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Aufgabe der Bestpreisklauseln


Verivox verzichtet auf die Verwendung von Bestpreisklauseln
Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern

(24.06.15) - Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Untersuchung von Energie-Vergleichsportalen die Ermittlungen gegen Verivox eingestellt. Untersucht wurden von Verivox für den Energiebereich angebotene Datenprodukte und Tarifoptimierungsdienstleistungen. Zumindest in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen gegen diese Angebote keine kartellrechtlichen Bedenken. Verivox hat zudem sämtliche Bestpreisklauseln, die zwischen Verivox und Energieversorgungsunternehmen vereinbart worden waren, aus bestehenden und zukünftigen Verträgen entfernt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern. Bestpreisklauseln können diesen Effekt schmälern, wenn sie die Preissetzungsfreiheit der Anbieter einschränken und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Plattformen behindern. Verivox hat von sich aus auf die weitere Verwendung von Bestpreisklauseln verzichtet."

Die Aufgabe der Bestpreisklauseln durch Verivox geht zurück auf die – mittlerweile gerichtlich bestätigte – Entscheidung des Bundeskartellamtes, Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen der Hotelbuchungsplattform HRS und Hotels auf dem Markt für die Vermittlungsdienstleistungen der Hotelportale zu untersagen. (Bundeskartellamt: ra)


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Meldungen: Kartellrecht

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