Zusammenschluss von Telefónica & E-Plus
Bundeskartellamt gibt die Übernahme von Drillisch durch United Internet frei
Drillisch erhält Zugang zu 4G (LTE) und anderen Zukunftstechnologien
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Mobilfunkanbieters Drillisch AG durch die United Internet AG freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Der Mobilfunkmarkt wird von den drei großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica bestimmt. Drillisch kann sich hier gemeinsam mit United Internet zu einem belebenden Element entwickeln. Der Zusammenschluss begegnet vor diesem Hintergrund keinen wettbewerblichen Bedenken."
Drillisch ist ein sogenannter virtueller Mobilfunknetzbetreiber und verfügt über kein eigenes Mobilfunknetz. Im Zuge der Freigabe des Zusammenschlusses von Telefónica und E-Plus hat sich Telefónica allerdings gegenüber der Europäischen Kommission verpflichtet, Drillisch Zugang zu bis zu 30 Prozent der insgesamt genutzten Kapazität in den beiden zusammengeführten Mobilfunknetzen zu gewähren.
Darüber erhält Drillisch insbesondere auch Zugang zu 4G (LTE) und anderen Zukunftstechnologien. Im Zuge der Übernahme von Drillisch wird United Internet Zugang zu diesen Netzkapazitäten erhalten.
Bereits im Jahr 2015 hatte das Bundeskartellamt eine Minderheitsbeteiligung von United Internet an Drillisch geprüft und freigegeben. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 11.07.17
Meldungen: Kartellrecht
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Alternative Carrier sind dünn gesät
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."
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Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt
Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.
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Zusammenschluss musste freigeben werden
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.
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Kein Verfahren gegen die DFL
Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.
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Austauschbarkeit der Produkte
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.