Keine kartellrechtlichen Bedenken
Funke/Springer: Freigabe der Vermarktungskooperation Media Impact
Nationale Anzeigenvermarktung sowie die Werbevermarktung von Zeitschriften- und Online-Medien
(15.07.15) - Das Bundeskartellamt hat die Vermarktungskooperation "Media Impact" zwischen der Funke-Mediengruppe (FMG) und der Axel Springer SE freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Bild-Zeitung bei bundesweiten Zeitungsanzeigen zwar über eine starke Position, nicht aber über eine marktbeherrschende Stellung im kartellrechtlichen Sinne verfügt. Die gemeinsame Anzeigenvermarktung mit der Funke Mediengruppe bewirkt keine wesentliche Einschränkung wirksamen Wettbewerbs. Ein Grund hierfür ist die Möglichkeit der Werbekunden, auf ganz unterschiedlichen Wegen Kombinationen regionaler Tageszeitungen zu buchen und damit auch eine bundesweite Marktabdeckung zu erreichen. Solchen überregionalen Kooperationen von regional tätigen Regionalzeitungen begegnen in aller Regel ihrerseits keine kartellrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus ist die Bild-Zeitung auch starkem Wettbewerb durch andere Medien aus benachbarten Märkten, wie etwa die bundesweite Fernsehwerbung, ausgesetzt."
Das geplante Gemeinschaftsunternehmen "Media Impact" soll unter der Führung von Axel Springer für die Medien von FMG und Axel Springer im Zeitungsbereich die nationale Anzeigenvermarktung sowie die Werbevermarktung von Zeitschriften- und Online-Medien durchführen. Eine vertiefte Prüfung erforderte die gemeinsame nationale Anzeigenvermarktung in den Tageszeitungen der Beteiligten, hier insbesondere die Marktstellung der Bild-Zeitung. Dabei geht es um die Nachfrage von Werbekunden nach bundesweit oder zumindest in weiten Teilen Deutschlands erscheinenden Tageszeitungen oder Kombinationen von Tageszeitungen, mit denen eine hohe Reichweite in einer relativ breiten Zielgruppe erreicht werden kann. Springer hat hier mit der Bild-Zeitung eine relativ starke Stellung. Die FMG ist mit ihren Tageszeitungen in dem wachsenden Segment der überregionalen Kooperationen von regionalen Abonnement-Tageszeitungen, insbesondere bei den Kooperationen Medienhaus Deutschland und bei den Nielsen-Ballungsraum-Zeitungen (NBRZ) vertreten.
Das Vorhaben ist der dritte Teilschritt der umfangreichen Transaktion zwischen Axel Springer und FMG, die im ersten Schritt den bereits genehmigten Verkauf der Berliner Morgenpost, des Hamburger Abendblattes und weitere Zeitungen und Anzeigenblätter in der Region sowie der Frauenzeitschriften von Axel Springer an FMG beinhaltete (Siehe auch PM des Bundeskartellamtes vom 3. Dezember 2013). Der zweite Teil der Transaktion betraf den Erwerb sämtlicher Springer-Programmzeitschriften durch FMG, den das Bundeskartellamt mit Auflagen genehmigt hat (siehe auch PM des Bundeskartellamtes vom 29. April 2014). (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Überschneidung der Geschäftsfelder
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.
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Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."
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Expertenkreis KI und Wettbewerb
Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.