Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Sanktionen gegenüber Großunternehmen


Wurstkartell-Fall: Weitere Bußgelder in Höhe von rund 110 Mio. Euro entfallen in Folge von unternehmensinternen Umstrukturierungen
Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern




Im Wurstkartell-Fall muss das Bundeskartellamt weitere Verfahren einstellen, da die Unternehmen eine bis vor kurzem geltende gesetzliche Regelungslücke in Anspruch nehmen konnten. Aufgrund von unternehmensinternen Umstrukturierungen mussten die Bußgeldbescheide gegen die Bell Deutschland Holding GmbH in Höhe von 99,6 Mio. Euro, gegen die Marten Vertriebs GmbH & Co. KG in Höhe von 3,2 Mio. Euro und gegen die Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG in Höhe von 6,9 Mio. Euro aufgehoben werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Einstellung der Verfahren ließ sich aufgrund der bis vor Kurzem noch geltenden gesetzlichen Lage nicht verhindern. Allein in diesem Verfahren sind damit Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 238 Mio. Euro entfallen. Mit der aktuellen Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde dieses Schlupfloch jedenfalls für neue Verfahren geschlossen. Es gilt nun - wie auf europäischer Ebene - eine Unternehmensverantwortlichkeit. Damit müssen nun auch lenkende Konzernmütter für die Bußgelder mit einstehen. So können die Wirkungen von Sanktionen gegenüber Großunternehmen gesichert und Umgehungslösungen verhindert werden."

Zuvor hatte das Bundeskartellamt bereits das Bußgeldverfahren gegen zwei Gesellschaften der Zur Mühlen-Gruppe einstellen müssen. Die gegen die Böklunder Plumrose GmbH & Co. KG, Böklund, sowie die Könecke Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG, Bremen, erlassenen Bußgeldbescheide über insgesamt 128 Mio. Euro waren damals ebenfalls infolge konzerninterner Umstrukturierungen gegenstandslos geworden.

Das Bundeskartellamt hatte am 15. Juli 2014 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 338 Mio. Euro gegen 21 Wursthersteller sowie gegen 33 verantwortlich handelnde Personen verhängt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 15. Juli 2014). Gegen elf Unternehmen und 15 Personen wurden die Verfahren mittlerweile durch rechtskräftige Bußgeldbescheide (in Höhe von insg. ca. 71 Millionen Euro) abgeschlossen. Gegen die darüber hinaus verhängten Bußgelder wurden Einsprüche eingelegt. Bußgeldbescheide gegen insgesamt fünf Unternehmen in einer Gesamthöhe von rund 25 Mio. Euro sind noch anhängig. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 14.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Märkte für Laborarztpraxen

    Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb der medizinischen Laborgruppe LADR Dr. Kramer & Kollegen mit Hauptsitz in Geesthacht (LADR) durch die deutsche Tochter des australischen Laborkonzerns Sonic Healthcare (Sonic) im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Bestellungen von militärischen Fahrzeugen

    Das Bundeskartellamt hat heute Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der Rheinmetall AG, Düsseldorf, und Leonardo S.p.A., Rom (Italien), freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die Leonardo Rheinmetall Military Vehicles (LRMV), soll seinen Sitz in Rom haben. Rheinmetall ist ein weltweit aktiver Technologiekonzern, tätig in den Bereichen Rüstungsindustrie und Automobilzulieferung. Leonardo ist ein italienischer Rüstungs-, Informationssicherheits- sowie Luft- und Raumfahrtkonzern, der zu den größten Rüstungsunternehmen der Welt zählt.

  • Wettbewerbsdruck weiterhin vorhanden

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsum Dresden eG, Dresden, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Advanced Power Solutions (APS) durch die Energizer Group freigegeben. Energizer und APS stellen Batterien her und vertreiben sie unter eigenen bzw. lizenzierten Marken an den Einzelhandel und an gewerbliche Abnehmer.

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen