Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Kartellverstöße nunmehr rechtskräftig festgestellt


Bußgelder für Tondachziegel-Kartell: 66 Millionen Euro rechtskräftig
70 Millionen Euro entfallen wegen Rechtsnachfolgelücke

(13.07.15) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. Mai 2015 Geldbußen in Höhe von rund 42 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Tondachziegeln verhängt. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Mitglieder des Tondachziegel-Kartells abgeschlossen.

Ursprünglich hatte das Amt Ende 2008 bzw. Anfang 2009 Bußgelder gegen neun Tondachziegel-Hersteller und einige der beteiligten Manager verhängt. Während fünf dieser Unternehmen die Bußgeldbescheide akzeptierten, legten vier Unternehmen Rechtsmittel ein. Zwei dieser Unternehmen wurden während des Einspruchsverfahrens veräußert bzw. umstrukturiert und konnten so von einer Gesetzeslücke im deutschen Bußgeldrecht profitieren (zur Gesetzeslücke siehe auch Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 2. Juni 2015).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen es, dass die Kartellverstöße nunmehr rechtskräftig festgestellt sind. Das Oberlandesgericht hat damit Bußgelder in Höhe von 42 Millionen Euro bestätigt. Auch wenn in diesem Fall noch die alte Gesetzeslage zur Anwendung gekommen ist, wirft das Urteil einmal mehr ein Schlaglicht auf eine Gesetzeslücke, die es Kartellbeteiligten ermöglicht, sich durch interne Umstrukturierungen dem Bußgeld zu entziehen. Dadurch sind bei zwei Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 70 Millionen Euro gegenstandslos geworden. Diese Lücke hat der Gesetzgeber bisher nicht ausreichend geschlossen. Dass sieben Unternehmen für ihren Verstoß mit Millionenbeträgen zur Rechenschaft gezogen werden, während zwei sich ihrer Haftung entziehen, ist ungerecht und wettbewerbspolitisch untragbar, zumal im EU-Kartellrecht eine solche Lücke nicht besteht."

Die betroffenen Unternehmen hatten sich im Jahr 2006 darauf verständigt, für Energiekostensteigerungen einen entsprechenden Zuschlag auf ihre Preise für Tondachziegel vorzunehmen. Dafür wurden rechtskräftige Bußgelder in Höhe von ca. 60,5 Millionen Euro verhängt. Zum anderen vereinbarten fünf Unternehmen im Jahr 2006 eine Preiserhöhung bei Biberschwanzziegeln. Wegen dieses Vorwurfs wurden rechtskräftige Bußgelder im Gesamtwert von ca. 5,5 Millionen Euro verhängt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen