Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Absprache von Ticketpreisen für Türkeiflüge


Bundeskartellamt straft Condor wegen einer verbotenen Preisabsprache bei Flügen von Deutschland in die Türkei ab
Kartellvergehen kostet Condor ein Bußgeld in der Höhe von 1,2 Millionen Euro


(01.10.10) - Das Bundeskartellamt hat gegen die Condor Flugdienst GmbH eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Mio. Euro wegen einer verbotenen Preisabsprache bei Flügen von Deutschland in die Türkei verhängt. Gegen das ebenfalls an der Absprache beteiligte Luftfahrtunternehmen SunExpress wurde entsprechend der Bonusregelung des Bundeskartellamtes von der Verhängung einer Geldbuße abgesehen.

Nach Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben beide Unternehmen im Sommer 2009 u.a. vereinbart, dass SunExpress Flüge von Deutschland in die Türkei nicht unter einem Preis von 99 Euro anbietet. Insgesamt sollte der Preis für das Flugticket dabei höchstens 10 Euro unter dem von Condor liegen. Die Vereinbarung galt für Flugstrecken, die beide Unternehmen gleichzeitig bedienten. Betroffen war nur das Einzelplatzgeschäft.

Die Absprache wurde bereits im Herbst 2009 wieder beendet, nachdem im Rahmen einer internen Revision der Wettbewerbsverstoß erkannt wurde.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Bonusantrag von SunExpress, einem Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Lufthansa AG und Turkish Airlines. Condor ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Thomas Cook AG.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings habe sich Condor laut Bundeskartellamt zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereit erklärt. (Bundeskartellamt: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Marktgeschehen weiter aufmerksam verfolgen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Sundwiger Messingwerk GmbH, Hemer, durch die KME SE, Osnabrück, nach intensiven Ermittlungen im Hauptprüfverfahren freigegeben.

  • Schüco darf sich an Stemeseder beteiligen

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb von 49 Prozent der Anteile an der GEST-Holding Gesellschaft m.b.H., Hof bei Salzburg, Österreich, (GEST) durch die Schüco International KG, Bielefeld, (Schüco) freigegeben.

  • Vermehrt so genannte Acqui-hires

    Das Bundeskartellamt hat geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (Inflection) durch Microsoft Corporation (Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.

  • Payback-Daten von Globus maßgeblich

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von vier großflächigen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)-Standorten in Bedburg, Chemnitz, Essen und Wesel von der Globus Markthallen Holding GmbH & Co. KG (Globus) durch die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG (Kaufland) nach umfangreichen Marktermittlungen im Vorprüfverfahren freigegeben.

  • Keine Gefahr für den Wettbewerb

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Zusammenführung der Gesundheits- und Kosmetikunternehmen Merz Lifecare und WindStar im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben. Merz Lifecare ist ein indirektes Tochterunternehmen der Merz Holding GmbH & Co. KG, Frankfurt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen