Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs
Hersteller von Glasmikrosphären nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück
Nach den Ergebnissen der vorläufigen Marktermittlungen wäre durch den Zusammenschluss der mit großem Abstand führende Anbieter von Vollglasmikrosphären im Europäischen Wirtschaftsraum entstanden
In dem Fusionskontrollverfahren zwischen Potters Industries LLC, Malvern (USA), und Sovitec Mondial S.A., Fleurus (Belgien), haben die Unternehmen am 24. Mai 2017 ihre Anmeldung zurückgenommen. Das Bundeskartellamt hatte zuvor am 11. Mai 2017 einen Entscheidungsentwurf an die Verfahrensbeteiligten übersandt, in dem den Unternehmen die wettbewerblichen Bedenken gegen die Fusion mitgeteilt worden waren.
Potters Industries und Sovitec Mondial sind führende Hersteller von Vollglasmikrosphären. Diese überwiegend aus Recyclingglas hergestellten Glasperlen werden insbesondere als Reflexglasperlen im Bereich der Straßen- und Bodenmarkierung, als Strahlmittel in der Oberflächenbehandlung und als Additive/Füllstoffe in der kunststoffverarbeitenden Industrie eingesetzt.
Nach den Ergebnissen der vorläufigen Marktermittlungen wäre durch den Zusammenschluss der mit großem Abstand führende und möglicherweise marktbeherrschende Anbieter von Vollglasmikrosphären im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) entstanden mit einem Marktanteil von ca. 60 Prozent. Potters und Sovitec üben derzeit nicht zuletzt aufgrund ihrer vergleichbaren Produktpalette ferner einen besonders starken Wettbewerbsdruck aufeinander aus. Da dieser entfallen wäre, war eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs als Folge des Zusammenschlusses zu erwarten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die von den beiden Unternehmen hergestellten winzigen Glasperlen finden in vielen Bereichen Anwendung. Durch die Fusion wären für die Abnehmer in allen Einsatzgebieten besonders wichtige Ausweichalternativen entfallen. Die Kapazitäten der verbliebenen Wettbewerber sind zudem in hohem Maße ausgelastet. Die resultierenden negativen Folgen der Fusion wären vor allem auch in Deutschland spürbar gewesen, da hierzulande besonders viele Unternehmen diese Produkte nachfragen." (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 04.07.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
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Kein Verfahren gegen die DFL
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