Kartellverstöße nunmehr rechtskräftig festgestellt
Bußgelder für Tondachziegel-Kartell: 66 Millionen Euro rechtskräftig
70 Millionen Euro entfallen wegen Rechtsnachfolgelücke
(13.07.15) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 29. Mai 2015 Geldbußen in Höhe von rund 42 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Tondachziegeln verhängt. Mit dem nun rechtskräftigen Urteil ist das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen die Mitglieder des Tondachziegel-Kartells abgeschlossen.
Ursprünglich hatte das Amt Ende 2008 bzw. Anfang 2009 Bußgelder gegen neun Tondachziegel-Hersteller und einige der beteiligten Manager verhängt. Während fünf dieser Unternehmen die Bußgeldbescheide akzeptierten, legten vier Unternehmen Rechtsmittel ein. Zwei dieser Unternehmen wurden während des Einspruchsverfahrens veräußert bzw. umstrukturiert und konnten so von einer Gesetzeslücke im deutschen Bußgeldrecht profitieren (zur Gesetzeslücke siehe auch Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 2. Juni 2015).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir begrüßen es, dass die Kartellverstöße nunmehr rechtskräftig festgestellt sind. Das Oberlandesgericht hat damit Bußgelder in Höhe von 42 Millionen Euro bestätigt. Auch wenn in diesem Fall noch die alte Gesetzeslage zur Anwendung gekommen ist, wirft das Urteil einmal mehr ein Schlaglicht auf eine Gesetzeslücke, die es Kartellbeteiligten ermöglicht, sich durch interne Umstrukturierungen dem Bußgeld zu entziehen. Dadurch sind bei zwei Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 70 Millionen Euro gegenstandslos geworden. Diese Lücke hat der Gesetzgeber bisher nicht ausreichend geschlossen. Dass sieben Unternehmen für ihren Verstoß mit Millionenbeträgen zur Rechenschaft gezogen werden, während zwei sich ihrer Haftung entziehen, ist ungerecht und wettbewerbspolitisch untragbar, zumal im EU-Kartellrecht eine solche Lücke nicht besteht."
Die betroffenen Unternehmen hatten sich im Jahr 2006 darauf verständigt, für Energiekostensteigerungen einen entsprechenden Zuschlag auf ihre Preise für Tondachziegel vorzunehmen. Dafür wurden rechtskräftige Bußgelder in Höhe von ca. 60,5 Millionen Euro verhängt. Zum anderen vereinbarten fünf Unternehmen im Jahr 2006 eine Preiserhöhung bei Biberschwanzziegeln. Wegen dieses Vorwurfs wurden rechtskräftige Bußgelder im Gesamtwert von ca. 5,5 Millionen Euro verhängt. (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
-
Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
-
Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
-
Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
-
Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
-
Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.