Missbrauchsverfahren gegen Heizstromversorger
Heizstromversorger verpflichten sich gegenüber Bundeskartellamt zu marktöffnenden Maßnahmen und Rückerstattungen an die Kunden in Höhe von insgesamt 27,2 Mio. Euro
Durch diese strukturellen Verbesserungen werde alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert
(04.10.10) - Das Bundeskartellamt hat die im Herbst 2009 eingeleiteten Missbrauchsverfahren gegen 17 Heizstromversorger erfolgreich abgeschlossen. Die betroffenen Unternehmen sowie eine Vielzahl von weiteren Heizstromversorgern haben sich der Behörde gegenüber zu umfassenden marktöffnenden Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus werden 13 Versorger Rückerstattungen an ihre Heizstromkunden leisten. Ca. 530.000 Kunden können deshalb eine finanzielle Kompensation im Umfang von insgesamt 27,2 Mio. Euro erwarten.
Der Heizstrommarkt umfasst die Stromlieferungen für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. In Deutschland setzten knapp zwei Millionen Haushalte (ca. 4 Prozent aller Wohnungen) Strom als Heizmittel ein. Die Anbieter sind in ihren jeweiligen Versorgungsgebieten praktisch ohne Wettbewerber. Anders als auf dem Markt für "normalen" Haushaltsstrom gibt es auf dem Heizstrommarkt zahlreiche Marktzutrittsschranken für neue Anbieter und bislang keine Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher.
Im Rahmen der nun abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamtes haben alle Unternehmen zugesagt, die folgenden marktöffnenden Maßnahmen umzusetzen:
>> transparente Veröffentlichung von Heizstromtarifen im Internet;
>> Ermittlung temperaturabhängiger Lastprofile durch den Netzbetreiber;
>> transparente Veröffentlichung der Lastprofile im Internet durch den Netzbetreiber.
Darüber hinaus haben sich die Unternehmen verpflichtet, für Heizstromlieferungen nur die niedrige Konzessionsabgabe für Sondervertragslieferungen von derzeit 0,11 ct/kWh zu erheben. Je nach Versorgungsgebiet resultiert hieraus eine zusätzliche direkte Entlastung der Heizstromabnehmer.
Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, sagte: "Durch diese strukturellen Verbesserungen wird alternativen Anbietern der Eintritt in die Heizstrommärkte deutlich erleichtert. Das Bundeskartellamt erhofft sich hiervon eine Belebung des Wettbewerbs und zukünftig Wechselmöglichkeiten für die Verbraucher."
Das Bundeskartellamt hat insgesamt 18 Heizstromversorger und sieben preisgünstige Vergleichsunternehmen hinsichtlich der Erlös- und Kostensituation in den Jahren 2007 bis 2009 untersucht und somit mehr als 70 Prozent des an Privatkunden gelieferten Heizstroms erfasst. Das Verfahren gegen die Entega GmbH & Co. KG dauert noch an. Alle übrigen 24 Unternehmen sowie weitere in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes fallende Unternehmen haben sich verpflichtet, marktöffnende strukturelle Maßnahmen umzusetzen.
Die Analyse des Bundeskartellamts hat gezeigt, dass im Bereich der Heizstromversorgung einige Unternehmen vergleichsweise moderate Margen erwirtschaften und dass sich manche Unternehmen - auch nach den Effizienzmaßstäben des Bundeskartellamts - in der Kostenunterdeckung befinden. Die als Ergebnis der Untersuchung vergleichsweise teuren Versorger haben sich zu finanziellen Kompensationen der Kunden verpflichtet. Dies wird entweder durch Gutschriften mit den nächsten Abrechnungen oder durch die Nichtvornahme von kostenseitig gebotenen Preiserhöhungen erfolgen.
Trotz deutlich gestiegener Kosten für die Einspeisung erneuerbarer Energien haben viele Heizstromversorger ihre Preise im Jahr 2010 - auch im Hinblick auf die laufenden Verfahren - bisher nicht erhöht. Diese nicht weitergegebenen Kosten belaufen sich für das Jahr 2010 insgesamt auf bislang mindestens 20 Mio. Euro. Da die EEG-Kosten im kommenden Jahr erneut stark ansteigen werden, ist jedoch voraussichtlich 2011 mit höheren Heizstrompreisen zu rechnen. (Bundeskartellamt: ra)
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