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Taxonomie nachhaltiger Tätigkeiten


Nachhaltiges Finanzwesen: Rat nimmt einheitliches EU-Klassifikationssystem an
Die Taxonomie für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel soll bis Ende 2020 erstellt werden, damit sie ab Ende 2021 in vollem Umfang angewandt werden kann



Die EU verfügt in Kürze über ein gemeinsames Klassifikationssystem, das Anreize für private Investitionen in nachhaltiges Wachstum bietet und zu einer klimaneutralen Wirtschaft beiträgt. Der Rat hat eine Verordnung angenommen, mit der ein EU-weites Klassifikationssystem – auch Taxonomie genannt – eingeführt wird, das Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Terminologie an die Hand gibt, sodass sie erkennen können, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden können.

Diese Taxonomie ermöglicht es Investoren, ihre Investitionen vorrangig auf nachhaltige Technologien und Unternehmen zu verlagern. Sie wird entscheidend dazu beitragen, dass die EU bis 2050 Klimaneutralität und die Ziele des Pariser Übereinkommens für 2030 erreichen kann.

Dazu zählt eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent, wofür die EU nach Schätzungen der Kommission eine Investitionslücke von rund 180 Mrd. Euro pro Jahr schließen muss.

Der künftige Rahmen beruht auf sechs Umweltzielen der EU:
1) Klimaschutz,
2) Anpassung an den Klimawandel,
3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die Taxonomie für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel soll bis Ende 2020 erstellt werden, damit sie ab Ende 2021 in vollem Umfang angewandt werden kann. Für die übrigen vier Ziele soll sie bis Ende 2021 vorliegen und ab Ende 2022 angewandt werden.

Die Annahme durch den Rat erfolgte im Wege des schriftlichen Verfahrens und bedeutet, dass der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung festgelegt hat. Die Verordnung muss jetzt noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten kann. (Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 18.04.20
Newsletterlauf: 27.07.20


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