Aufgabe der Bestpreisklauseln
Verivox verzichtet auf die Verwendung von Bestpreisklauseln
Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern
(24.06.15) - Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner Untersuchung von Energie-Vergleichsportalen die Ermittlungen gegen Verivox eingestellt. Untersucht wurden von Verivox für den Energiebereich angebotene Datenprodukte und Tarifoptimierungsdienstleistungen. Zumindest in ihrer derzeitigen Ausgestaltung bestehen gegen diese Angebote keine kartellrechtlichen Bedenken. Verivox hat zudem sämtliche Bestpreisklauseln, die zwischen Verivox und Energieversorgungsunternehmen vereinbart worden waren, aus bestehenden und zukünftigen Verträgen entfernt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen haben grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt, indem sie die Wechselmöglichkeiten für Verbraucher erleichtern. Bestpreisklauseln können diesen Effekt schmälern, wenn sie die Preissetzungsfreiheit der Anbieter einschränken und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Plattformen behindern. Verivox hat von sich aus auf die weitere Verwendung von Bestpreisklauseln verzichtet."
Die Aufgabe der Bestpreisklauseln durch Verivox geht zurück auf die – mittlerweile gerichtlich bestätigte – Entscheidung des Bundeskartellamtes, Bestpreisklauseln in den Verträgen zwischen der Hotelbuchungsplattform HRS und Hotels auf dem Markt für die Vermittlungsdienstleistungen der Hotelportale zu untersagen. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.