Eine "Nahezu-Identität" sei nicht gegeben
BGH bestätigt - kein Bußgeld gegen St. Gobain Weber wegen haftungsbefreiender Rechtsnachfolge
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Nach wie vor gibt es Gesetzeslücken, die es einem Kartell-Beteiligten ermöglichen, sich durch geschickte Umstrukturierung dem Bußgeld wegen eines Kartellverstoßes zu entziehen"
(01.07.15) - Mit erst kürzlich veröffentlichtem Beschluss vom 16. Dezember 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Freispruch der St. Gobain Weber GmbH durch das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen haftungsbefreiender Rechtsnachfolge bestätigt. Das Bundeskartellamt hatte im Jahre 2009 Bußgelder wegen verbotener Kartellabsprachen gegen die maxit Deutschland GmbH (maxit) sowie acht weitere Hersteller von Trockenmörtel verhängt. Nachdem das ebenfalls am Kartell beteiligte Unternehmen St. Gobain Weber GmbH (St. Gobain) die maxit übernommen hatte, wurde maxit wenige Monate nach Abschluss des Kartellverfahrens auf die St. Gobain verschmolzen.
Der BGH bestätigte nun die Auffassung des OLG Düsseldorf, dass die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße gegen die Rechtsnachfolgerin St. Gobain nicht vorlägen. Auch eine europarechtskonforme Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen ändere an diesem Ergebnis nichts. Eine "Nahezu-Identität" zwischen dem Vermögen der verschmolzenen Gesellschaft und dem der Rechtsnachfolgerin sei nicht gegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Auch wenn auf diesen Fall noch die alte Gesetzeslage zur Anwendung gekommen ist, verdeutlicht er erneut den bestehenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Nach wie vor gibt es Gesetzeslücken, die es einem Kartell-Beteiligten ermöglichen, sich durch geschickte Umstrukturierung dem Bußgeld wegen eines Kartellverstoßes zu entziehen. Nach diesem BGH-Beschluss ist nun auch klar, dass ein Rückgriff auf die europarechtliche Regelung zur Rechtsnachfolge ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich ist. Das wird voraussichtlich auch noch auf weitere anhängige Verfahren negative Auswirkungen haben."
Gegen maxit, die nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes eine führende Rolle in dem Kartell einnahm, war ein Bußgeld in Höhe von rund 12 Mio. Euro verhängt worden.
Ein Teil der übrigen Bußgeldbescheide war ohne gerichtliche Überprüfung rechtskräftig geworden. Vier Unternehmen, die neben maxit Beschwerde eingelegt hatten, verurteilte das OLG Düsseldorf. (Bundeskartellamt: ra)
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