten hindert der Sortenschutz jedoch andere Landwirte nicht daran, geschützte Sorten für die weitere Zucht oder Entwicklung neuer Sorten zu verwenden. (Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 06.10.19
Home & Newsletterlauf: 22.11.19


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