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Absprache von Ticketpreisen für Türkeiflüge


Bundeskartellamt straft Condor wegen einer verbotenen Preisabsprache bei Flügen von Deutschland in die Türkei ab
Kartellvergehen kostet Condor ein Bußgeld in der Höhe von 1,2 Millionen Euro


(01.10.10) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Condor Flugdienst GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Mio. Euro wegen einer verbotenen Preisabsprache bei Flügen von Deutschland in die Türkei verhängt. Gegen das ebenfalls an der Absprache beteiligte Luftfahrtunternehmen SunExpress wurde entsprechend der Bonusregelung des Bundeskartellamtes von der Verhängung einer Geldbuße abgesehen.

Nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben beide Unternehmen im Sommer 2009 u.a. vereinbart, dass SunExpress Flüge von Deutschland in die Türkei nicht unter einem Preis von 99 Euro anbietet. Insgesamt sollte der Preis für das Flugticket dabei höchstens 10 Euro unter dem von Condor liegen. Die Vereinbarung galt für Flugstrecken, die beide Unternehmen gleichzeitig bedienten. Betroffen war nur das Einzelplatzgeschäft.

Die Absprache wurde bereits im Herbst 2009 wieder beendet, nachdem im Rahmen einer internen Revision der Wettbewerbsverstoß erkannt wurde.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Bonusantrag von SunExpress, einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Lufthansa AG und Turkish Airlines. Condor ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Thomas Cook AG.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings habe sich Condor laut Bundeskartellamt zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (Bundeskartellamt: ra)


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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