Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Preis- und Kundenschutzabsprachen


Bußgelder gegen Hersteller von Fertiggaragen wegen illegaler Preisabsprachen
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Rekers

(13.07.15) - Das Bundeskartellamt hat gegen zehn Hersteller von Fertiggaragen Bußgelder in Höhe von insgesamt 11 Mio. Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Verfahren betraf zwei Tatkomplexe. Im süddeutschen Raum haben sich zahlreiche Unternehmensvertreter im Zeitraum von 2005 bis 2012 mehrfach jährlich getroffen, um wiederholt neue Mindestverkaufspreise für gängige Standardgrößen von Betonfertiggaragen zu vereinbaren. Darüber hinaus wurde gegen ein weiteres Unternehmen ein Bußgeld aufgrund von Preisabsprachen für den Verkauf von Garagen in Norddeutschland verhängt."

An den Preisabsprachen in Süddeutschland waren die Unternehmen Classic Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (vormals: Classic-Garagen GmbH), Breisach, Emil Steidle GmbH & Co. KG, Sigmaringen, Gebr. Ott Betonwerke GmbH & Co. KG, Nürtingen, Grötz Bauunternehmung Betonwerk GmbH, Gaggenau, GVS Garagen Vertrieb Süd GmbH, Kempten, IBK Fertigbau Betonwerk Villingen GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, IBK-Fertigbau GmbH Betonwerk Büchenau, Bruchsal, Kemmler Baustoffe GmbH, Tübingen, Pfaff GmbH Fertiggaragen, Friedrichshafen, sowie zeitweise das Unternehmen Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG, Spelle (Rekers), beteiligt.

Wegen der Beteiligung an einer bilateralen Preis- und Kundenschutzabsprache im Gebiet von Norddeutschland hat das Bundeskartellamt darüber hinaus ein Bußgeld gegen das Unternehmen Hanse-Betonvertriebs-Union GmbH, Lauenburg, verhängt. Unternehmensvertreter dieser Firma haben sich während der Jahre 2006 bis 2009 regelmäßig mit Vertriebsverantwortlichen des Unternehmens Rekers getroffen, um kartellrechtswidrige Absprachen für den Verkauf von Betonfertiggaragen innerhalb der norddeutschen Bundesländer zu vereinbaren.

Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Rekers. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde daher gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.

Die Beteiligten an dem süddeutschen Kartell richteten für das Gebiet Baden-Württemberg und angrenzende Regionen drei unterschiedliche Preiszonen ein und differenzierten bei den festgesetzten Mindestverkaufspreisen ferner nach der Abnahmemenge und den branchentypischen Kundengruppen (private Bauherrn bzw. Architekten und Bauunternehmen als gewerbliche Nachfrager). Zusätzlich einigte man sich im Rahmen von regelmäßig abgehaltenen Treffen auch auf die Einführung und Höhe diverser Zuschlagspositionen für anfallende Maut-, Energie- und Stahlkosten als weitere Preisbestandteile. Ein Teil der Hersteller, deren Lieferschwerpunkte im Südwesten von Baden-Württemberg liegen, haben darüber hinaus während der Jahre 2005 bis 2009 im Nachgang zu den Treffen zusätzlich gesonderte Zusammenkünfte abgehalten, um im kleineren Kreis speziell für die Postleitzahlenregionen 78 und 79 dann nochmals höhere Verkaufspreise festzulegen und daneben einen gegenseitigen Stammkundenschutz zu vereinbaren.

Bei der Bußgeldfestsetzung für die insgesamt zehn Unternehmen wurde berücksichtigt, dass diese jeweils während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Ferner konnten mit allen beteiligten Unternehmen einvernehmliche Verfahrensabschlüsse erzielt werden, was sich für diese nochmals bußgeldmindernd ausgewirkt hat. Sämtliche Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen