Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Bei Verdacht auf gravierende Verstöße


Bundeskartellamt: Einrichtung einer Beschlussabteilung für Verbraucherschutz
Mit Inkrafttreten der neunten GWB-Novelle erhält das Bundeskartellamt neue Kompetenzen



Mit der am 8. Juni 2017 verkündeten 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber dem Bundeskartellamt neue Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Wir begrüßen es, dass der Gesetzgeber uns in einem ersten Schritt neue Untersuchungsinstrumente im Bereich des Verbraucherschutzes übertragen hat. Gerade in der Internetwirtschaft gibt es Fälle, in denen Unternehmen durch eine einzige rechtswidrige Maßnahme Millionen Verbrauchern auf einmal schaden können. Hier macht es Sinn, den etablierten, vorwiegend privatrechtlich organisierten Verbraucherschutz in Deutschland zu unterstützen. Wir werden uns jetzt daran machen, durch Sektoruntersuchungen einen ganz konkreten Beitrag zum Verbraucherschutz zu leisten sowie etwaige Defizite zu identifizieren. Wir werden dabei eng mit den Verbraucherschutzorganisationen zusammenarbeiten."

Das Bundeskartellamt kann künftig bei begründetem Verdacht auf gravierende Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder rechtliche Vorgaben für Allgemeine Geschäftsbedingungen, Sektoruntersuchungen durchführen. Sektoruntersuchungen richten sich nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern verfolgen den Zweck, Marktbedingungen vertieft zu erforschen.

In der Praxis der vergangenen Jahre hat das Bundeskartellamt mittels Sektoruntersuchungen wettbewerbsbezogene Beschränkungen ausgemacht und Lösungen entwickelt, beispielsweise bei Tankstellen, der Fernwärmeversorgung, dem Milchmarkt oder Ablesediensten.

Künftig können solche Untersuchungen auch mit Blick auf den Verbraucherschutz eingeleitet werden, nämlich wenn die Vermutung besteht, dass erhebliche, dauerhafte oder wiederholte Verstöße vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern beeinträchtigen. Ebenso kann sich das Bundeskartellamt künftig in laufende gerichtliche Rechtsstreitigkeiten, die solche Verstöße zum Gegenstand haben, einschalten. Die genannten Befugnisse werden in einer neu eingerichteten Beschlussabteilung für Verbraucherschutz gebündelt, die in Kürze ihre Arbeit aufnimmt.

Die Leitung der neuen Beschlussabteilung für Verbraucherschutz übernimmt Prof. Dr. Carsten Becker, bislang Vorsitzender der für den Energie- und Mineralölsektor zuständigen 8. Beschlussabteilung. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 11.07.17



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Überschneidung der Geschäftsfelder

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Wurth Pflanzenschutz GmbH (Wurth Pflanzenschutz) durch die ZG Raiffeisen eG (ZG Raiffeisen) freigegeben. Die Wurth Pflanzenschutz verkauft derzeit von ihrem Standort im badischen Appenweier aus Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Saatgut und Bedarfsartikel der Landwirtschaft (wie Pfähle, Netze, Folien, Vliese) - insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte. Die ZG Raiffeisen ist ebenfalls auf diesen Geschäftsfeldern tätig.

  • Bundeskartellamt legt Jahresbericht 2024/25 vor

    Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat den "Jahresbericht 2024/25" der Behörde vorgestellt. Mundt sagte: "Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Wachstum kann nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft stärkt. Ob Digitalwirtschaft, Benzinpreise oder Lebensmittel - eine nachhaltige und positive Entwicklung gelingt nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen - das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft."

  • Expertenkreis KI und Wettbewerb

    Im Rahmen eines Expertenkreises diskutierte das Bundeskartellamt mit ausgewählten Stakeholdern über Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) mit Blick auf Wettbewerb und Wettbewerbsbeschränkungen. Auf Einladung des Amtes nahmen 14 Vertreterinnen und Vertreter von in Deutschland ansässigen Unternehmen und Verbänden teil. Die Unternehmen bilden zusammen wesentliche Teile der KI-Wertschöpfungskette ab und sind sowohl größeren, etablierten Unternehmen als auch kleineren Unternehmen und Start-ups zuzuordnen. Geleitet wurde die Veranstaltung von dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sowie dem Vizepräsidenten Prof. Dr. Konrad Ost.

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen