Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Reform der OLAF-Verordnung


OLAF: Neuer Organisationsplan soll Ressourcen bündeln und Ermittlungsdauer verkürzen
Der Personalbestand des OLAF bleibt auch in der neuen Struktur unverändert, allerdings wird Personal von der Verwaltungs- auf die Untersuchungsebene umgeschichtet


(13.02.12) - Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude - OLAF) hat wichtige Änderungen seiner Organisationsstruktur und Arbeitsmethoden bekanntgegeben. Vorausgegangen war eine interne Überprüfung, die der seit dem 14. Februar 2011 amtierende Generaldirektor des Amtes, Giovanni Kessler, im März 2011 eingeleitet hatte. Mit dem neuen Organisationsplan und den neuen Untersuchungsverfahren sollen die Ressourcen auf die wichtigsten Tätigkeitsbereiche konzentriert sowie Effizienz und Qualität der Ermittlungen gesteigert werden.

"In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind der Schutz der finanziellen Interessen der EU und die Tätigkeiten des OLAF wichtiger denn je. OLAF steht im Kampf gegen Betrug und Korruption an vorderster Front, und unsere weitreichenden Ambitionen sind ein Spiegelbild der Entschlossenheit der EU-Organe, diese Problematik energisch anzugehen. Mit dieser Neuordnung werden wir die durchschnittliche Dauer unserer Untersuchungen verkürzen. Mit der Veröffentlichung unserer Ermittlungsprioritäten werden unsere Entscheidungen, in welchen Fällen wir eine Untersuchung aufnehmen, transparenter. Wir werden uns verstärkt den wichtigsten Fällen zuwenden und vor allem dort ermitteln, wo die Chancen, fehlgeleitete EU-Gelder zurückzufordern, am größten sind", sagte OLAF-Generaldirektor Giovanni Kessler.

Bei der Neugestaltung der Organisationsstruktur und Untersuchungsverfahren hat das OLAF sowohl Stellungnahmen des Rechnungshofs, des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und anderer Interessenträger als auch wichtige Aspekte der laufenden Reform der OLAF-Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 berücksichtigt, ohne den Ergebnissen des noch nicht abgeschlossenen Trilogs von Parlament, Rat und Kommission vorzugreifen.

Der Personalbestand des OLAF bleibt auch in der neuen Struktur unverändert, allerdings wird Personal von der Verwaltungs- auf die Untersuchungsebene umgeschichtet, und gleichzeitig werden die Zuständigkeiten klarer festgelegt. Auf diese Weise konnte die Zahl der mit Untersuchungen befassten Mitarbeiter um rund 30 Prozent erhöht werden.

Die Untersuchungsverfahren wurden vereinfacht, jedoch unter Beibehaltung hoher Ermittlungsstandards und uneingeschränkter Wahrung aller Verfahrensgarantien. Ein neues Referat soll alle eingehenden Informationen prüfen, die Betrugsvorwürfe enthalten, und mittels kohärenter Kriterien innerhalb einer kurzen Frist entscheiden, in welchen Fällen eine Untersuchung aufgenommen werden soll. Dadurch werden die zügige Einleitung der Untersuchungen und ein einheitliches Vorgehen gewährleistet. Priorität soll wichtigen Fällen zukommen, in denen positive Ergebnisse zu erwarten sind. Das neue Referat wird auch Qualitäts- und Legalitätsprüfungen vornehmen. Der Grundrechteschutz und die Verfahrensgarantien werden gestärkt, dem Quellenschutz wird höchste Priorität eingeräumt.

Die Tätigkeiten des Amtes im Bereich der Betrugsbekämpfungs-Politik werden in einer Direktion zusammengelegt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen bei der Konzipierung und Durchführung von Maßnahmen zur Betrugsverhütung und -aufdeckung sowie die Unterstützung der Mitgliedstaaten insbesondere bei der Bekämpfung von Schmuggel zu verbessern und das politische Augenmerk auf vorrangige Initiativen wie die Europäische Staatsanwaltschaft zu konzentrieren.

Parallel zu den Änderungen im Organisationsplan und auf der Verfahrensebene hat das OLAF auch seinen Internet-Auftritt neugestaltet: http://ec.europa.eu/anti_fraud

OLAF
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat einen dreifachen Auftrag: Es schützt die finanziellen Interessen der Europäischen Union durch Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen rechtswidrigen Handlungen. Es schützt das Ansehen der europäischen Institutionen, indem es bei schwerwiegendem Fehlverhalten ihres Personals, das in ein Disziplinar- oder Strafverfahren münden könnte, Untersuchungen durchführt. Es unterstützt die Europäische Kommission bei der Konzipierung und Umsetzung von Strategien zur Verhütung und Aufdeckung von Betrug. (OLAF: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen