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Nach EU-Beihilfevorschriften nicht zulässig


Apple: Abgeordnete begrüßen Vorgehen der Europäischen Kommission gegen Irlands Steuerdeal
Steuerwesen: Vestager forderte mehr Transparenz hinsichtlich grundlegender Daten multinationaler Konzernen



Die für Wettbewerbspolitik zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager fand in einer Debatte breite Unterstützung in den Rängen der EU-Abgeordneten für ihre Beurteilung, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro gewährt hat. Manche Abgeordneten kritisierten das Vorhaben Apples und Irlands, Berufung gegen die Entscheidung der Kommission einzulegen, die Irland vorschreibt, 13 Milliarden Euro Steuern samt Zinsen von Apple einzufordern. Vestager anerkannte das Recht auf Berufung. "Wir haben jedoch eine robuste Entscheidung getroffen und werden unsere Position beim Gerichtshof verteidigen."

Vestager forderte mehr Transparenz hinsichtlich grundlegender Daten multinationaler Konzernen. Dergleichen Informationen sollten öffentlich zugänglich gemacht werden, meinte sie unter Verweis auf den jüngsten Vorschlag der Kommission. Er sieht ein Country-per-Country reporting vor, bei dem die Anzahl der Angestellten, Gewinne und Steuerzahlungen in jedem einzelnen EU-Land von den Unternehmen öffentlich bekannt gegeben werden sollten.

Background
Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 Prozent zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 Prozent zurück.

Diese selektive steuerliche Behandlung von Apple in Irland ist nach den EU-Beihilfevorschriften nicht zulässig, da sie Apple einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschafft, die den Steuervorschriften desselben Landes unterliegen.

Die Kommission hat entschieden, dass Irland nun die Steuern von bis zu 13 Milliarden Euro, die Apple für die Jahre 2003 bis 2014 in Irland nicht entrichtet hat, zuzüglich Zinsen zurückfordern muss. Irland will gegen die Entscheidung vorgehen.

Nach einer Reihe von Anhörungen mit Vertretern multinationaler Unternehmen, einschließlich Apple, hat der Sonderausschuss des Parlaments zu Steuervorbescheiden, der infolge der "Lux-Leaks"-Enthüllungen eingerichtet wurde, eine lange Liste mit Empfehlungen vorgelegt, um Unternehmensbesteuerung in Europa fairer und transparenter zu gestalten.
(Europäisches Parlament: ra)

eingetragen: 08.10.16
Home & Newsletterlauf: 31.10.16



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